Bürgergeld: Außer Regelsatz – Was zahlt das Jobcenter noch?

Lesedauer 4 Minuten

Die Leistungen des Jobcenters decken verschiedene Bedürfnisse ab, die von der Sicherung des Lebensunterhalts hin zu speziellen Mehrbedarfen reichen. Außer dem Regelsatz zahlt das Jobcenter noch weitere Leistungen, die meist extra beantragt werden müssen.

Regelbedarf: Die Grundlage des Lebensunterhalts

Der Regelbedarf stellt die Basisleistung dar, die für den alltäglichen Lebensunterhalt bestimmt ist.

Er umfasst Kosten für grundlegende Bedürfnisse wie:

  • Ernährung
  • Kleidung
  • Haushaltsenergie (ohne Heizkosten und Warmwasser)
  • Körperpflege
  • Hausrat
  • Kommunikation (Telefon/Internet)
  • Kulturelle Teilhabe

Diese pauschale Leistung wird monatlich ausgezahlt. Aus dem Regelbedarf müssen auch unregelmäßige Ausgaben wie die Anschaffung oder Reparatur von Haushaltsgeräten bestritten werden.

Die Höhe des Regelbedarfs

Die Höhe des Regelbedarfs ist gestaffelt und richtet sich nach verschiedenen Kriterien wie dem Alter oder der familiären Situation der Leistungsempfänger. Ab dem 1. Januar 2024 gelten folgende monatliche Regelbedarfe:

Personen Regelbedarf
Alleinstehende, Alleinerziehende, volljährige Personen mit minderjährigem/n Partner:in 563 EUR
volljährige (Ehe-)Partner:in in der Bedarfsgemeinschaft jeweils 506 EUR
volljährige Person unter 25 Jahren ohne eigenen Haushalt 451 EUR
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und minderjährige Partner:in 471 EUR
Kinder von 6 bis 13 Jahren 390 EUR
Kinder von 0 bis 5 Jahren 357 EUR

Bedarfe für Unterkunft und Heizung: Sicherung des Wohnraums

Zusätzlich zum Regelbedarf übernimmt das Jobcenter auch die Kosten für Unterkunft und Heizung, sofern diese als angemessen gelten.

Unter die Unterkunftskosten fallen:

  • Kaltmiete (Nettokaltmiete)
  • Kalte Betriebskosten (z. B. für Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllentsorgung,
  • Hauswartung)
  • Kosten für Wasser und Abwasser
  • Heizkosten

Nicht abgedeckt sind die Kosten für Telefonanschlüsse, Garagen oder Stellplätze. Auch die Haushaltsenergie, etwa für Beleuchtung oder den Betrieb von Elektrogeräten, muss aus dem Regelbedarf finanziert werden.

Stellt das Jobcenter fest, dass die Unterkunftskosten zu hoch sind, kann dieser Ratgeber helfen.

Angemessenheitsgrenze: Was gilt als angemessene Miete?

Die Angemessenheit der Miete wird anhand der Bruttokaltmiete beurteilt, die sich aus der Kaltmiete und den kalten Betriebskosten zusammensetzt. Die Angemessenheit wird auf kommunaler Ebene ermittelt. Am Beispiel Berlin-Mitte sehen die Angemessenheitsgrenzen folgendermaßen aus:

Anzahl der Personen Miet-Richtwert (Brutto-Kaltmiete) Miet-Richtwert für den sozialen Wohnungsbau
1 Person 449,00 EUR 494,00 EUR
2 Personen 543,40 EUR 598,00 EUR
3 Personen 668,80 EUR 736,00 EUR
4 Personen 772,40 EUR 828,00 EUR
5 Personen 903,72 EUR 994,50 EUR
jede weitere Person + 106,32 EUR + 117,00 EUR

Lesen Sie auch:

In besonderen Lebenssituationen oder bestimmten Stadtteilen können diese Grenzwerte erhöht werden.

Was passiert, wenn die Unterkunftskosten unangemessen sind?

Sollten die Mietkosten die festgelegten Grenzwerte überschreiten, ist der Leistungsempfänger aufgefordert, diese zu senken. Dies kann durch einen Umzug in eine günstigere Wohnung oder durch Reduzierung der Betriebskosten geschehen. Das Jobcenter prüft individuell, ob eine Senkung der Kosten zumutbar ist und gewährt hierfür eine Frist.

Kranken- und Pflegeversicherung: Schutz bei Krankheit und Pflegebedarf

Alle Bürgergeld-Empfänger sind kranken- und pflegeversichert. Die Beiträge hierfür werden durch das Jobcenter übernommen, sofern keine andere Pflichtversicherung oder Familienversicherung besteht. Bei Antragstellung ist eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse einzureichen.

Was passiert, wenn man privat krankenversichert ist?

Auch Personen mit privater Krankenversicherung können weiterhin in dieser versichert bleiben. Das Jobcenter übernimmt in diesem Fall einen Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen, der sich nach dem sogenannten Basistarif richtet. Bei Hilfebedürftigkeit wird der Beitrag im Basistarif gesetzlich halbiert, und das Jobcenter übernimmt diesen reduzierten Betrag.

Für die Rentenversicherung werden Wartezeiten angerechnet

Die Zeiten des Bürgergeldbezugs werden vom Jobcenter an die Rentenversicherung gemeldet, sodass diese Zeiten bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.

Am Ende des Leistungsbezugs oder zum Jahreswechsel erhalten die Leistungsempfänger eine schriftliche Bestätigung über die gemeldeten Zeiten.

Mehrbedarf: Zusätzliche Unterstützung in besonderen Lebenslagen

Unter bestimmten Bedingungen kann der Regelbedarf nicht ausreichen, um die besonderen Umstände des Lebens abzudecken. In solchen Fällen besteht Anspruch auf einen sogenannten Mehrbedarf.

Zu den häufigsten Gründen für Mehrbedarf gehören:

  • Schwangerschaft ab der 13. Woche
  • Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern
  • Kostenaufwendige Ernährung aus medizinischen Gründen
  • Menschen mit Behinderung

Die Höhe des Mehrbedarfs variiert je nach Situation und wird in Prozenten des individuellen Regelbedarfs berechnet.

Zum Beispiel erhalten werdende Mütter einen Mehrbedarf von 17 Prozent, während Alleinerziehende abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder zwischen 12 und 60 Prozent des Regelbedarfs zusätzlich erhalten.

Anzahl der Kinder und Alter Prozent
Ein Kind unter sieben Jahren 36 Prozent
Ein Kind über sieben Jahren 12 Prozent
Zwei Kinder unter 16 Jahren 36 Prozent
Zwei Kinder über 16 Jahren 24 Prozent
Vier Kinder 48 Prozent
Fünf Kinder und mehr 60 Prozent

Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) erhalten, können einen Mehrbedarf von 35 Prozent des Regelbedarfs beantragen. Auch hier ist ein entsprechender Nachweis erforderlich. Mehr dazu in unserem Ratgeber: Mehrbedarf bei Behinderungen.

Einmalbedarfe: Unterstützung bei speziellen Anschaffungen

Neben den laufenden Leistungen gewährt das Jobcenter auch einmalige finanzielle Unterstützungen für bestimmte Anschaffungen.

Diese Einmalbedarfe umfassen:

  • Erstausstattung der Wohnung, einschließlich Haushaltsgeräten
  • Erstausstattung für Bekleidung, auch bei Schwangerschaft und Geburt
  • Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen oder therapeutischen Geräten

Um diese Leistungen zu erhalten, muss ein formloser Antrag gestellt werden. Einmalbedarfe können auch dann gewährt werden, wenn kein Bürgergeld bezogen wird, vorausgesetzt, dass das Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten selbst zu tragen.

Bildung und Teilhabe: Unterstützung für Kinder und Jugendliche

Das Bildungspaket richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und deckt die Kosten für Bildungs- und Freizeitaktivitäten. Leistungen aus dem Bildungspaket stehen Schülern bis zum 25. Lebensjahr zur Verfügung, sofern sie eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Die im Bildungspaket enthaltenen Leistungen umfassen:

  • Schulbedarf (jährlich 195 Euro)
  • Ausflüge und Klassenfahrten
  • Lernförderung (Nachhilfe)
  • Schülerbeförderung
  • Mittagessen in Kita oder Schule
  • Teilnahme an gemeinschaftlichen Aktivitäten (bis zu 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote)

Um diese Leistungen zu erhalten, müssen die entsprechenden Nachweise, wie eine Mitgliedschaftsbescheinigung für den Verein, vorgelegt werden.

Der Bürgergeld-Bezug kann so um 100 Euro erhöht werden.