Brutto ist nicht gleich Netto – das gilt nicht nur für Gehalt und Lohn, sondern auch für die Rente. Wer eine Rente von 2000 EUR brutto bezieht, muss damit rechnen, dass dieser Betrag nach Abzügen erheblich geringer ausfällt. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Abzüge auf Rentner zukommen und wie viel letztlich von den 2000 EUR übrig bleibt.
Inhaltsverzeichnis
Welche Abzüge gibt es bei der Rente?
Grundsätzlich werden Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung sowie eventuell Steuern von der Bruttorente abgezogen. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass nicht jeder Rentner Steuern auf seine Rente zahlen muss. Ob dies der Fall ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, darunter das Jahr des Renteneintritts, persönliche Freibeträge und weitere steuermindernde Ausgaben. Diese Faktoren können von Person zu Person stark variieren, weshalb eine pauschale Aussage schwierig ist.
Wie hoch sind die Abzüge für die Krankenversicherung?
Ein wesentlicher Teil der Abzüge betrifft die Kranken und Pflegeversicherung. Rentner zahlen 7,3 Prozent ihres Einkommens für die gesetzliche Krankenversicherung, was der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent entspricht. Zusätzlich kommt ein individueller Zusatzbeitrag, der je nach Krankenkasse variiert und ebenfalls zur Hälfte vom Rentner getragen wird – in der Regel etwa 1 Prozent.
Was wird durch die Pflegeversicherung abgezogen?
Die Pflegeversicherung ist ein weiterer bedeutender Kostenfaktor. Rentner tragen die Beiträge zur Pflegeversicherung vollständig selbst. Aktuell betragen diese 3,4 Prozent für Eltern und 4 Prozent für Kinderlose. Insgesamt werden also etwa 12 Prozent der Bruttorente für die Kranken und Pflegeversicherung abgezogen. Bei einer Rente von 2000 EUR entspricht dies einem monatlichen Abzug von etwa 240 EUR.
Die Rechnung zeigt, dass die Gesamthöhe der Beiträge bei der Rente erheblich sind und nicht unterschätzt werden dürfen.
Steuerlast auf die Rente: Wie viel muss gezahlt werden?
Die steuerliche Belastung einer Rente ist abhängig vom Jahr des Renteneintritts. Je später der Renteneintritt, desto höher der zu versteuernde Anteil der Rente. Für Rentner, die beispielsweise 2025 in Rente gehen, sind 83,5 Prozent ihrer Rente steuerpflichtig. Bei Renteneintritten ab 2058 wird die gesamte Rente versteuert.
Ab 2024 müssen Neurentner 83 Prozent ihrer Jahresrente versteuern. Bei einer Jahresrente von 24.000 EUR wären dies 19.920 EUR, während die restlichen 4.080 EUR steuerfrei bleiben. Dieser steuerfreie Anteil ändert sich für die betroffene Person nicht mehr und bleibt für die gesamte Dauer des Rentenbezugs bestehen.
Steuererleichterungen und Freibeträge: Welche Möglichkeiten gibt es?
Rentner können ihre Steuerlast durch verschiedene Freibeträge und Sonderausgaben reduzieren. Der wichtigste Freibetrag ist der Grundfreibetrag, der derzeit 11.604 EUR beträgt. Wer mit seiner Rente und weiteren Einkommen unter diesem Betrag bleibt, muss keine Steuern zahlen. Zudem können Sonderausgaben wie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und außergewöhnliche Belastungen wie Kosten für Zahnersatz oder Brillen steuerlich geltend gemacht werden.
Auch ein anerkannter Grad der Behinderung (GdB) kann steuerliche Entlastungen bringen. Ein GdB von 20 gewährt bereits einen zusätzlichen Freibetrag von 384 EUR pro Jahr. Je nach Schwere der Behinderung kann dieser Freibetrag auf bis zu 11.900 EUR ansteigen. Der Antrag auf diesen Freibetrag muss bei dem zuständigen Versorgungsamt gestellt werden.
Beispielrechnung: Was bleibt netto von 2000 EUR Rente?
Nehmen wir eine Person, die 2024 in Rente geht und eine monatliche Bruttorente von 2000 EUR erhält. Von dieser Bruttorente werden etwa 240 EUR für die Kranken und Pflegeversicherung sowie rund 95 EUR für Steuern abgezogen. Dadurch verbleibt ein Nettobetrag von ungefähr 1.665 EUR pro Monat.
Zusammenfassung der Beispielrechnung
- Bruttorente: 2.000 EUR
- Abzüge für Kranken und Pflegeversicherung: ca. 240 EUR
- Steuerabzug: ca. 95 EUR
- Netto verbleibend: ca. 1.665 EUR
Wichtig: Diese Werte sind beispielhaft und können je nach individueller Situation abweichen.
Abzüge und Steuern auf die Rente: Worauf sollte ich mich für die Zukunft einstellen?
Die finanzielle Belastung von Rentnern wird voraussichtlich in den kommenden Jahren durch höhere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und den steigenden Steueranteil weiter steigen. Dabei kann etwas passieren, was man eigentlich nicht für möglich hält. Rentenerhöhungen, die Rentner eigentlich entlasten sollen, könnten sich negativ auf die Steuerlast und somit auf den Nettobetrag auswirken. Die unsichere wirtschaftliche Lage, mit einer schwankenden oder steigenden Inflation, kann die Kaufkraft der Renten zusätzlich verringern.
Für Bezieher privater Rentenversicherungen gelten abhängig von den Vertragsbedingungen andere Regelungen. Auch bei Betriebsrenten, Mieteinnahmen und zusätzlichen Einkünften müssen Rentner die steuerlichen Auswirkungen berücksichtigen. Der Solidaritätszuschlag ist für die meisten Rentner jedoch kein Thema, da er nur von Gutverdienern gezahlt werden muss, die 2024 mehr als 18.130 EUR Einkommensteuer zahlen.
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.