Datenschutzbehörde stoppt diskriminierende Jobcenter-Kategorisierung

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In Österreich wurde von der obersten Datenschutzaufsichtsbehörde das umstrittene algorithmische System zur Kategorisierung von Jobsuchenden gestoppt. Mittels eines speziellen Algorithmus entschied nicht mehr der Arbeitsvermittler, sondern ein Computer, welche Vermittlungsbemühungen und Förderungen ein Erwerbsloser erhält. Damit soll nun erst einmal Schluss sein. Der laufende Betrieb wurde eingestellt. Ein Signal auch an deutsche Jobcenter-Träume.

Computer entschieden über das Schicksal von Erwerbslosen

Es klang wie aus einem Science Fiction Film und war in Österreich Realität. Ein Computerprogramm sollte über das Schicksal eines Arbeitslosen entscheiden. Der Arbeitsmarktservice (AMS) in Österreich gab 2018 bekannt, dass das neu eingeführte Programm die Jobperspektiven eines Erwerbslosen berechnet. Welche Kriterien dabei verwendet werden, wurde nicht näher erläutert. Allerdings sollten Arbeitssuchende in drei Gruppen eingeteilt werden.

Erwerbslose wurden in 3 Gruppen eingeteilt

In die Gruppe A sollten Personen gelangen, die sehr gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Diese sollten kaum oder keinerlei Unterstützung bekommen, weil sie diese nicht benötigen.

In die Gruppe B sollten Betroffene eingestuft werden, deren Aussichten im mittleren Bereich lagen. Hier sollte es eine aktive Förderung geben, um eine Integration in den Arbeitsmarkt zu realisieren.

Und schließlich in die Gruppe C sollten alle Menschen geraten, die keine oder kaum Chancen hätten. Zwar sollten externe Anbieter die kognitive und körperliche Förderung übernehmen, aber spezielle Förderungen für den Arbeitsmarkt sollten entfallen. Mit anderen Worten: Die Menschen landeten auf das Abstellgleis. Wie es von Seiten des AMS hieß, “die Effizienz der eingesetzten Budgetmittel werden so gesteigert” – sprich eingespart.

Schubladen-Algorithmus führte zu Diskriminierungen

Bereits damals kritisirte Stefan Kringel, von der Erwerbslosenhilfe Wien, dass der “Schubladen-Algorithmus zu schweren Diskriminierungen führt”. Ausländer und Frauen wurden automatisch deutlich schlechter eingestuft, als Männer. “Alleinerziehende Mütter wurden deutlich schlechter eingestuft, als Männer, die allein ihre Kinder groß zogen”, so Kringel. Zudem wurden die einzelen Kriterien des Programms nicht tranzparent offengelegt.

Einwilligung und Einspruchsmöglichkeiten fehlten

Nun schaltete sich die Datenschutzbehörde ein. In einem Bescheid urteilte die Behörde, dass für die “folgenreiche Auswertung von persönlichen Profilen die Einwilligung der Arbeitssuchenden fehlt”. Zudem hätten die Betroffenen keinerlei Möglichkeiten einen Widerspruch zu den Entscheidungen des AMS-Algorithmus einzulegen.

Gesetzgeber muss nachbessern

Die Datenschützer richten ihr Urteil auch an die Politik. Denn für den Einsatz solcher Computergestützten Einstufungen von Arbeitssuchenden würde auch eine gesetzliche Grundlage fehlen. Ob diese Grundlage nun geschaffen werde, ist noch offen. Bis dahin wird allerdings das Computer-Programm gestoppt.

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