Bürgergeld: Kein Strom und Jobcenter streicht alle Leistungen

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Die Erwerbsloseninitiative ruft zu einer Demonstration ein, unter dem Motto “Leben ohne Strom – Jobcenter stellt Leistungen ein”.

Konkreter Anlass ist ein 59 Jahre alter Mann aus Wuppertal. Dieser lebte ohne Strom und ohne Heizung in seinen vier Wändern. Das Jobcenter unterstellte ihm deshalb, er würde gar nicht in der Wohnung wohnen und strich ihm die Leistungen.

Jobcenter drückt in die Obdachlosigekit

Die entwürdigenden Umstände, in Deutschland in der eigenen Wohnung in der Kälte und Dunkelheit zu sitzen, waren schlimm genug, aber immerhin blieb ein Dach über dem Kopf.

Jetzt droht dem Betroffenen auch noch Obdachlosigkeit. Seit März versucht er, wieder Geld vom Jobcenter zu bekommen, doch dies blieb bisher ohne Erfolg. Seit acht Monaten erhält er vom Jobcenter keine Leistungen für seinen Lebensunterhalt, er hat keine Krankenversicherung und kann keine Miete zahlen. Sein Vermieter kündigte ihm, und die Räumungsklage steht bevor.

Kein Strom wegen Schulden

Der Mann bezieht seit Jahren keinen Strom in seiner Wohnung, da dieser wegen Stromschulden unterbrochen wurde. Laut Tacheles e.V. kannte das Jobcenter Wuppertal diese Tatsache.

Ohne Strom keine Wohnung, so das Jobcenter

Obwohl das Jobcenter Kenntnis über den fehlenden Strom gehabt hätte, sei es dem erst während eines Neuantrags des Mannes im März 2024 nachgegangen.

Tacheles schreibt: “Allerdings nicht in Form von Hilfsangeboten, wie es eigentlich für einen Sozialleistungsträger geboten gewesen wäre, sondern mit Misstrauen und Unterstellungen: Weil er keinen Strom verbraucht habe, wohne er nicht mehr in Wuppertal und habe hier auch keinen Anspruch auf Lebensunterhalt und Miete.”

Jobcenter ignoriert Nachweise

Der Betroffene macht glaubhaft, so Tacheles, dass er in der Wohnung lebe, brachte dafür Nachweise und erhielt Unterstützung von Tacheles. Doch das Jobcenter blieb weiterhin auf dem Standpunkt, er würde ohne Strom nicht in der Wohnung leben, folglich auch nicht in Wuppertal und hätte deshalb keinen Anspruch auf Leistungen vor Ort.

Geschäftsführung hat keine Ahnung

Tacheles schließt, dass die Geschäftsführung des Jobcenters entweder nicht ausreichend über den Fall informiert war oder sich nicht hinreichend mit dem Sachverhalt beschäftigte.

Manipulierte Akten

Die Initiative stellte bei der Akteneinsicht fest, dass jemand die entscheidenden Stellen mutmaßlich geschwärzt oder entnommen hatte. So fehlten gerade Protokolle zu angeblichen Hausbesuchen, eine Anfrage an einen Arbeitgeber, und einzelne Seiten hatte jemand herausgetrennt. Dabei ging es genau um die Stellen, die entscheidend waren, um die Leistungen abzulehnen.

Versäumnis des Jobcenters wird nicht erwähnt

Zudem wurde, so Tacheles, dem Mann die Abwesenheit bei Hausbesuchen zur Last gelegt, die ihm nicht bekannt waren. Ignoriert wurde hingegen der dritte Versuch eines Hausbesuchs, bei dem das Jobcenter nicht erschien, während der Betroffene vergeblich wartete.

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Ignoranz, Voreingenommenheit und falsche Darstellungen

Tacheles sieht “Ignoranz der Verantwortlichen im Jobcenter, Voreingenommenheit,Aktenmanipulation, falsche Sachverhaltsdarstellung und vieles mehr”.

So hätten Mitarbeiter des Jobcenters den Sachverhalt offensichtlich gezielt falsch dargestellt. Die Leistungsakte des Mannes sei manipuliert worden, die Mitarbeiter des Jobcenters hätten ihm gegenüber eine voreingenommene Haltung gezeigt und Antworten auf Fragen von Tacheles e.V. konsequent verweigert.

Verletzung des Kooperationsgebots

Das Jobcenter hätte das Kooperationsgebot verletzt, das gegenüber gemeinnützigen und freien Einrichtungen gelte. Die Sachbearbeitung hätte nicht sogrfältig gearbeitet. Rechtsstelle und Geschäftsführung hätten nicht sämtliche Informationen einbezogen, die nötig seien, um den Sachverhalt aufzuklären.

Das Jobcenter sagt die Unwahrheit

Tacheles zufolge behauptete das Jobcenter nachweislich die Unwahrheit. So schrieb die Geschäftsführung der Behörde an Tacheles, de Mann wäre mehrfach bei Hausbesuchen nicht vor Ort gewesen, hätte einen Termin für einen erneuten Hausbesuch erst Tage später vorgeschlagen und damit wäre belegt, dass er sich nicht in Wuppertal aufhalte.

Laut Tacheles hätte der Betroffene jedoch ein großes Interesse an der Aufklärung und hätte sich zum vorgeschlagenen Termin mit einem Zeugen in der Wohnung aufgehalten. Nicht gekommen sei hingegen das Jobcenter.

Klage vor dem Sozialgericht und Demonstration vor dem Jobcenter

Tacheles führt aus: “Da alle Klärungsversuche mit der Behörde gescheitert sind, wurde nun Klage beim Sozialgericht eingereicht und wir müssen den Fall nun wegen des Fehl- und Nichtverhaltens der Behörde an die Öffentlichkeit bringen.”

Die Demonstration ist vor der Jobcenterzentrale, Bachstraße 2 in Wuppertal, am Freitag 29.11.2024, ab 11 Uhr