Bürgergeld: Kann der Sachbearbeiter im Jobcenter gewechselt werden?

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Immer wieder kommt es vor, dass Leistungsberechtigte im Jobcenter Ärger mit dem Sachbearbeiter oder der Sachbearbeiterin haben. In der Redaktion wird dann oft gefragt, was man in solchen Situationen tun kann. Manche fragen auch, ob es möglich ist, den Sachbearbeiter im Jobcenter zu wechseln.

Erster Schritt: Das Gespräch

Als erster Schritt lohnt es sich immer, das Gespräch zu suchen und Konflikte offen anzusprechen. Lassen sich die Unstimmigkeiten in einem klärenden Gespräch nicht ausräumen oder sind die Fronten verhärtet, können folgende Lösungswege beschritten werden

Wechsel des Sachbearbeiters grundsätzlich möglich

Wer als Bürgergeldbezieher mit der Betreuung durch den Sachbearbeiter unzufrieden ist, kann grundsätzlich den Sachbearbeiter wechseln, wenn dafür triftige Gründe vorliegen. Nach § 13 SGB X können sich Betroffene durch einen Beistand oder Bevollmächtigten vertreten lassen.

Die Eingliederungsvereinbarungen gelten längstens bis zum 31.12.2023 nach den bisherigen gesetzlichen Regelungen weiter, bis ein sogenannter Kooperationsplan erstellt wurde. Dieser schließt Sanktionen ein.

Aus der Vereinbarung ergeben sich für beide Seiten Rechte, Erwartungen und Pflichten. Werden die Erwartungen und Rechte nicht erfüllt, kommt es immer wieder zu Streitigkeiten, können die Leistungsberechtigten den Sachbearbeiter wechseln. Dafür müssen triftige Gründe vorliegen.

Gründe für einen Sachbearbeiterwechsel

Eskaliert der Streit, kann zunächst eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter beim Jobcenter eingelegt werden. Wird die Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgewiesen, kann nach § 17 Abs. 1 SGB X ein Befangenheitsantrag gegen den Sachbearbeiter bei der Geschäftsführung des Jobcenters gestellt werden.

Wenn eines dieser Punkte zustimmt, kann der Befangenheitsantrag erfolgreich sein:

  • Sie wurden diskriminiert wegen Hautfarbe, Behinderung, Aussehen,…,
  • Voreingenommenheit bezüglich der persönlichen Rechtsauffassung
  • Feindschaft zum Antragsteller
  • unsachliche Äußerungen über den Antragsteller
  • persönliches oder berufliches Interesse am Ausgang des Verfahrens
  • ein wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Verfahrens

Wird dem Antrag stattgegeben, kann der Sachbearbeiter gewechselt werden.

Was ist bei Ablehnung von Bürgergeld-Leistungen?

Wurden die Bürgergeldleistungen hingegen nicht oder nicht vollständig bewilligt, sollte der Sachbearbeiter nicht direkt gewechselt werden. Hier reicht es aus, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls Klage zu erheben.

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