Ist eine Steuerklärung trotz Bürgergeld notwendig?

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Als Selbständiger oder auch als Arbeitnehmer muss man einmal im Jahr eine Steuererklärung abgeben. Bei einem Angestelltenverhältnis werden oft zu viel gezahlte Steuern zurückerstattet. Müssen auch Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben? Die Antwort lautet: Ja. In manchen Fällen ist das durchaus sinnvoll.

Aber Vorsicht: Wer während des Leistungsbezugs Geld vom Finanzamt zurückbekommt, muss damit rechnen, dass es als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet wird!

Bürgergeld ist grundsätzlich steuerfrei

Grundsätzlich ist das Bürgergeld als Sozialleistung steuerfrei. Damit unterliegen Sozialleistungen auch nicht dem so genannten Progressionsvorbehalt. Wer Leistungen nach dem SGB II bezieht, muss also keine höhere Besteuerung seines Einkommens befürchten.

Vorab: Es macht keinen Sinn, eine Steuererklärung abzugeben, wenn man das ganze Jahr Bürgergeld bezogen hat. Allerdings kommt es häufig vor, dass man nur für kurze Zeit Bürgergeld bezogen hat.

Nur wenige Monate Bürgergeld bezogen – dann lohnt sich eine Steuererklärung

Wer “nur ein paar Monate Sozialleistungen bezogen und den Rest des Jahres einen Job hatte, sollte sich auf jeden Fall zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückholen”, so der Steuerberater Sven Müntering aus Hannover.

Vor allem Steuerzahler ohne Unterhaltspflichten in den Steuerklassen I oder II profitieren von einer saftigen Steuererstattung!

Aufstocker sollten Steuererklärung abgeben

Auch für Bezieher von aufstockenden SGB II Leistungen lohnt sich eine Steuererklärung. Denn Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausübung einer Erwerbstätigkeit stehen, können in der Steuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel

  1. Fahrt- und Reisekosten
  2. Bewerbungskosten und
  3. Kosten für Arbeitskleidung und Arbeitsmittel.

Werbungskosten sind Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit entstehen. Das können alle möglichen Kosten sein, von Fahrtkosten über Kosten für Dienstreisen bis hin zu Kosten für Berufskleidung. Hierfür wird eine Pauschale von 1.000 EUR berücksichtigt. Ist die Pauschale höher, werden die Kosten vom Einkommen abgezogen. Nur der Rest muss versteuert werden.

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Rückerstattung bei nicht ganzjähriger Arbeitssuche möglich

“In Fällen, in denen die Arbeitssuche nicht das ganze Jahr gedauert hat, ist in der Regel mit einer Steuerrückerstattung zu rechnen”, erklärt VLH-Geschäftsführer Jörg Strötzel. “Gerade bei Ledigen in den Steuerklassen 1 oder 2 liegen diese oft bei einigen hundert Euro, wenn das Arbeitsverhältnis nicht durchgängig bestand.”

Steuerrückzahlung gilt als Einkommen beim Bürgergeld

Erhalten Leistungsbeziehende eine Steuerrückzahlung, ist Vorsicht geboten. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 1 BvR 2007/11) ist die Anrechnung einer Einkommensteuererstattung auf laufende Bürgergeld-Zahlungen nicht verfassungswidrig.

Im konkreten Fall

Eine Klägerin hatte Beschwerde eingelegt, nachdem sie in den Vorinstanzen jeweils gescheitert war. Das Jobcenter hatte die Einkommensteuererstattung als „Einkommen“ und nicht als „Vermögen“ gewertet und deshalb die Hartz-IV-Leistungen entsprechend gekürzt. Die Verfassungsrichter urteilten, dass eine „Anrechnung der Steuererstattung nicht gegen das Grundrecht auf Eigentum verstößt“.

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