Bürgergeld: Neuen Job gefunden und das Jobcenter drohte sofort

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Die Jobcenter sollen die Erwerbstätigkeit von Bürgergeldbeziehern fördern. Doch Bürokratie und Drohbriefe verbreiten eher Angst und Unsicherheit.

Job gefunden und das Jobcenter droht

Klassischer Fall: Eine junge Mutter wendet sich an einen Hilfeverein “Sanktionsfrei”. J. ist alleinerziehend und bezieht Bürgergeld Vor kurzem hat sie endlich einen Minijob gefunden und verdient gerade mal 150 Euro im Monat dazu. Wer glaubt, dass das Jobcenter darauf positiv reagiert, sieht sich getäuscht.

“Das Jobcenter hat mir vor ein paar Tagen mitgeteilt, dass die Zahlungen für Oktober vorläufig eingestellt werden, bis sie den Gehaltsnachweis haben”, berichtet J.

Solche Schreiben sind kurz und machen Angst. “Das kommt sehr häufig vor, und es dauert auch manchmal länger, bis die Situation geklärt ist.” Sanktionsfrei fragt die Bundesagentur für Arbeit: “Geht das auch freundlicher?”

Mangelnde Mitwirkung führt zur Leistungseinstellung

Hintergrund ist die drohende Einstellung der Bürgergeldleistungen wegen “fehlender Mitwirkung”. Bei fehlender Mitwirkung, wie sie im SGB II vorgeschrieben ist, droht Antragstellern im schlimmsten Fall die Einstellung oder Verweigerung der Bürgergeldleistungen. Denn wer angeblich Unterlagen oder Nachweise nicht vorlegt, kommt seinen Mitwirkungspflichten nicht nach.

Im § 66 Folgen SGB I Abs. 3 steht zur fehlender Mitwirkung folgendes:
“Sozialleistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung nur versagt oder entzogen werden, nachdem der Leistungsberechtigte auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden ist und seiner Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist.”

Häufig suchen Betroffene Sozialberatungsstellen auf, weil das Jobcenter beantragte Leistungen mit dem Hinweis auf “fehlende Mitwirkungspflichten” ablehnt. Die Hilfesuchenden berichten, dass sie z.B. mehrfach die angeforderten Unterlagen an das Jobcenter geschickt haben.

Dennoch würde das Jobcenter immer wieder den Eingang verneinen und die Leistungen einfach einstellen.

In der Beratungspraxis bleibt oft nur der Rat, die Unterlagen erneut an die Behörde zu schicken.

“Die angeforderten Unterlagen sollten daher nie im Original eingereicht werden, damit die Möglichkeit besteht, sie in Kopie erneut zu übersenden”, rät Reinhard Obst von der Erwerbslosen-Initiative Hannover-Linden.

Empfangsbestätigung verlangen

Wenn möglich, sollten die Unterlagen persönlich im Jobcenter abgegeben und um eine Empfangsbestätigung gebeten werden. Diese Bestätigung wird jedoch nicht selten von den Empfangsmitarbeitern der Behörde schlichtweg verweigert. Betroffene sollten dennoch freundlich, aber bestimmt den Stempel als Eingangsbestätigung verlangen.

Eine zweite Möglichkeit besteht darin, die erforderlichen Nachweise und Unterlagen per Einschreiben mit Rückschein zu übersenden.

Dies ist jedoch wiederum mit Kosten für den Leistungsempfänger verbunden. Daher ist diese Möglichkeit nicht für jeden praktikabel.

Die Antragsteller stehen oft vor unlösbaren Problemen. “Was wurde eingereicht, was fehlt noch und warum verlangt die Behörde immer wieder neue Nachweise, die oft nur schwer zu erbringen sind”, berichtet Obst.

Immer dann, wenn die Antragsteller glauben, alle Mitwirkungspflichten erfüllt zu haben, um endlich einen Leistungsanspruch zu erhalten, fordert das Jobcenter wieder neue Unterlagen oder Erklärungen an.

Der gesetzliche Auftrag, den Hilfesuchenden eine zeitnahe Bedarfsdeckung zu gewährleisten, werde von den Jobcentern nicht selten ignoriert. “Vorläufige Leistungen zu gewähren, wenn eigentlich klar ist, dass ein Leistungsanspruch wahrscheinlich ist, wird von den Ämtern immer wieder ignoriert”, beklagt Obst.

Jobcenter kommen ihrer Beratungspflicht oft nicht nach

Hinzu kommt, dass die Jobcenter schlecht erreichbar sind, wie eine aktuelle Studie zeigt. Dadurch können Fragen nicht oder nicht schnell genug beantwortet werden.

Jobcenter.digital” könnte hier Abhilfe schaffen. Es ermöglicht die sichere und schnelle Übermittlung von Dokumenten und kann so auch Transparenz bei der Bearbeitung von Anträgen schaffen.

Jobcenter.digital könnte Situation verbessern

“Wir wissen aber, dass Jobcenter.digital von den Leistungsberechtigten bisher kaum genutzt wird”, berichtet Obst.

Zum einen fehlten oft die technischen Voraussetzungen, zum anderen hätten viele Antragsteller Berührungsängste mit den digitalen Angeboten.

Der Weg in die Digitalisierung sei aber richtig, sagt auch der Sozialberater. Allerdings müssten dafür Beratungs- und Unterstützungsangebote geschaffen werden.

Zudem müssten SGB-II-Beziehende einen Anspruch auf digitale Endgeräte erhalten, um am Verfahren teilnehmen zu können.

Zukünftig sei eine vollständige Akteneinsicht im Sinne des § 25 SGB X anzustreben. Dies würde Transparenz in beide Richtungen schaffen.

Im Fall der jungen Mutter unterstützte der Verein die junge Mutter, damit es gar nicht erst zu einer Leistungseinstellung kommt.