Schon junge Menschen verschulden sich bei der Bank. Wer einmal in die Dispofalle geraten ist, kommt nur schwer wieder heraus. Dennoch vergeben Banken und Sparkassen gerne Dispokredite und die Kunden verlieren sich in Schulden.
Zwar ist das Konto jeden Monat im Minus, aber am Monatsanfang wird der Dispo durch die Einnahmen wieder aufgefüllt. Eine Gesetzesreform zwingt die Geldinstitute nun, Alternativen zum Dispo anzubieten.
Banken locken in die Dispofalle
Man könnte den Eindruck gewinnen, dass die Banken ihren Kunden die Dispokredite geradezu hinterherwerfen. Sie gewähren möglichst hohe Dispokredite – zum Beispiel bis zu drei Monatsgehältern – damit viel Geld überzogen wird. Dadurch verdienen die Banken viel Geld mit den Zinsen.
Laut Finanztest lagen die Dispozinsen der Banken im Schnitt bei 9,72 Prozent pro Jahr. Und die Betroffenen bleiben im Schuldensumpf stecken. Doch jetzt wurde der Verbraucherschutz verbessert:
Bank muss Alternative mit weniger Zinsen anbieten
Bei dauerhafter oder erheblicher Überziehung des Kontos, müssen Banken ihren Kunden eine Beratung, insbesondere über kostengünstigere Alternativen, anbieten. Das ist der Fall, wenn der Kunde den eingeräumten Überziehungsrahmen über sechs Monate hinweg ununterbrochen zu durchschnittlich über 75 Prozent ausschöpft.
Wird die Überziehung des Kontos von der Bank lediglich geduldet, ist eine Beratungspflicht vorgesehen, wenn über drei Monate hinweg durchschnittlich über 50 Prozent des monatlichen Geldeingangs in Anspruch genommen werden.
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Zur besseren Vergleichbarkeit ihrer Konditionen müssen Zahlungsdienstleister den Verbraucherinnen und Verbrauchern rechtzeitig vor Vertragsschluss eine standardisierte Entgeltinformation zur Verfügung stellen.
Diese muss klar und verständlich sein und allgemeine Informationen über die mit einem Zahlungskonto verbundenen Kosten enthalten. Die Entgeltinformation muss kostenlos, schriftlich und jederzeit leicht zugänglich in den Geschäftsräumen und im Internet zur Verfügung gestellt werden.
Achtung: Entgeltinformation beachten!
Zusätzlich muss dem Kunden mindestens einmal jährlich sowie bei Vertragsende eine Entgeltaufstellung über alle während der Vertragslaufzeit konkret verrechneten Entgelte ausgehändigt werden.
Kreditverträge können – wie alle Dauerschuldverhältnisse – gekündigt werden. Auch für Verbraucherdarlehen gelten die allgemeinen Regeln für Kredite. Darüber hinaus sieht das Verbraucherkreditgesetz besondere Kündigungsvorschriften vor.
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