An den Verein Sanktionsfrei e.V. hat sich ein hilfesuchender Bürgergeld-Bezieher gewandt. D. ist 51 Jahre, er ist nach mehreren Schlaganfällen nicht mehr in der Lage, am ersten Arbeitsmarkt teilzunehmen. Die Erkrankungen haben sein Leben nachhaltig verändert, nicht nur physisch, sondern auch finanziell. Die gesundheitlichen Einschränkungen machen es ihm unmöglich, einer regulären Arbeit nachzugehen, was ihn in eine prekäre Lage bringt.
Jobcenter lehnt alle Anträge ab
Trotz seiner offensichtlichen Notlage und seines unermüdlichen Versuchs, Hilfe zu erhalten, lehnt das Jobcenter alle Hilfen ab. Seine Anträge auf einmalige Entlastungshilfen und Darlehen wurden allesamt abgelehnt.
Die Ablehnungen der Behörde verschärfen seine ohnehin schon schwierige Situation, da er mit den finanziellen Mitteln, die ihm zur Verfügung stehen, nicht mehr auskommt.
Spirale aus Sorgen und gesundheitlichen Problemen
Ein großes Problem, das D. bedrückt, ist die Gewichtszunahme infolge seiner Leiden und der Medikamente, die er einnehmen muss. Diese körperliche Veränderung hat dazu geführt, dass er nicht mehr in seine alten Kleidungsstücke passt.
Zudem sind seine Schuhe durchgelaufen und die wenigen Kleidungsstücke, die er sich selbst beschaffen konnte, sind inzwischen ebenfalls abgenutzt. D. befindet sich in einem Kreislauf aus finanziellen Schwierigkeiten, der durch seine gesundheitliche Situation weiter verstärkt wird.
Darüber hinaus berichtet D. von seiner schweren Depression, die er als Folge seiner gesamten Lebensumstände entwickelt hat. Obwohl er sich in Behandlung befindet, wird die Situation durch die ständige Unsicherheit und den Mangel an Unterstützung weiter belastet. Die psychische Belastung, die mit solchen Lebensumständen einhergeht, ist nicht zu unterschätzen und wird von vielen Betroffenen oft als erdrückend empfunden.
Verein hilft Betroffenen
Vereine wie Sanktionsfrei versuchen, Lücken zu füllen, die Jobcenter hinterlassen. “Das sind sie, die Menschen in Bürgergeld mit ihren Schicksalen”, mahnt Helena Steinhaus von Sanktionsfrei auf “X”.
In diesem Fall konnte Sanktionsfrei D. mit 200 Euro für neue Kleidung und Schuhe unterstützen. Diese Hilfe mag auf den ersten Blick klein erscheinen, doch für Menschen wie D. kann sie einen erheblichen Unterschied machen.
Anspruch auf Sonderbedarf
Wie sieht es aber rechtlich aus? Darf das Jobcenter alle Hilfe ablehnen? Gewichtsabnahme oder Gewichtszunahme können nämlich einen Sonderbedarf an Kleidung darstellen.
Eine erhebliche Gewichtsveränderung, ob nun Gewichtsabnahme oder Gewichtszunahme können einen Erstausstattungsbekleidungsbedarf rechtfertigen. Die Erstausstattung für Bekleidung kann aber auch durch einen neuen Bedarf aufgrund außergewöhnlicher Umstände begründet sein (Bundestagsdrucksache 15/1514, 60).
Mehr dazu haben wir in folgenden Artikeln behandelt:
1. Jobcenter muss Bekleidungserstausstattung bei erheblicher Gewichtsabnahme zahlen
2. Bürgergeld: Anspruch auf Zuschuss für Bekleidung
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