Bayrisches Familiengeld: Wird es auf Hartz IV mit angerechnet?

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Bayrisches Familiengeld: Einigung im Streit um Anrechnung auf Hartz IV

In Bayern erhalten alle Eltern seit dem 1. September 2018 das sogenannte Familiengeld. Laut bayrischer Landesregierung sollen alle Eltern unabhängig vom Einkommen, Erwerbstätigkeit und von der Art der Betreuung den Zuschuss bekommen. “Alle Eltern erhalten bessere Unterstützung, egal wie sie ihr Leben und die Kinderbetreuung gestalten wollen.” Doch werden diese Leistungen auch auf Hartz IV angerechnet, wie es auch beim Kindergeld der Fall ist?

250 EUR im Monat für Kleinkinder

Monatlich 250 EUR pro Kind erhalten Eltern für Kleinkinder im Alter zwischen 13 bis 36 Monaten. Ab dem dritten Kind zahlt die Landesregierung 300 EUR. Bislang war zwischen Bund und dem Land Bayern strittig, ob diese Leistung an den Hartz IV Regelsatz angerechnet werden und Kinder bzw. Eltern demnach von diesem Zuschuss ausgeschlossen sind.

Es wurde ein Kompromiss gefunden, hieß es. Demnach wurde eine “Präzisierung im Gesetzestext für das Familiengeld” geschaffen. Dadurch verzichtet der Bund bei Neuanträgen auf Hartz IV auf die Anrechnung des Familiengeldes. Bereits angerechnete Zahlungen sollen zurück erstattet werden.

In Bayern galten zwei verschiedene Regelungen bei der Auszahlung des Familiengeldes. Waren die Eltern auf Hartz IV angewiesen, bekamen sie kein Familiengeld, weil der Bund nach derzeitiger Rechtsprechung die Regelleistungen sonst um den Betrag des Familiengeldes kürzte. Augenommen waren sogenannten Optionskommunen – Ingolstadt, Schweinfurt, Erlangen und Kaufbeuren oder in den Landkreisen Würzburg, Ansbach, München, Miesbach, Günzburg und Oberallgäu. Hier hatte der Bund keinen Zugriff auf die Höhe des ausgezahlten Hartz IV-Satzes.

Wer in Bayern lebt und bei dem das Familiengeld angerechnet wurde, sollte einen Überprüfungsantrag stellen. Die Leistungen dürfen nicht angerechnet werden.

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