Die LINKE stellte einen Antrag „Strom gehört zum menschenwürdigen Leben – Strombedarf im Bürgergeld und der Altersgrundsicherung decken“. Die Forderungen sind folgende: Erstens Übernahme der vollen Stromkosten bis zu einer Nichtprüfungsgrenze, zweitens Übernahmepflicht von Stromschulden, drittens das Lösen von Kühlschränken und Waschmaschinen aus dem Regelsatz, und viertens eine einmalige Leistung bei defekten Elektrogroßgeräten.
Der aktuelle Bürgergeld-Regelsatz deckt nicht die Stromkosten
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Die Partei begründet diese Forderung folgendermaßen:
„Der dafür (Stromkosten und Elektrogeräte) angesetzte Betrag ist viel zu niedrig: Selbst ein sparsamer Verbrauch kostet pro Jahr rund 130 Euro mehr, als in den Regelbedarfen vorgesehen ist. Steigende Strompreise verschärfen das Problem massiv. Gleichzeitig werden Lebensmittel immer teurer. Der aktuelle Regelsatz gleicht auch das nicht vollständig aus.“
„Strom gehört zum Existenzminimum“
Laut der Partei Die LINKE gehört Strom zum Existenzminimum. So heißt es: „Ohne Strom gibt es kein Licht, kein warmes Essen, können Lebensmittel nicht gekühlt und Hausaufgaben nicht erledigt werden. Strom ist unverzichtbar; er gehört zum Existenzminimum.“
LINKE und Sozialverbände sind sich einig
Nicht nur die LINKE fordert, die Stromkosten aus dem Regelsatz herauszunehmen und individuell zu zahlen, sondern auch wichtige Sozialverbände wie der Sozialverband VdK und der Paritätische Wohlfahrtsverband, außerdem der Deutsche Gewerkschaftsbund.
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Was ist eine Nicht-Prüfungsgrenze?
Unter einer Nicht-Prüfungsgrenze versteht die LINKE einen Verbrauch der Obergrenze der Stufe E des Stromspiegels. Das umfasst die unteren 70 Prozent aller Haushalte. Im Gegenzug sollen dann die Pauschalen aus den Regelbedarfen herausgenommen werden.
Überprüfung erst bei Überschreiten der Richtwerte
Erst bei einem Überschreiten dieser Richtwerte sollte im Einzelfall geprüft werden, was die Gründe für den höheren Verbrauch sind. Kann dieser durch die Betroffenen verändert werden, dann sollen diese den Anspruch auf eine unabhängige Energeiberatung haben. Sind aber alte Geräte die Ursache, dann sollen die Kosten oberhalb des Richtwerts übernommen werden. Möglich wäre nach Abwägung auch der kostenfreie Austausch alter Geräte.
Wechsel des Anbieters
Liegen die hohen Stromkosten am teuren Stromtarif des jeweiligen Anbieters, dann sollen die Betroffenen zu einem Wechsel aufgefordert werden. Sind derlei niedrigere Strompreise durch seriöse Anbieter nicht möglich, dann müssten auch die höheren Preise erstattet werden.
Was tun bei Stromschulden
Stromschulden sollten in Bürgergeld und Altersgrundsicherung stets vom Staat getragen werden. Dies sollte auf Darlehensbasis erfolgen, und es müsste eine Schuldnerberatung geben.
Keine Kühlschränke aus dem Regelbedarf
Kühlschränke, Waschmaschinen und andere Haushaltsgroßgeräte müssten aus dem Regelbedarf genommen werden. Die Kosten für den Ersatz kaputter Geräte müsste voll getragen werden.
Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht, Sozialpolitik und Naturwissenschaften. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.