Wer Bürgergeld beantragen muss, steht oft vor vielen Unsicherheiten: Was passiert mit meinem Ersparten? Kann ich mein Auto behalten? Was ist mit meiner Altersvorsorge oder meinem Haus? In diesem Artikel geben wir einen ersten Überblick darüber, was für das Jobcenter tabu ist und welche Freibeträge dir zustehen.
Was gilt als Hausrat und bleibt unangetastet?
Zunächst einmal eine gute Nachricht: Dein Hausrat gehört nicht zu den anrechenbaren Vermögenswerten. Unter Hausrat fallen alle Gegenstände, die du für deinen täglichen Bedarf benötigst – von Möbeln über Haushaltsgeräte wie Staubsauger und Waschmaschinen bis hin zu Unterhaltungselektronik wie Fernseher, Laptops oder Spielekonsolen.
Selbst hochwertige und neuwertige Gegenstände bleiben unangetastet, solange sie als „üblich“ gelten.
Wichtig: Hausrat wird nicht als Vermögen betrachtet, da diese Dinge als essenziell für das tägliche Leben angesehen werden. Egal ob Küchenausstattung oder Matratzen – all das bleibt außerhalb der Berechnungen des Jobcenters.
Darf das Jobcenter dein Auto anrechnen?
Das Auto ist ein häufiger Streitpunkt beim Thema Bürgergeld. Gesetzlich ist jedoch klar geregelt, dass ein angemessenes Fahrzeug als geschütztes Vermögen gilt. Als Richtwert für ein solches Fahrzeug wird ein Marktwert von 15.000 Euroangesetzt.
Was bedeutet „angemessen“?
- Ein älterer Gebrauchtwagen ist in der Regel unproblematisch.
- Luxusautos wie Sportwagen können hingegen angerechnet werden.
Gemäß § 12 SGB II kannst du dein Auto selbst als „angemessen“ deklarieren. Solange der Wert unterhalb der Grenze bleibt, bleibt dein Fahrzeug unangetastet – unabhängig davon, ob es für Arbeit oder private Zwecke genutzt wird.
Altersvorsorge: Riesterrenten und andere Rücklagen
Eine private Altersvorsorge ist für viele essenziell – und glücklicherweise bleibt sie beim Bürgergeld geschützt. Dazu zählen:
- Riesterrenten: Eigenbeiträge, staatliche Zulagen und Erträge sind geschützt.
- Private Rentenversicherungen: Auch diese müssen nicht aufgelöst werden.
Besonderheit für Selbstständige: Wer nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, profitiert von besonderen Freibeträgen. Für jedes Jahr der Selbstständigkeit stehen 8.000 Euro als geschütztes Vermögen zur Verfügung. Warst du beispielsweise zehn Jahre selbstständig, bleiben 80.000 Euro deiner Altersvorsorge unantastbar.
Kannst du dein Eigenheim behalten?
Ein Eigenheim oder eine selbst genutzte Immobilie bleibt ebenfalls geschützt, solange sie „angemessen“ ist. Was „angemessen“ bedeutet, richtet sich nach der Haushaltsgröße:
- Wohnfläche: Bis zu 130 m² für eine Eigentumswohnung oder 140 m² für ein Haus gelten für eine vierköpfige Familie als angemessen. Pro weitere Person erhöhen sich diese Grenzen um 20 m².
- Barrierefreiheit: Umbauten für Menschen mit Behinderungen werden ebenfalls berücksichtigt und überschreiten nicht die Angemessenheitsgrenze.
Somit kannst du dein Eigenheim weiterhin bewohnen, ohne dass es als Vermögenswert angerechnet wird.
Wie viel Erspartes ist erlaubt?
Dein Erspartes bleibt innerhalb bestimmter Freibeträge geschützt:
- Der generelle Freibetrag beträgt 15.000 Euro pro Person in der Bedarfsgemeinschaft.
- Karenzzeit bei Erstbeantragung: In den ersten 12 Monaten gelten höhere Freibeträge – 40.000 Euro für die erste Person und 15.000 Euro für jede weitere.
Beispiel: Eine dreiköpfige Familie hat ein Gesamtvermögen von 70.000 Euro. Während der Karenzzeit bleibt dieser Betrag vollständig geschützt, da die Freibeträge für jede Person eingehalten werden.
Bürgergeld bedeutet nicht, dass du dein gesamtes Vermögen offenlegen oder aufbrauchen musst. Hausrat, angemessene Fahrzeuge, Altersvorsorge und sogar Eigenheime bleiben in den meisten Fällen unangetastet. Zudem sorgen großzügige Freibeträge dafür, dass auch dein Erspartes geschützt ist.
Was du jetzt tun kannst:
- Prüfe deinen Vermögensstatus und achte auf die Freibeträge.
- Deklariere dein Auto oder deine Altersvorsorge korrekt.
- Nutze die Karenzzeit, um größere Rücklagen zu sichern.
Um alles noch einmal zu verdeutlichen, haben wir ein Praxisbeispiel erstellt.
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