Für Sie als Bürgergeld-Bezieher sind Mietschulden eine Bedrohung der täglichen Existenz. Der Regelsatz reicht gerade einmal für das lebensnotwendige .
Einen Puffer, um Mietschulden abzubezahlen, haben Leistungsberechtigte in der Regel nicht. Deswegen ist es wichtig, für Sie als Betroffene zu wissen, wann die Jobcenter Sie bei Mietschulden unterstützen, und wozu die Behörden gesetzlich verpflichtet sind.
Inhaltsverzeichnis
Übernimmt das Jobcenter Mietschulden?
Nein, das Jobcenter übernimmt die Mietschulden in aller Regel nicht, und die Behörde ist dazu auch nicht gesetzlich verpflichtet.
Das gilt ebenso, wenn die Schulden sich bereits vor dem Leistungsbezug anhäuften, wie für Schulden, die entstanden, nachdem Sie Bürgergeld bekommen hatten.
Das Jobcenter kann Ihnen lediglich ein Darlehen gewähren, um die Mietschulden abzutragen – und muss dies in Härtefällen auch tun.
Wann geben Jobcenter Darlehen wegen Mietschulden?
Jobcenter geben Darlehen, um Mietschulden zu begleichen, wenn ansonsten konkret der Verlust der Wohnung droht.
Der Paragraf 22 Absatz 8 im Sozialgesetzbuch II setzt weitere Voraussetzungen fest.
- Das Darlehen darf ausschließlich dazu dienen, die Unterkunft zu sichern.
- Mietschulden können nicht mit Mitteln des Leistungsbeziehenden beglichen werden.
- Die Miete muss grundsätzlich angemessen sein. Ist die Miete höher als die Agentur für Arbeit es als angemessen betrachtet, werden Darlehen für Mietschulden nur in extremen Ausnahmefällen übernommen.
Der dritte Punkt ist gerichtsfest. So wurde einer Familie in Berlin ein Darlehen wegen Mietschulden verweigert, weil die Miete hunderte Euro über dem gesetzten Rahmen lag, und weil die Bedarfsgemeinschaft keine Vorschläge brachte, um laufende und potenziell neue Mietschulden zu verhindern.
Wann wird kein Darlehen wegen Mietschulden gegeben?
Das Jobcenter wird kein Darlehen wegen Mietschulden gewähren, wenn der Zustand mutwillig, grob fahrlässig oder durch sozialwidriges Verhalten herbeigeführt wurde.
Wem etwa die Kündigung durch den Vermieter droht, weil er die Kosten der Unterkunft des Jobcenters zweckentfremdet hat, um sich Schmuck, ein Auto oder andere Dinge zu kaufen, wird kein Darlehen der Behörde bekommen, egal ob der Vermieter ihn hinauswerfen will oder nicht.
Ist ein förmlicher Antrag nötig?
Nein, Sie müssen keinen formalen Antrag stellen, und das ist gerichtsfest durch ein Urteil des Bundessozialgerichts (B 7/14 AS 52/21 R). Sie müssen als Leistungsberechtigte lediglich dem Jobcenter mitteilen, dass Ihnen eine Wohnungskündigung droht.
Das Bundessozialgericht sieht es allerdings als wichtig an, dass das Jobcenter von der Notlage in Kenntnis gesetzt ist, also weiß, dass wegen Mietschulden eine Kündigung angedroht wurde.
Kein Darlehen bei zu hoher Miete
Übersteigen die Kosten für die Mietwohnung die vom Jobcenter ausgezahlte Miete, dann verpflichtet das Sozialgesetzbuch dazu, sich entweder eine günstigere Wohnung zu suchen, oder anderweitig die Kosten zu senken (zum Beispiel durch einen Untermieter).
Fallen jetzt Mietschulden an wegen der Differenz zwischen den gezahlten Kosten der Unterkunft und den realen Mietkosten, dann wird das Jobcenter in aller Regel kein Darlehen gewähren.
Darlehen nur bei nachvollziehbaren Härtefällen
Kurz gesagt: Ein Darlehen wegen Mietschulden gewährt das Jobcenter nur bei einer wirklichen Notsituation. Diese muss der Leistungsberechtigte nachweisen.
Ein Nachweis wäre zum Beispiel eine schriftliche Kündigungsandrohung, wenn die Schulden nicht gezahlt werden, oder auch eine Räumungsklage (falls diese vorliegt).
Auch eine mündliche Androhung der Kündigung kann als Nachweis gelten.
Kein Darlehen nach der rechtskräftigen Kündigung
Das Jobcenter wird ein Darlehen bei einer drohenden Kündigung gewähren, nicht aber nach einer Kündigung oder einer abgeschlossenen Räumungsklage.
Auch das ist gerichtsfest, mit der Begründung, dass ein Darlehen nicht mehr dazu dienen kann, die Unterkunft zu sichern, wenn die Kündigung ebendieser Unterkunft bereits rechtskräftig ist.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.