Bürgergeld: Hausbesuche und Observation durch Jobcenter in Berlin

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Eine junge Bürgergeld-Leistungsbezieherun berichtete in in der Beratung der Beratungsstelle “ErwerbslosenIni Berlin” von einem Vorfall des Jobcenters Lichtenberg. Ohne Vorwarnung setzte das Jobcenter die Übernahme der Kosten für ihre Unterkunft aus., nachdem umangekündigt ein Hausbesuch in Abwesenheit der Betroffenen stattfand. Zudem gibt es Hinweise auf widerrechtliche Observationen.

Außendienst kommt unangekündigt

Begründet wurde die Einstellung der Unterkunftskosten wegen einer unangekündigten Besichtigung der Wohnung durch den Außendienst – unter Umständen, die Fragen nach der Rechtmäßigkeit und Angemessenheit aufwerfen.

Die Frau lebt in einer kleinen Zweizimmerwohnung, die sie mit drei weiteren Personen teilt. Wegendes akuten Wohnungsmangels in Berlin ist eine solche Wohngemeinschaft keine Seltenheit.

Der Außendienst des Jobcenters, der ursprünglich wegen eines Mitbewohners vor Ort war, stellte fest, dass in der Wohnung angeblich “weibliche Kleidungsstücke” fehlten. Daraus schlussfolgerte die Behörde, dass die Frau dort gar nicht wohne.

Dabei übersah die Behörde wesentliches: Die junge Frau ist viel unterwegs. Sie sucht aktiv nach einer eigenen Wohnung, unterstützt ehrenamtlich ukrainische Zivilisten und verbringt Zeit in Bibliotheken, da die Wohnung über kein Internet verfügt.

Dies wurde jedoch seitens der Behörde ignoriert. Stattdessen wurde die Frau aufgefordert, zu erklären, warum sie keine Blusen oder Kleider besitzt.

Das Vorgehen des Jobcenters lässt mehrere schwerwiegende Fragen offen. Der Außendienst betrat nämlich die Wohnung in Abwesenheit der Frau. Ein überrumpelter Mitbewohner gewährte Zugang, doch ein Prüfbericht wurde nicht hinterlassen.

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Wurde die Frau durch das Jobcenter observiert?

Besonders beunruhigend ist die Tatsache, dass nach der Inspektion mehrfach Jobcenter-Personal in der Nähe der Wohnung gesichtet wurde. Dieses Verhalten erweckt den Eindruck einer Observation und ist eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte, wie die Beratungsstelle zurecht kritisiert.

Wie reagiert die Betroffene?

Die Betroffene entschied sich, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LADS) einzuschalten. Dies war notwendig, um gegen die willkürlichen und menschenrechtsverletzenden Maßnahmen des Jobcenters vorzugehen.

Wie können Betroffene sich schützen?

Es gibt klare Handlungsempfehlungen für Betroffene:

  • Rechtliche Beratung suchen: Organisationen wie Sozialberatungsstellen oder Sozialverbände bieten Unterstützung.
  • Keine unberechtigten Zutritte zulassen: Der Außendienst hat kein Recht, eine Wohnung ohne Zustimmung zu betreten.
  • Vorwürfe schriftlich einfordern: Jegliche Anschuldigungen sollten schriftlich begründet werden.
  • Behörden einschalten: Der Datenschutzbeauftragte oder andere Ombudsstellen können hinzugezogen werden, um Missstände anzuprangern.
  • Gegen die Einstellung der Bürgergeld-Leistungen einen Eilantrag vor Gericht einlegen, um die Behörden zur Weiterzahlung zunächst zu zwingen.