Bürgergeld: Beim Jobcenter abmelden – Das muss beachtet werden

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Wer Bürgergeld-Leistungen bezieht, aber sich die Lebensbedingungen verändert haben, kann sich beim Jobcenter auch wieder abmelden. Hierbei sind allerdings einige Aspekte zu beachten.

Müssen Gründe für die Abmeldung vom Jobcenter angegeben werden?

Nach § 46 des Ersten Sozialgesetzbuches (SGB I) ist es in der Regel nicht erforderlich, die Abmeldung gegenüber der Agentur für Arbeit zu begründen. Die Abmeldung kann jederzeit widerrufen werden.

Achtung: Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein solcher Widerruf nicht rückwirkend wirksam ist, sondern ab dem Zeitpunkt des Widerrufs gilt.

Grundsätzlich können sich Bürgergeldempfänger jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Jobcenter abmelden. Dazu genügt ein formloses, unterschriebenes Schreiben an das zuständige Jobcenter. Besondere Vordrucke der Leistungsbehörde gibt es hierfür nicht.

Jobcenter-Termin trotz Abmeldung?

Es kann jedoch vorkommen, dass der Sachbearbeiter den Betroffenen zu einem weiteren Gespräch einlädt, wenn man sich vom Bürgergeld-Bezug abmelden will. Wenn die Termineinladung in die Behörde innerhalb des Bezugszeitraums terminiert wird, müssen Leistungsbeziehende tatsächlich noch zu dem Termin erscheinen, da ansonsten Leistungsminderungen für die Restzeit der Bezugsdauer drohen können.

Darüber hinaus kann das Jobcenter Nachweise über zukünftige Einkünfte und das geplante Arbeitsverhältnis verlangen, um eine Nachbereitung durchzuführen.

Aber: Leistungsbeziehende, die sich abmelden wollen, sind jedoch lediglich verpflichtet, dem Jobcenter Einblick in die Kontoauszüge und Einkommen zu gewähren. Es ist nicht erforderlich, beispielsweise den neuen Arbeitsvertrag vorzulegen.

Prüfen, ob das Einkommen ausreicht

Wer eine neue Beschäftigung aufnimmt, sollte jedoch beachten, dass das Nettoeinkommen mindestens so hoch sein muss wie die bisherigen Leistungen des Jobcenters. Je nach Familienstand und Einkommen kann es sinnvoll sein, einen Zuschlag zum Bürgergeld zu beantragen, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um das Existenzminimum zu sichern. Betroffene sollten auch prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld plus Kinderzuschlag besteht.

Berechnungsbeispiele finden Sie hier:

Weitere Gründen, um sich beim Jobcenter abzumelden

Neben der Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit gibt es noch weitere Gründe für eine Abmeldung vom Bürgergeldbezug.

Ein weiterer Grund kann sein, dass Betroffene mit ihrem/r Partner/in zusammenziehen, der/die über ein ausreichendes Einkommen verfügt, um den Lebensunterhalt für beide zu decken.

Bei Personen, die mit ihrem Partner zusammenziehen und entweder länger als ein Jahr zusammenleben, gemeinsame Kinder haben oder Kinder bzw. Angehörige im gemeinsamen Haushalt versorgen, geht das Jobcenter nach § 24 SGB II von der Bildung einer Bedarfsgemeinschaft aus. In einer solchen Bedarfsgemeinschaft wird erwartet, dass die Mitglieder füreinander einstehen und gemeinsam Verantwortung tragen.

Ein weiterer Grund für die Abmeldung kann auch ein geplanter längerer Urlaub während des Bürgergeldbezugs sein. Die Regeln für die Abwesenheit vom Wohnort sind streng. Leistungsberechtigte haben Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit pro Kalenderjahr. Dazu zählen auch Wochenenden und Feiertage. Wer länger verreist, muss sich also vom Bürgergeld-Bezug abmelden. Ansonsten drohen Leistungskürzungen, die Einstellung des Leistungsbezugs und sogar Rückforderungen durch das Jobcenter.

Die Abmeldung vom Bürgergeld kann nach § 46 SGB I formlos erfolgen. Wichtig ist jedoch, dass die Abmeldung persönlich unterschrieben wird. Mit diesem Text können sich Betroffene vom Bürgergeld abmelden:

Name, Adresse
BG Nummer

Adresse des zuständigen Jobcenters

Betreff: Abmeldung vom Bürgergeld

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben nehme ich meinen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II zum (Datum) zurück und möchte mich von sämtlichen Bürgergeld-Leistungen abmelden. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung meines Schreibens bis zum….

Mit freundlichen Grüßen,
Name, Datum und eigenhändige Unterschrift

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