Wir sind bei gegen-hartz.de leider vertraut mit fragwürdigen Praktiken von Jobcentern, die Mieten nur teilweise übernehmen, oder Angemessenheitsgrenzen viel zu niedrig ansetzen.
Das Jobcenter Rotenburg / Wümme ging über derlei Methoden aber weit hinaus. Es stoppte Leistungsberechtigten die Mietzahlungen, sodass diese die Gesamtmiete aus dem Regelsatz leisten mussten.
Als die Behörde dann die Miete doch wieder überwies, schickte sie diese gegen die ausdrückliche Aufforderung der Leistungsberechtigten rückwirkend an den Vermieter. Der Vermieter bekam also eine Doppelzahlung, und die Leistungsberechtigten, die die Miete bereits bezahlt hatten, bekamen die von ihnen geleisteten Kosten nicht zurück.
Inhaltsverzeichnis
Unwirksame Kündigung nach Versäumnissen des Vermieters
Wir nennen die Betroffene Stefanie Behrens, was nicht ihr wirklicher Name ist.
Frau Behrens und ihr Partner waren im Bürgergeld-Bezug. Sie mieteten ein Haus in Rotenburg-Wümme. Frau Behrens zufolge kam der Vermieter seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, worauf sie als Mieter die Miete minderten.
Der Vermieter habe sie fristlos kündigen lassen. Die Kündigung kam aber nicht durch. Frau Behrens und ihr Partner leben weiter in dem Haus.
Das Jobcenter stoppt die Mietzahlungen
Das Jobcenter stoppte die Mietüberweisungen an die Familie Behrens, obwohl die Kündigung bis heute nicht rechtskräftig ist, und die Betroffenen nach wie vor in dem Haus wohnen und Miete zahlen. Stefanie Behrens musste deshalb die Miete aus dem Regelsatz bezahlen.
“Unterdeckung der Miete durch Zahlungsstopp des Jobcenters”
Stefanie Behrens zufolge kam es durch die Einstellung der Mietzahlungen zur Unterversorgung, da sie die Miete aus den Mitteln für den Lebensunterhalt zahlen musste. Sie und ihr Mann klagten gegen das Jobcenter.
Die Gründe für die Klage waren: Unberechtigtes Einbehalten der Leistungen und deren Nicht Ausbezahlen durch das Jobcenter. Dieses Vorgehen hätte die Behörde mit falschen Begründungen wie einer nicht vorhandenen rechtsgültigen Kündigung und einem nicht existierendem Räumungsurteil begründet.
Frau Behrens zufolge handle es sich bei der Begründung des Jobcenters für das Einstellen der Mietzahlungen um erfundene Szenarien. Diese hätte, in Behrens Augen, das Jobcenter bewusst und gezielt aufgebaut, um Leistungsberechtigten zu schädigen.
Sie sieht beim Jobcenter deshalb die Tatbestände der “Verleumdung, Nötigung, Unterschlagung und des Diebstahls”. Ihr und ihrem Partner sei nicht nur ein finanzieller, sondern auch ein persönlicher Schaden zugefügt worden.
Überzahlung an den Vermieter, Unterdeckung der Leistungsberechtigten
Zwar bewilligte das Jobcenter letztlich die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung im April 2024. Gegen die ausdrückliche Aufforderung der Familie Behrens leistete die Behörde diese Zahlungen aber direkt an den Vermieter.
Familie Behrens hatte hingegen, so ihre Aussage, diese Mietzahlungen bereits selbst an den Vermieter geleistet. Die zusätzliche Direktzahlung an den Vermieter wäre faktisch eine Unterdeckung der Mietkosten von Familie Behrens und eine Überzahlung beim Vermieter.
Der Anwalt der Familie Behrens fordert deshalb beim Landessozialgericht eine Auszahlung der Mietkosten in Höhe von 260,00 Euro monatlich an die Familie für die Monate zumindest für April bis Juni 2024.
Klage vor dem Sozialgericht
Die Begründung der Klage vor dem Sozialgericht lautete „rechtswidrige Direktzahlung der Miete an den Vermieter ohne Zustimmung der Mieter und unter Missachtung der gesetzlichen Bestimmungen“.
Die Rechtswidrigkeit der Handlung des Jobcenters erklärte der Anwalt folgendermaßen: Weder hätten die Mieter eine Direktzahlung an den Vermieter beantragt noch stehe die Sicherung der Mietzahlungen infrage, denn die Leistungsberechtigten hätten diese nachweislich erbracht.
Bewusste Verzögerungstaktiken
Frau Behrens sieht ein strukturelles Ungleichgewicht im Rechtssystem. Berechtigte Ansprüche würden durch bewusste Verzögerungstaktiken systematisch unterlaufen. Sie schreibt: „Besonders alarmierend ist, dass das Jobcenter (…) Erfolgsaussichten einer Klage infrage stellt, um die Prozesskostenhilfe zu verhindern, obwohl ein Anwalt den Erfolg auf Grundlage der geltenden Gesetze bereits bestätigt hat.“
Sie sieht Anzeichen für eine bewusste Manipulation des Verfahrens, für Rechtsverletzung und Amtsmissbrauch.
Widerstand gegen Missstände ist notwendig
Das Fazit der Betroffenen geht über ihre eigene Situation weit hinaus. Sie schließt: „Ein aktiver Widerstand gegen solche Missstände ist dringend erforderlich. Derartige Verstöße gegen fundamentale Rechtsprinzipien dürfen nicht zugelassen werden.“
Wir bei Gegen Hartz stimmen diesem Fazit zu und sehen es als unsere Aufgabe an, genau die Rechtsverstöße der Jobcenter an die Öffentlichkeit zu bringen.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.