Corona-Risiko: Müssen Hartz IV Bezieher jetzt zu den Maßnahmen gehen?

Lesedauer 2 Minuten

Die Jobcenter beginnen wieder Hartz IV Leistungsbezieher zu Maßnahmen und Terminen einzuladen. Doch die Corona-Pandemie ist noch lange nicht vorbei. Weltweit steigen die Infektions- und Todeszahlen. Auch in Deutschland entstehen wieder Infektions-Hotspots wie in Ostwestfalen. Erste regionale Lockdowns könnten in den nächsten Tagen folgen. Was ist aber, wenn man selbst zu einer Risikogruppe gehört oder Angehörige in einem Haushalt mit Risikopatienten leben? Muss man dann zu einer Maßnahme gehen?

Die Antwort ist, ein Fernbleiben ohne Sanktionen oder gar Leistungseinstellungen ist nicht so einfach. Die wichtigsten Fragen und Antworten in der Übersicht:

Muss ich an einer Jobcenter-Maßnahme teilnehmen?

Ja, wenn die Maßnahme stattfindet, müssen Sie weiterhin teilnehmen. Ein Fernbleiben aus reiner Sorge um eine mögliche Ansteckung kann nicht als Entschuldigungsgrund anerkannt werden. Unverändert gilt: Unabhängig von der Art der Erkrankung ist Ihr Fehlen bei Vorliegen eines entsprechenden ärztlichen Attestes entschuldigt.

Sollten Sie beispielsweise aufgrund einer Infektion oder eines Verdachtsfalls von Ihrem Arzt oder Gesundheitsbehörde von der Teilnahme an der Maßnahme befreit sein, müssen Sie für diesen Zeitraum nicht an der Maßnahme teilnehmen. Teilen Sie dies bitte dem Maßnahmeträger und Ihrer Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter mit. Ein Nachweis ist erforderlich.

Sollte eine Schließung Ihrer Maßnahme (beispielsweise wegen Infektionen anderer Teilnehmenden oder Mitarbeitenden Ihres Maßnahmeträgers) erfolgen, erhalten Sie von Ihrem Maßnahmeträger Bescheid. Ob Sie die versäumte Maßnahmezeit nachholen können oder müssen, wird Ihre Vermittlungs- bzw. Integrationsfachkraft im Anschluss gemeinsam mit
Ihnen prüfen.

Muss ich an der Maßnahme teilnehmen, wenn die Kindertagesstätte, der Kindergarten oder die Schule meines Kindes geschlossen hat oder ich pflegebedürftige Angehörige versorgen muss?

Nein, Sie dürfen Ihrer Maßnahme entschuldigt für den Zeitraum fernbleiben, für den Sie für Ihr betreuungspflichtiges Kind keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit haben und beispielsweise die Kindertagesstätte, der Kindergarten oder die Schule aufgrund des Coronavirus geschlossen haben.

Gleiches gilt für die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger, für die dann aufgrund des Coronavirus eine erforderliche Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann (z.B. Ausfall des Pflegedienstes). Teilen Sie dies bitte dem Maßnahmeträger mit. Ein Nachweis ist erforderlich.

Kann meine Maßnahme stattfinden, wenn meine Agentur für Arbeit oder mein Jobcenter geschlossen ist?

Ja, Ihre Maßnahme findet unabhängig von einer etwaigen zeitweisen Schließung Ihrer Agentur für Arbeit oder Jobcenter statt. Sie müssen weiterhin an der Maßnahme teilnehmen. Sollte eine Schließung Ihrer Maßnahme erfolgen, teilt Ihnen das Ihr Maßnahmeträger mit.

Muss ich meine Agentur für Arbeit oder mein Jobcenter bei einer Schließung der Maßnahme beim Maßnahmeträger kontaktieren?

Nein, dies erfolgt durch den Maßnahmeträger. Der Maßnahmeträger informiert Sie auch über die Beendigung der Schließung. Nach Beendigung der Schließung ist Ihre Teilnahme wieder erforderlich. Bei Bedarf erhalten Sie zeitnah weitere Informationen durch Ihren Maßnahmeträger oder Ihre zuständige Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter.

Bekomme ich für den Zeitraum der Schließung weiterhin meine Leistungen?

Die Leistungen zum Lebensunterhalt werden Ihnen auch während der Schließung weiterhin gewährt. Teilnehmerbezogene Kosten (z.B. Kinderbetreuungskosten, Fahrtkosten) werden weiterhin gewährt, sofern sie Ihnen auch während der Schließzeiten entstehen (z.B. bereits beschaffte Monatsfahrkarte).

Wie kann ich mich in der Maßnahme vor einer Ansteckung schützen?

Regelmäßiges Händewaschen, das Verwenden von Mund-Nase-Schutzmasken sowie das Einhalten von Mindestabständen (1,5 bis 2 Meter) sind die wesentlichen Hinweise zum Schutz vor einer Ansteckung. Eine Auswertung von 100 Studien zeigte, wie man sich am besten schützen kann: Übersichts-Analyse: Was vor dem Coronavirus schützt

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...