Wer Bürgergeld Leistungen (ehemals Hartz IV) bezieht hat einen Anspruch auf einen Mehrbedarf für Warmwasser. Das allerdings nur, wenn das Wasser über einen elektisch gespeisten Warmwasser-Boiler erwärmt wird. Häufig “vergessen” die Jobcenter diesen Mehrbedarf. Viele Leistungsbeziehende kennen die Mehrbedarf zudem nicht, obwohl sie einen Anspruch hätten.
Höhere Kosten durch Warmwasser durch Strom
Inhaltsverzeichnis
Die Warmwassererhitzung über Strom ist mit deutlich höheren Kosten verbunden, als würde die Warmwassererhitzung durch eine Zentralheizung geschehen. Etwa 30 Prozent der Mietwohnungen sind hiervon betroffen.
Nach Berichten der Erwerbsloseninitiative “ALSO Oldenburg” vergessen die Behörden immer wieder den zustehenden Mehrbedarf. Das zeigt sich in den regelmäßigen Überprüfungen von Bescheiden der Jobcenter.
Auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist kann ein Mehrbedarf geltend gemacht werden. Ein Mehrbedarf kann lohnend sein, denn schnell kommen dreistellige Summen zusammen.
Mehrbedarf Warmwasser gilt pro Person
Der Mehrbedarf für Warmwasseraufbereitung gilt dabei nicht für die Bedarfsgemeinschaft insgesamt, sondern für jedes einzelne Haushaltsmitglied. Der Anspruch verändert sich jedes Jahr um einige Eurocent.
Wie viel Mehrbedarf für Warmwasser zahlt das Jobcenter?
Für Warmwasserkosten kann eine Mehrbedarf Pauschale in folgender Höhe beim Jobcenter beantragt werden (Eckregelsatz Bürgergeld 502 Euro im Monat):
Beispiel: Eltern und 2 Kinder (11 und 15 Jahre alt)
Vater: 451 Euro x 2,30% = 10,37 €
Mutter: 451 Euro x 2,30% = 10,37 €
Kind 1: 420 Euro x 1,40% = 5,88 €
Kind 2: 348 Euro x 1,20% = 4,18 €
Somit erreicht sich ein Mehrbedarf von insgesamt 30,80 Euro.im Monat für die ganze Familie.
Welcher Anspruch besteht?
Für Ehepartner, Alleinerziehende, Alleinstehende oder Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft beträgt der Mehrbedarf 2,3 Prozent des derzeit gültigen Bürgergeld-Regelsatzes. Für Kinder und Jugendliche liegt der Anteil deutlich darunter.
Jobcenter verlangt Bescheinigung des Vermieters
Für den Mehrbedarf verlangt die Behörde eine Bescheinigung des Vermieters. Wer nicht will, dass der Vermieter erfährt, dass man Hartz IV bezieht, könnte dem Vermieter sagen, dass es sich hierbei um “Sozialleistungen” handelt, die beansprucht werden.
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Widerspruch stellen
Wenn der Mehrbedarf nicht beantragt wurde bzw. der Bescheid diesen nicht aufweist, können Betroffene innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides einen Widerspruch einlegen. In dem Widerspruch muss lediglich erwähnt werden, dass der Mehrbedarf für Elektrische Warmwasseraufbereitung nicht berücksichtigt wurde.
Überprüfungsantrag
Ist die Widerspruchsfrist verstrichen, bleibt die Möglichkeit eines Überprüfungsantrages nach § 44 SGB X. Dieser Antrag kann dazu verwendet werden, um bereits vergangene Bewilligungszeiträume nachzufordern.
Dabei wird der Leistungszeitraum eines Kalenderjahres überprüft und berücksichtigt. Demnach sollten Betroffene bis Ablauf diesen Jahres einen Überprüfungsantrag stellen, um vorenthaltene Leistungen geltend zu machen.
Muster für einen Überprüfungsantrag Warmwasser Mehrbedarf
Antrag auf Überprüfung Ihres Bescheides vom….
über Leistungen nach SGB II an meine Bedarfsgemeinschaft gemäß § 44 SGB X
Sehr geehrte Damen und Herren,
den o. g. Bescheid über Leistungen nach SGB II an meine Bedarfsgemeinschaft im Bewilligungszeitraum …..beantrage ich gemäß § 44 SGB X zurückzunehmen. Begründung: In meiner Küche und meinem Bad wird das Warmwasser durch Strom erhitzt. Das haben Sie im angefochtenen Bescheid nicht berücksichtigt. Ich beantrage daher die Überprüfung Ihres Bescheides sowie eine Nachzahlung des Mehrbedarfs für dezentrale Warmwasseraufbereitung nach § 21 Abs. 7 SGB II.