Das ist im neuen Regelbedarf in der Sozialhilfe und Bürgergeld enthalten

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Der Sozialrechtsexperte Rüdiger Böker hat eine Analyse des Regelbedarfs in Deutschland erstellt. Diese zeigt, wie sich die Bedarfskategorien von 2021 bis 2025 entwickelt haben. Diese geben einen sehr guten Aufschluss darüber, wie die Anpassungen der Lebenshaltungskosten und die unterschiedlichen Bedarfsgruppen sich in den letzten Jahren entwickelt haben.

Wie entwickelt sich der Regelbedarf für verschiedene Haushaltstypen?

Der Regelbedarf ist nach prozentualen Ansprüchen gestaffelt. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Regelbedarfs für Personen mit 100 %, 90 % und 80 % des Regelbedarfsanspruchs:

Jahr 100 % Regelbedarf 90 % Regelbedarf 80 % Regelbedarf
2021 446 € 401 € 357 €
2022 449 € 404 € 360 €
2023 502 € 451 € 402 €
2024 563 € 506 € 451 €
2025 563 € 506 € 451 €

Welche Bereiche des Bürgergeld-Regelbedarfs stiegen?

Einige Bereiche zeigen erhebliche Steigerungen, um die steigenden Lebenshaltungskosten auszugleichen. Die Tabelle zeigt die Entwicklung für ausgewählte Kategorien von 2021 bis 2025 für Personen mit Anspruch auf 100 % des Regelbedarfs.

Jahr Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke Bekleidung und Schuhe Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe Gesundheits-pflege Verkehr
2021 150,93 € 36,09 € 36,87 € 16,60 € 39,01 €
2022 154,75 € 37,00 € 37,80 € 17,02 € 40,00 €
2023 155,79 € 37,25 € 38,05 € 17,13 € 40,27 €
2024 174,18 € 41,65 € 42,54 € 19,15 € 45,02 €
2025 195,35 € 46,71 € 47,71 € 21,48 € 50,49 €

Detaillierte Ausgaben nach Bedarfsbereichen für 100 % Regelbedarf

Im Folgenden ist eine detailliertere Aufstellung der Bedarfsbereiche für die Jahre 2021 bis 2025 für Personen, die Anspruch auf 100 % des Regelbedarfs haben.

Kategorie 2021 2022 2023 2024 2025
Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke 150,93 € 154,75 € 155,79 € 174,18 € 195,35 €
Alkoholische Getränke, Tabakwaren 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Bekleidung und Schuhe 36,09 € 37,00 € 37,25 € 41,65 € 46,71 €
Wohnung, Wasser, Strom, Gas 36,87 € 37,80 € 38,05 € 42,54 € 47,71 €
Einrichtungsgegenstände für den Haushalt 26,49 € 27,16 € 27,34 € 30,57 € 34,28 €
Gesundheitspflege 16,60 € 17,02 € 17,13 € 19,15 € 21,48 €
Verkehr 39,01 € 40,00 € 40,27 € 45,02 € 50,49 €
Nachrichtenübermittlung 38,89 € 39,87 € 40,14 € 44,88 € 50,33 €
Freizeit, Unterhaltung und Kultur 42,44 € 43,51 € 43,80 € 48,97 € 54,92 €
Bildungswesen 1,57 € 1,61 € 1,62 € 1,81 € 2,03 €
Andere Waren und Dienstleistungen 34,71 € 35,59 € 35,83 € 40,06 € 44,93 €

Spezifische Bedarfsbereiche für Kinder und Jugendliche

Für Kinder und Jugendliche gelten separate Bedarfsansätze, die in Altersgruppen eingeteilt sind. Die folgende Tabelle zeigt den monatlichen Regelbedarf für Kinder unter 6 Jahren sowie für Kinder im Alter von 6 bis unter 14 Jahren.

Jahr Regelbedarf

für Kinder unter 6 Jahren

Regelbedarf Kinder 6

bis unter 14 Jahren

2021 283 € 309 €
2022 285 € 311 €
2023 318 € 348 €
2024 357 € 390 €
2025 357 € 390 €

Regelbedarfsentwicklung im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Auch im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) gibt es Anpassungen im Regelbedarf.

Die nachstehende Tabelle verdeutlicht die Entwicklung der Grundleistungen für Personen, die unter das AsylbLG fallen. Diese Leistungen sind in „notwendiger Bedarf“ und „notwendiger persönlicher Bedarf“ unterteilt.

Jahr Notwendiger Bedarf (Grundleistungen) Persönlicher Bedarf
2021 355 € 158 €
2022 364 € 162 €
2023 367 € 163 €
2024 410 € 182 €
2025 460 € 204 €

Aufteilung des notwendigen Bedarfs für Asylbewerber nach Kategorien

Die folgende Tabelle zeigt den notwendigen Bedarf im Asylbewerberleistungsgesetz nach spezifischen Kategorien für das Jahr 2025.

Kategorie Bedarf 2025
Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke 196,10 €
Bekleidung und Schuhe 46,90 €
Gesundheitspflege 13,00 €
Verkehr 50,34 €
Nachrichtenübermittlung 50,18 €
Freizeit, Unterhaltung und Kultur 44,42 €
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 14,65 €
Andere Waren und Dienstleistungen 44,41 €

Siehe auch PDF von Rüdiger Böker Aufteilung der Regel-Bedarfe-2021-2025 nach-EVS-Abteilungen SGB-II-SGB XII.