Die Antwort “Nein, das geht nicht.” wird von Bürgergeld-Leistungsberechtigten oft in Jobcentern gehört.
Wenn das Jobcenter oder Sozialamt eine mündliche oder schriftliche Anfrage, die einen Antrag darstellt, nur mündlich/per Mail ablehnt, dann besteht ein Anspruch auf einen schriftlichen Bescheid über diese Entscheidung.
Ein Beispiel aus der Praxis
Richard ruft beim Jobcenter an. Richard: “Meine Tochter wird zu groß für ihr Kinderbett, und benötigt als Schulkind dringend einen Schreibtisch zur Erledigung ihrer Hausaufgaben. Ich weiß nicht, wie ich das zahlen soll, können Sie mir dabei bitte helfen?” Sachbearbeitung: “Nein, das gibt’s/geht nicht…”
Gibt sich Richard nun hiermit zufrieden, wird dieser Vorgang nie in irgendeiner Akte auftauchen – es gab ihn einfach nie.
Aber Richard weiß, dass er bei “Nein” immer nach einem schriftlichen Bescheid fragen sollte.
Richtige Reaktion auf eine mündliche Ablehnung
Allein die Anforderung der Schriftform für die mündliche, telefonische oder per Mail erfolgte Ablehnung führt meiner Erfahrung nach manchmal zu einem Umdenken und einer dann doch erfolgenden Bewilligung. “Ach halt, das geht ja doch…”
Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Leider kommt das häufiger vor, als man vermuten würde… gerade in Situationen, die nicht so sehr dem Standard entsprechen
Um den Anspruch auf den schriftlichen Bescheid geltend zu machen, verweist man auf §33 Abs2 Satz2 SGB X (bei Mail Satz3) und gibt an, darüber nachzudenken, gegen die Entscheidung in Widerspruch zu gehen. Geht übrigens auch bei Bewilligungen um diese schriftlich zu haben.
Fortführung Beispiel
Richard: “Das wundert mich, ich hatte gehört, dass es diesbezüglich Unterstützung gibt. Wenn das doch nicht möglich ist, bitte ich Sie, mir das schriftlich zu geben, ich möchte mich noch einmal einlesen und gegebenenfalls in Widerspruch gehen…”
Sachbearbeitung: “Ach halt, warten Sie mal. Da fällt mir was ein… ich lese nochmal kurz was nach. Mmmh…. blätter … mmmh. Stimmt, Sie haben Recht – das geht ja wirklich.” Richard: “Dann hätte ich das jetzt bitte gerne schritlich, damit ich weiß, mit welchem Budget wir uns auf die Suche machen können.
Infos zu den Erstausstattungen aus dem Beispiel
Zu beiden Themen habe ich bereits Artikel erstellt:
– Hier zum größeren Kinderbett
– Hier zum Schülerschreibtisch
Rechtsgrundlagen
§33 Abs2 Satz2 SGB X – mündliche/telefonische Entscheidung
§33 Abs2 Satz3 SGB X – elektronische (Mail-) Entscheidung
Simon alias “Sozi Simon” ist Sozialarbeiter aus Leidenschaft. Kämpfer für mehr Gerechtigkeit und gegen das Verschweigen/Verweigern von staatlicher Unterstützung. Er ist Mitautor des SGB II & SGB XII Leitfadens von A-Z. Simon ist insbesondere bei Twitter für seine Ratgeber-Tweets bekannt und seit 2022 freier Autor bei Gegen-Hartz.de