Planen Sie einen Umzug und beziehen Bürgergeld-Leistungen vom Jobcenter? Dann sollten Sie Ihren Umzug rechtzeitig mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter besprechen und eine Kostenübernahme beantragen.
Ohne diese Genehmigung riskieren Sie Kürzungen oder den Wegfall Ihrer Leistungen. Ein Umzug ist Ihnen grundsätzlich nicht verboten, aber als Empfänger von Bürgergeld müssen Sie sich an bestimmte Vorgaben halten, um Leistungskürzungen zu vermeiden.
Besonders wichtig ist, dass Sie sich nach dem Umzug sofort beim neuen Jobcenter ummelden und erreichbar bleiben.
Inhaltsverzeichnis
Gute Gründe für eine Kostenübernahme
Nicht jeder Umzug wird vom Jobcenter finanziell unterstützt. Die Kosten werden nur übernommen, wenn der Umzug aus dringenden Gründen notwendig ist.
Sie müssen in Ihrem Antrag die Gründe detailliert darlegen, die dann geprüft werden.
Hier sind einige akzeptierte Gründe:
- Neue Arbeitsstelle:
Ein Umzug ist notwendig, wenn der tägliche Arbeitsweg insgesamt 2,5 Stunden überschreitet. - Wohnungsmängel:
Bei Schimmelpilzbefall oder Wasserschaden in der aktuellen Wohnung. - Gesundheitliche Gründe:
Wenn die Wohnung in der dritten Etage liegt und kein Aufzug vorhanden ist und Sie den Aufstieg nicht mehr schaffen. - Kündigung durch den Vermieter:
Bei Eigenbedarf oder anderen unverschuldeten Kündigungsgründen. - Familienzuwachs:
Bei Vergrößerung der Familie, wenn die aktuelle Wohnung zu klein wird. - Scheidung oder Trennung:
Ein Partner benötigt eine eigene Wohnung.
Begründungen und Nachweise für Wohnungswechsel immer beifügen
Es ist wichtig, dass Sie alle Begründungen und Nachweise Ihrem Antrag beifügen. Sprechen Sie in jedem Fall mit Ihrem Sachbearbeiter, denn auch in anderen Situationen kann das Jobcenter Umzugskosten übernehmen, wenn eine gute Begründung vorliegt.
Welche Kosten übernimmt das Jobcenter?
Das Jobcenter kann nach Genehmigung folgende Kosten übernehmen:
- Transportkosten für den Umzug
- Verpflegung der Umzugshelfer
- Reisekosten für Wohnungsbesichtigungen
- Maklergebühren bei der Anmietung einer neuen Wohnung
- Renovierungskosten der bisherigen Wohnung, sofern diese im Mietvertrag vereinbart sind
Wie stellt man den Antrag für eine neue Wohnung richtig?
Der Antrag auf Umzugsunterstützung muss rechtzeitig gestellt werden. Füllen Sie den Antrag gewissenhaft und vollständig aus und legen Sie alle erforderlichen Nachweise bei.
Sprechen Sie vor jeder größeren Ausgabe mit Ihrem Jobcenter und lassen Sie sich Zusagen schriftlich bestätigen. Ein Umzug kann schnell mehrere hundert Euro kosten, und mit dem Bürgergeld oder Arbeitslosengeld II ist dies oft nicht allein finanzierbar.
Jede Unterstützung ist daher wertvoll.
Die neue Wohnung muss angemessen sein
Die neue Wohnung muss den Richtlinien des Jobcenters entsprechen. Die Angemessenheit bezieht sich sowohl auf die Miethöhe als auch auf die Größe der Wohnung.
Für eine Einzelperson sind maximal 50 Quadratmeter erlaubt, für zwei Personen 60 Quadratmeter und für jede weitere Person zusätzlich 15 Quadratmeter.
Die Miethöhe muss den örtlichen Richtlinien entsprechen. Heizkosten werden separat geprüft und müssen ebenfalls angemessen sein.
Wie bekommt man Unterstützung bei der Wohnungssuche?
Das Jobcenter soll Hilfe bei der Wohnungssuche bieten. So sollen Sachbearbeiter in Beratungsgesprächen Unterstützung leisten und entsprechende Möglichkeiten zur Wohnungssuche aufzeigen.
Besonders der finanzielle Rahmen und die Definition, was als „angemessen“ gilt, wird individuell geklärt. Laut § 22 Abs. 6 SGB II übernimmt das Jobcenter auch Wohnungsbeschaffungskosten, die notwendig sind, um eine geeignete Wohnung zu finden und anzumieten.
Dazu zählen:
- Beschaffung von Tageszeitungen mit Wohnungsanzeigen
- Internet- und Telefongebühren für die Wohnungssuche
- Eigene Suchinserate in Zeitungen
- Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen
- Übernachtungskosten bei mehrtägigen Wohnungsbesichtigungen
- In Ausnahmefällen können auch Maklerkosten übernommen werden, zum Beispiel wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Behinderung selbst nicht in der Lage sind, eine Wohnung zu finden. Es ist jedoch schwierig, diesen Nachweis zu erbringen, da das Jobcenter in der Regel auf die Selbsthilfe setzt.
Wie reicht man das Mietangebot richtig ein?
Wenn Sie eine passende Wohnung gefunden haben, müssen Sie dem Jobcenter ein Mietangebot vorlegen. Viele Jobcenter haben dafür vorgefertigte Formulare.
Achten Sie darauf, dass alle notwendigen Informationen, insbesondere die fixen Nebenkosten und Heizkosten, im Mietangebot enthalten sind.
Ist eine Kaution zu zahlen, sollte diese ebenfalls im Mietangebot ausgewiesen sein.
Ein häufiger Stolperstein ist die genaue Aufschlüsselung der Nebenkosten. Das Jobcenter benötigt die fixen Nebenkosten und die Heizkosten getrennt.
Was macht man mit der Mietübernahmebescheinigung und Kaution?
Wenn das Jobcenter die neue Wohnung für angemessen hält, erhalten Sie eine Mietübernahmebescheinigung. Diese Bescheinigung garantiert die Übernahme der Mietkosten.
Die Kosten für die Mietkaution oder Genossenschaftsanteile werden in der Regel als Darlehen übernommen, das Sie in monatlichen Raten zurückzahlen müssen.
Vermieter verlangen oft, dass das Jobcenter zusätzlich zur Mietübernahme auch eine Zusicherung für die Übernahme einer Kaution, manchmal auch Garantieerklärung genannt, ausstellt.
Diese kann einzeln ausgestellt werden oder in Ihrer Mietübernahmebescheinigung enthalten sein.
Lesen Sie den Text also gründlich. Oft bekommen Sie Ihre Schlüssel für die neue Wohnung nicht, bevor die Kaution nicht beim Vermieter eingegangen ist.
Direkte Mietzahlung an den Vermieter
Vermieter bevorzugen oft die direkte Mietzahlung durch das Jobcenter. Diese kann formlos beantragt werden, indem Sie die Bankverbindung des Vermieters und eine Erklärung, dass die Miete direkt gezahlt werden soll, beim Jobcenter einreichen.
In § 22 Abs. 7 SGB II ist diese Möglichkeit ausdrücklich vorgesehen. Sie müssen dazu dem Jobcenter nur die Bankverbindung des Vermieters geben und schreiben, dass die Miete direkt an ihn gezahlt werden soll.
Eine Kopie von diesem Schreiben für den Vermieter sollte ausreichen.
Was macht man bei einem Umzug in eine andere Stadt?
Ein Umzug in eine andere Stadt erfordert besondere Aufmerksamkeit. Das zuständige Jobcenter in der neuen Stadt muss eingebunden werden.
Informieren Sie sich über die Mietobergrenzen und Regelungen in der neuen Stadt, um sicherzustellen, dass die neue Wohnung als angemessen gilt.
Oft wissen die Jobcenter selbst nicht genau, wer wofür zuständig ist, was zu Verwirrung führen kann.
Deshalb ist es ratsam, sich frühzeitig zu informieren und alle notwendigen Schritte zu planen.
Alle Kosten müssen vorab abgesprochen werden
Es ist wichtig, dass Sie alle Umzugskosten vorab mit dem Jobcenter absprechen und verschiedene Angebote einholen.
In der Regel übernimmt das Jobcenter die Kosten, wenn Sie bis zu drei unterschiedliche Angebote vorlegen.
Verlassen Sie sich keinesfalls auf mündliche Zusagen des Jobcenters, sondern lassen sie sich alles schriftlich geben.
Erstausstattung für die neue Wohnung
Zusätzlich zu den Umzugskosten können Sie eine Erstausstattung für die neue Wohnung beantragen, insbesondere wenn Sie aus einer Wohnung ohne notwendige Ausstattung wie einer Einbauküche in eine unmöblierte Wohnung ziehen.
Auch wenn sich die Lebenssituation ändert, beispielsweise durch Familienzuwachs, können Sie für das zusätzlich benötigte Mobiliar eine Erstausstattung beantragen.
- Über den Autor
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.