Bürgergeld: Diese Zuschüsse zahlt das Jobcenter

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Wer Bürgergeld bezieht, bekommt nicht nur den Regelsatz ausgezahlt, sondern das Jobcenter übernimmt auch andere Leistungen und Zuschüsse. Wir zeigen in einer Kurzübersicht, welche Kosten von der Behörde zusätzlich zum Regelsatz getragen werden.

Die Kosten für Unterkunft und Heizung

Das Jobcenter trägt die Kosten für Unterkunft und Heizung. Bei der Wohnung gibt es hier eine Angemessenheitsgrenze, die die jeweilige Kommune festlegt, und die sich an den Mietkosten im unteren Bereich vor Ort orientieren soll.

Kurz gesagt: Was Jobcenter als angemessene Wohnkosten ansehen ist in München höher als in Hannover, in Hannover höher als im ländlichen Mecklenburg Vorpommern.

Auch die Heizkosten muss das Jobcenter übernehmen, wenn diese in angemessener Höhe sind, und dazu gehören auch Forderungen eines Versorgers im Rahmen der Jahresabrechnung für Wärme. Dies stellte das Bundessozialgericht klar.(B 7 AS 21/22 R)

Kranken- und Pflegeversicherung

Das Jobcenter übernimmt auch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung und gewährt in bestimmten Fällen Zuschüsse.

Die Arbeitsagentur informiert: “Erhalten Sie Bürgergeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, zahlt Ihr Jobcenter für Sie monatlich einen Betrag an die Pflegekasse. Damit sind die Kosten für Ihre Pflegeversicherung gedeckt.”

Für gesetzlich krankenversicherte Bürgergeld-Bezieher zahlt das Jobcenter den allgemeinen Beitrag vollständig, und ebenso den Zusatzbeitrag, der sich von Kasse zu Kasse unterscheidet. Bei einer privaten Krankenversicherung erhalten Leistungsberechtigte einen Zuschuss.

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Erstattung von Fahrtkosten

Das Jobcenter erstattet die Fahrtkosten von Leistungsberechtigten für berufliche Weiterbildungen. Ganz wichtig, und hier erleben Bürgergeld-Bezieher bisweilen eine böse Überraschung: Diese Kosten trägt die Behörde nur dann, wenn die Weiterbildung vom Jobcenter bewilligt wurde.

Übernahme von außergewöhnlichen Kosten in besonderen Lebenslagen

Ebenfalls übernommen werden zusätzliche Kosten, die Schwangeren und Alleinerziehenden entstehen. Schwangeren wird die Erstausstattung nach der Geburt finanziert wie Babykleidung oder Babybett.

Auch Sachleistungen für notwendige Anschaffungen (wie zum Beispiel Möbel) sind möglich, in Form von Gutscheinen.

Diverse Einzelleistungen werden getragen

Das Jobcenter übernimmt zusätzlich zum Regelsatz viele Einzelkosten. Dazu gehören Klassenfahrten des Kinder von Leistungsberechtigten. Hier muss das Jobcenter die tatsächlichen Kosten tragen und darf keine Pauschale auszahlen.

Essen die Kinder in der Schule oder Kita zu Mittag, dann übernimmt dies ebenfalls das Jobcenter.

Zu Beginn eines Schuljahres gibt es einen Zuschuss, um Dinge wie Schulranzen, Hefte oder Stifte kaufen zu können. Dabei handelt es sich um einen festen Betrag, der automatisch zu Beginn des Schuljahres ausgezahlt wird.

In den Kommunen gelten teilweise unterschiedliche Regelungen

Bei vielen Kosten haben die jeweiligen Kommunen eigene Regelungen, die anderswo nicht gelten. So gibt es in Hannover die Möglichkeit, bei Bürgergeld-Bezug die Kosten für Verhütung gestellt zu bekommen.

In Berlin können Leistungsberechtigte für neun Euro das “Berlin-Ticket-S” im öffentlichen Nahverkehr nutzen.

Fazit: Informieren Sie sich genau!

Beim Bürgergeld übernimmt das Jobcenter viele Kosten zusätzlich zum Regelsatz. Die wenigsten davon werden automatisch augezahlt (wie der Betrag zu Beginn des Schuljahres). Viele Leistungen müssen extra beantragt werden.

Oft müssen Leistungsberechtigte einen Mehrbedarf nachweisen oder zumindet gut begründen. Die Übernahme und Nichtübernahme von zusätzlichen Leistungen ist ein ständiges Stretthema zwischen Leistungsberechtigten und Behörde. Immer wieder wird der konkrete Fall erst beim Sozialbericht geteilt.

Deshalb sollten Sie unbedingt genau prüfen, auf welche Leistungen Sie einen Anspruch haben und darüber hinaus, welche Möglichkeiten es gibt, Dinge finanziert und Sachleistungen gestellt zu bekommen.

Diese Vorgaben und Richtlinien zu studieren, ist mühsam, aber notwendig. Gehen Sie immer davon aus, dass das Jobcenter zusätzliche Leistungen nur widerwillig auszahlt und Sie nicht von sich aus darüber informiert, welche Ansprüche Sie konkret haben.