Bürgergeld: Wenn das Jobcenter einen Änderungsbescheid schickt

Wer Bürgergeld-Leistungen bezieht und einen Änderungsbescheid seitens des Jobcenters in der Hand hält, wird bemerken, dass sich die Leistungen verändert haben. Allerdings sind die Berechnungen oft nicht richtig oder der aktuellen Rechtsprechung angepasst. Aus diesem Grund macht es immer Sinn, den Änderungsbescheid genauer zu prüfen.

Was ist ein Änderungsbescheid?

Ein Änderungsbescheid wird beispielsweise zugesendet, wenn sich das Einkommen nach § 11 SGB II oder die Unterkunftskosten sich nach § 22 SGB II ändern.

Bescheide vom Jobcenter sollten Bürgergeld-Bezieher stets auf ihre Richtigkeit prüfen. Eine unvollständige Übernahme von Mietkosten oder Heizkosten, die Anrechnung von zu hohem Einkommen oder fehlende Anerkennung des Mehrbedarfs für Alleinerziehende können Gründe für einen Widerspruch sein.

Änderungsbescheid löst ursprünglichen Bescheid ab

Einen Änderungsbescheid senden die Jobcenter oder Optionskommunen zu, sobald der ursprüngliche Bewilligungsbescheid nicht mehr gültig ist. Es werden daher seitens der Behörde Anpassungen vorgenommen werden, die auch die Leistungen verändern.

In folgenden Situationen werden Änderungsbescheide zugestellt:

  • Die Miet- bzw. Wohnkosten wurden erhöht
  • Das anrechenbare Einkommen hat sich reduziert oder erhöht
  • Es wohnen mehr oder weniger Menschen in der Bedarfsgemeinschaft
  • Verwertbares Vermögen wurde “entdeckt”
  • Ein Mehrbedarf entsteht oder wieder aberkannt

In dem Änderungsbescheid werden demnach die Leistungen neu berechnet und seitens der Leistungsbehörde neu festgelegt. Somit ist der Änderungsbescheid ein Ergebnis einer erneuten Prüfung des vorangegangenen Bürgergeld-Bescheides.

Fehler in den Bescheiden sind nicht selten

“Nicht selten werden in dem Änderungsbescheid seitens des Jobcenters Fehler gemacht”, berichtet Heiko Lenz von der Erwerbslosen-Initiative Hannover.

Daher sollten Betroffen “den Bescheid genau prüfen, ob die veränderte Lebenssituation richtig berechnet wurde oder überhaupt zutreffend ist. Am besten ist es, den Bescheid mit der örtlichen Erwerbslosen Initiative oder Beratungsstelle gemeinsam zu überprüfen. Oft liegen die Fehler im Detail”, sagt Lenz.

Fristen bei Widersprüchen beachten

Wurden Fehler entdeckt, sollte ein Widerspruch eingelegt werden. Hier beträgt allerdings die Frist einen Monat! Die Widerspruchsfrist muss zudem bei der im Änderungsbescheid beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung anbei gefügt sein. In dem Bescheid ist auch festgelegt, an welche Stelle genau der Widerspruch zu richten ist.

Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft müssen nicht separat Widerspruch einlegen, sollten in diesem aber die strittigen Leistungen je Person aufschlüsseln.

Manchmal “vergisst” auch das Jobcenter die Rechtsbehelfsbelehrung mit zusenden. “Dann beträgt die Widerspruchsfrist sogar ein ganzes Jahr”.

“Wurden die Leistungen gekürzt, sollte immer ein Widerspruch eingelegt werden”, rät Lenz. Allerdings muss der Widerspruch Begründungen enthalten, warum die Berechnung des Jobcenters falsch ist.

Was passiert, wenn die Widerspruchsfrist vorbei ist?

Wurde die Frist verpasst, oder fällt dem Betroffenen erst später auf, dass die Behörde bei der Berechnung Fehler gemacht hat, kann ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gestellt werden.

Durch diesen Überprüfungsantrag ist das Jobcenter verpflichtet, den Bescheid erneut zu überprüfen. Im Ergebnis wird dann erneut ein Bescheid zugestellt. Gegen diesen Bescheid kann dann wieder ein Widerspruch eingelegt werden.

Ein Überprüfungsbescheid kann grundsätzlich also auch schlechter für den Betroffenen ausfallen. Vor der Einreichung eines Überprüfungsantrags sollten Betroffene daher prüfen, ob sich beispielsweise gesetzliche Berechnungsgrundlagen in der Zwischenzeit verändert haben.

Vor einer Klage immer einen Widerspruch einlegen

Bevor eine Klage beim Sozialgericht erwirkt werden kann, muss zunächst ein Widerspruch gestellt werden. Zunächst muss nämlich dem Jobcenter die Möglichkeit eingeräumt werden, die eigenen Entscheidungen zu überprüfen.

Wurde der Widerspruch abgelehnt und ist der Sachstand noch immer falsch, kann dann der Klageweg beschritten werden. An dieser Stelle sollte allerdings ein Fachanwalt für Sozialrecht involviert sein.

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