Häufig berichten Bezieher von Bürgergeld oder Sozialhilfe, dass sie mit ihrem Sachbearbeiter im Jobcenter oder Sozialamt nicht zurechtkommen. Immer wieder käme es zu Unstimmigkeiten oder gar Streit. Häufig erhalten wir deshalb die Frage: Kann man den Sachbearbeiter wechseln?
Erster Schritt: Das Gespräch
Inhaltsverzeichnis
Als erster Schritt lohnt es sich immer, das Gespräch zu suchen und Konflikte offen anzusprechen. Lassen sich Unstimmigkeiten in einem klärenden Gespräch nicht ausräumen oder sind die Fronten verhärtet, können folgende Lösungswege eingeschlagen werden.
Wechsel des Sachbearbeiters grundsätzlich möglich
Wer als Bürgergeldbezieher mit der Betreuung durch den Sachbearbeiter unzufrieden ist, kann grundsätzlich den Sachbearbeiter wechseln, wenn dafür triftige Gründe vorliegen. Nach § 13 SGB X können sich Betroffene durch einen Beistand oder Bevollmächtigten vertreten lassen.
Die Eingliederungsvereinbarungen gelten längstens bis zum 31.12.2023 nach den bisherigen gesetzlichen Regelungen weiter, bis ein sogenannter Kooperationsplan erstellt wurde. Dieser schließt Sanktionen ein.
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Aus der Vereinbarung ergeben sich für beide Seiten Rechte, Erwartungen und Pflichten. Werden die Erwartungen und Rechte nicht erfüllt, kommt es immer wieder zu Streitigkeiten, können die Leistungsberechtigten den Sachbearbeiter wechseln. Dafür müssen triftige Gründe vorliegen.
Gründe für einen Sachbearbeiterwechsel
Eskaliert der Streit, kann zunächst eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter beim Jobcenter eingelegt werden. Wird die Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgewiesen, kann nach § 17 Abs. 1 SGB X ein Befangenheitsantrag gegen den Sachbearbeiter bei der Geschäftsführung des Jobcenters gestellt werden.
Wenn eines dieser Punkte zustimmt, kann der Befangenheitsantrag erfolgreich sein:
- Sie wurden diskriminiert wegen Hautfarbe, Behinderung, Aussehen,…,
- Voreingenommenheit bezüglich der persönlichen Rechtsauffassung
- Feindschaft zum Antragsteller
- unsachliche Äußerungen über den Antragsteller
- persönliches oder berufliches Interesse am Ausgang des Verfahrens
- ein wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Verfahrens
Wird dem Antrag stattgegeben, kann der Sachbearbeiter gewechselt werden.
Was ist bei Ablehnung von Bürgergeld-Leistungen?
Wurden die Bürgergeldleistungen hingegen nicht oder nicht vollständig bewilligt, sollte der Sachbearbeiter nicht direkt gewechselt werden. Hier reicht es aus, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls Klage zu erheben.