Uns erreichen bei gegen-hartz.de immer wieder Hilferufe von Leistungsberechtigten, die von ihrem kargen Regelsatz, der kaum das Nötigste abdeckt, auch noch reichlich auf ihre Miete zuzahlen müssen.
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Eine klaffende Lücke
Diese Menschen rutschen wegen dieser zusätzlichen Mietkosten unter das Existenzminium, und oft können sie sich nur mangelhaft ernähren, um ein Dach über dem Kopf zu haben. Die klaffende Lücke zwischen den tatsächlichen und den vom Jobcenter anerkannten Wohnkosten beschäftigte endlich auch den Bundestag.
Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten Wohnkosten
Caren Lay, mietenpolitische Sprecherin der Partei Die Linke im Bundestag fragte die Bundesregierung: “Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit einer Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung (…), und wie hoch war die Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft im Jahr 2023 insgesamt?”
Elf Prozent haben höhere Kosten als die Jobcenter anerkennen
Die Bundesregierung antwortete, im Schnitt wären bei circa 2,91 Millionen Bedarfsgemeinschaften Aufwendungen für Unterkunft und Heizung anerkannt worden. Bei diesen hätten bei elf Prozent die tatsächlichen laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung die anerkannten überschritten.
Die durchschnittliche Differenz hätte rund 107 Euro betragen pro Bedarfsgemeinschaft und Monat.
Gründe für den Unterschied zwischen tatsächlichen und anerkannten Kosten
Gründe für die Differenz zwischen Realität und Anerkennung könnten statistisch nicht ermittelt werden, so die Bundesregierung.
Genannt werden “nicht vollständige Übernahme der Wohnkosten durch das Jobcenter aufgrund des Überschreitens der kommunalen Angemessenheitsgrenzen” sowie die Verrechnung der “Rückerstattungen von Nebenkosten über die Reduzierung der anerkannten Kosten der Unterkunft, ohne die tatsächlichen Kosten der Unterkunft ebenfalls anzupassen.”
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Stromkosten und Untervermietung?
Zum Teil würden vermutlich Stromkosten den Kosten der Unterkunft zugeschlagen, obwohl sie durch den Regelbedarf abgedeckt würden. Auch könnte es Fälle geben, in denen nicht die gesamte Wohnfläche als Unterkunftskosten gewertet würde, zum Beispiel wegen Untervermietung, Geschäftsräumen oder gesonderten Garagen.
Außerdem gebe es vermutlich regionale Unterschiede bei den Bewilligungsverfahren und Anerkennungsprüfungen.
Wie sieht es in einzelnen Städten aus?
Caren Lay fragte weiter: “Wie hoch war die Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft im Jahr 2023 (bitte für folgende Städte: München, Berlin, Frankfurt am Main, Freiburg, Stuttgart, Köln, Hamburg, Dresden beantworten).”
In Stuttgart liegen die Unterschiede zu den realen Kosten bei 338 Euro
Mit durchschnittlich 338 Euro pro Monat war die Differenz zwischen anerkannten und tatsächlichen Unterkunftskosten in Stuttgart am höchsten, in Hamburg mit 95 Euro am niedrigsten.
In Frankfurt am Main lag der Unterschied bei 102 Euro, in Köln fast gleich mit 107 Euro. In Dresden waren es 114, in Freiburg 168, in Berlin 201, und in München 215 Euro.
In Frankfurt / Main ist der Anteil am höchsten
Den höchsten Anteil an Bedarfsgemeinschaften mit Differenzen zwischen tatsächlichen und anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung hatten Frankfurt/ Main mit 15,4 Prozent und Freiburg mit 15,3 Prozent, den bei weitem niedrigsten Stuttgart mit 2,1 Prozent.
Die anderen Städte lagen bei einem Anteil von 6,6 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften in Dresden über 8,041 in Freiburg und 8,2 Prozent in Berlin, bis zu Köln mit 9,1 Prozent, München mit 9,7 Prozent und Hamburg mit 11,6 Prozent.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.