Bürgergeld: Eine neue Arbeit gefunden – Wie lange zahlt das Jobcenter?

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Wurde ein neuer Job gefunden, stellt sich die Frage, wie lange das Jobcenter noch zahlt. In diesem Fall gilt das Zuflussprinzip. Wir erklären, was es damit aufsich hat.

Was ist das Zuflussprinzip?

In diesem Zusammenhang fällt immer wieder der Begriff “Zuflussprinzip”. Zuflussprinzip bedeutet, dass eine Anrechnung von Einkommen in dem Monat erfolgt, in dem es zufließt und nicht in dem Monat, aus dem es stammt. Dies ist rechtlich umstritten, soll aber der Vereinfachung dienen.

Praktisch bedeutet das zum Beispiel bei einer Arbeitsaufnahme nach Bürgergeld-Bezug (z. B. zum 1. April des Jahres), dass für den Monat April, in dem schon gearbeitet wird, trotzdem noch Leistungen des Jobcenters erfolgen, die ja bereits zum Ende des vorherigen Monats, (z. B. am 31. März) zur Sicherung des Lebensunterhaltes für den Monat April gezahlt wurden.

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Beispiel für das Zuflussprinzip

Voraussetzung dafür aber ist, dass im Monat April noch kein Arbeitsentgelt zufließt, obwohl der Anspruch darauf ja bereits in diesem Monat entstanden ist. Wenn also in diesem Beispiel das erste Gehalt am 1.Mai zufließt, kann eine Rückforderung für den April nicht erfolgen.

Werden noch die Mietnebenkostenabrechnungen vom Jobcenter beglichen?

Ähnliches gilt für Mietnebenkostenabrechnungen: Entscheidend ist der Monat des Zuflusses, nicht das Jahr der Entstehung.

Wenn Ihr Vermieter zum Beispiel erst abrechnet, nachdem Sie bereits Rentnerin oder Rentner geworden sind, kann das Jobcenter auch für die Jahre nichts zurückfordern, in denen Sie vor Ihrer Berentung Bürgergeld bezogen haben. Achten Sie darauf, wann Geld auf Ihrem Konto eingeht.

Achtung: Umstritten ist das Zuflussprinzip deshalb, weil es dafür keine gesetzliche Grundlage existiert. Dennoch wenden nahezu alle Jobcenter dieses Prinzip an. Sollte das Jobcenter die Zahlung zu früh beendet, lohnt es sich einen Widerspruch dagegen einzulegen.

Zu viel gezahlte Leistungen werden zurückgefordert

Meistens gehen Regelleistungen und erstes Gehalt nahtlos aufgrund des Zuflussprinzips ineinander über.

Manchmal ist es aber so, dass der Arbeitgeber früher Lohn zahlt, weil zum Beispiel der 1. des Monats auf ein Wochenende fällt. Es kommt dann vor, dass das Jobcenter “zu viel gezahlte Leistungen” zurückfordert.

Tipp: Es ist ratsam mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, dass das restliche Gehalt noch vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt wird. So kann Hartz IV bereits am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bezogen werden.

Generell gilt: Einkommen ist das, was bei Ihnen einkommt. Was nicht zufließt, ist auch kein Einkommen.

Wenn Sie zum Beispiel mit Ihrer Bank vereinbaren, dass Rücklagen für Ihre Altersversorgung gar nicht bei Ihnen, sondern auf der Bank verbleiben sollen, und Sie mit Ihrer Bank einen Verwertungsausschluss dieser Einnahmen bis zu Ihrer Rente vereinbaren, haben Sie kein anrechenbares Einkommen!

Wer wieder erwerbslos wird, weil der Job gekündigt wurde, sollte zunächst eine Abfindung prüfen. Wer keinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1, wird auch erst einen Monat später die ersten Leistungen beziehen, wenn noch aus dem Vormonat der Lohn bezahlt wird.

Wichtig: Das Zuflussprinzip wird nicht nur bei der Jobaufnahme angewandt, sondern auch bei anderen, anrechenbarem Einkommen.

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