Das Maßnahmenpaket der CDU/CSU zur Bekämpfung der Kinderarmut

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Endlich wurde im Deutschen Bundestag über das Gesetz zur Stärkung von Familien und Kindern diskutiert. Seit bereits mehreren Jahren ist klar, dass die Chancengleichheit zwischen Kindern aus Geringverdiener-Familien und anderen Kindern auf der Strecke bleibt. Die CDU/CSU hat nun ein Maßnahmenpaket entwickelt.

Eltern mit geringem Einkommen sollen unterstützt werden

Der Gesetzesentwurf für ein Familienstärkungsgesetz soll der Kinderarmut zielorientiert entgegentreten. Dieses Gesetz soll individuelle Maßnahmen für Familien vorgesehen und nicht wie in der Vergangenheit eine pauschale, zu gering ausfallende, Sozialleistung darstellen. Gerade Eltern mit einem geringen Einkommen sollen besser unterstützt werden und somit auch deren Kinder. Jedes Kind soll die gleichen Chancen auf Bildung und Teilhabe haben, egal wie die finanzielle Situation der Eltern aussieht.

Kindergeldzuschlag soll erhöht werden

Den Kindergeldzuschlag erhalten Eltern, die arbeiten gehen, deren Einkommen aber so gering ausfällt, dass dies kaum zum Leben reicht. Der Kindergeldzuschlag beträgt derzeit 170 EUR je Kind. Die CDU/CSU will diesen Betrag auf bis zu 185 EUR erhöhen, sodass derjenige, der zusätzliches Einkommen hat, künftig mehr davon behalten kann. Ob eine Erhöhung von 15 EUR wirklich die finanzielle Erleichterung bringt, ist jedoch fraglich.

Alleinerziehende sollen profitieren

Die Alleinerziehenden sollen natürlich auch nicht leer ausgehen. In der Vergangenheit hatten diese keinen Anspruch auf den Kindergeldzuschlag aufgrund bestehender Unterhaltszahlungen. Alleinerziehende sollen künftig jedoch auch einen Anspruch auf den Kindergeldzuschlag haben, trotz Unterhaltszahlungen. Diese Maßnahme ist durchaus positiv zu begrüßen, haben es alleinerziehende Eltern ohnehin schon schwer genug, finanziell über die Runden zu kommen.

Verbesserung für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Letztlich soll die Leistung eine Verbesserung für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder ergeben. Geringverdiener müssen für die Mittagsverpflegung ihrer Kinder nun keinen Eigenanteil mehr zahlen. Auch der Nachhilfeunterricht soll nicht erst dann übernommen werden, wenn die Versetzung des Kindes gefährdet und somit das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.

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