Bald kann diese Rente nicht mehr beantragt werden

Lesedauer 4 Minuten

Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) bietet Menschen finanzielle Unterstรผtzung, wenn sie aus gesundheitlichen Grรผnden nur eingeschrรคnkt oder gar nicht mehr arbeiten kรถnnen. Allerdings gibt es eine Variante dieser Rente, die in Kรผrze nicht mehr beantragt werden kann.

Dieser Beitrag zeigt, welche EM-Rente auslรคuft, wer davon betroffen ist und welche Alternativen es gibt. Auf diese Weise erfahren Sie, wie Sie Ihre Ansprรผche optimal sichern und welche Schritte Sie jetzt unternehmen sollten.

Die Auslaufmodelle im Rentenrecht

Im Laufe der Zeit wurden bestimmte Rentenarten fรผr neue Jahrgรคnge abgeschafft. Die Politik wollte damit den verรคnderten Rahmenbedingungen Rechnung tragen und das Rentensystem vereinheitlichen. Beispiele sind die frรผhere Altersrente fรผr Frauen oder die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit. Diese Modelle wurden nur bis zu einem klar definierten Geburtsjahr gewรคhrt. Danach liefen sie aus.

ร„hnliches gilt fรผr eine bestimmte Ausprรคgung der Erwerbsminderungsrente: die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfรคhigkeit nach ยง 240 SGB VI. Nur Versicherte, die spรคtestens am 1. Januar 1961 geboren wurden, kรถnnen sie noch beantragen.

Diese Regelung hรคngt historisch mit dem alten Berufsunfรคhigkeitsbegriff zusammen, der vor 2001 galt. Seit der Rentenreform 2001 fรผhrt ein eingeschrรคnktes Leistungsvermรถgen nicht mehr automatisch zu dieser speziellen Rente, sofern Sie nach dem Stichtag geboren wurden.

Warum diese EM-Rente bald nicht mehr beantragt werden kann

Die rechtliche Grundlage fรผr die โ€žRente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfรคhigkeitโ€œ (vgl. ยง 240 SGB VI) knรผpft strikt an das Geburtsdatum an. Wer nach dem 1. Januar 1961 zur Welt kam, kann diesen Anspruch nicht mehr geltend machen. Dadurch wird dieses Rentenmodell schrittweise aus dem System entfernt.

Konkretes Beispiel:
Eine Person, die am 2. Januar 1961 geboren ist, erfรผllt die Voraussetzung nicht mehr. Sie kรถnnte folglich nicht die spezielle Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfรคhigkeit erhalten. Bis zur Regelaltersgrenze greift stattdessen nur noch die Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung nach ยง 43 SGB VI, sofern alle weiteren Bedingungen erfรผllt sind.

Was bedeutet das fรผr Betroffene?

Wer gesundheitliche Einschrรคnkungen hat und zu den letzten Jahrgรคngen gehรถrt, die den Berufsschutz noch nutzen kรถnnen, sollte die Situation zeitnah prรผfen lassen. Zumindest besteht die Chance, eine hรถhere Teilrente zu erhalten, falls die gesundheitliche Einschrรคnkung so gravierend ist, dass der angestammte Beruf nicht mehr ausgeรผbt werden kann.

Doch selbst, wenn Sie die alte Form der โ€žBerufsunfรคhigkeitsrenteโ€œ nicht mehr in Anspruch nehmen kรถnnen, bleiben andere Leistungsvarianten bestehen. Bei gravierenden Beeintrรคchtigungen kรถnnte eine Rente wegen voller Erwerbsminderung greifen. Wer noch eingeschrรคnkt arbeiten kann, prรผft die teilweise Erwerbsminderungsrente nach ยง 43 SGB VI.

Die Bedeutung der EM-Rente im Rentensystem

Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland definiert verschiedene Formen der Alters- und Erwerbsminderungsrenten. Die EM-Rente ist eine wesentliche Sรคule, um Menschen zu unterstรผtzen, die krankheitsbedingt eingeschrรคnkt erwerbsfรคhig sind. Dabei zahlt der Versicherungstrรคger eine monatliche Leistung, solange die gesundheitliche Einschrรคnkung anhรคlt und bestimmte Voraussetzungen erfรผllt sind. Fรผr viele Versicherte wird die EM-Rente zu einer wichtigen Einkommensquelle, wenn Voll- oder Teilzeiterwerbstรคtigkeit nicht mehr mรถglich ist.

Lesen Sie auch:

Aktuelle Varianten der Erwerbsminderungsrente

Nach geltendem Recht (vgl. ยง 43 SGB VI) erhalten Betroffene eine Rente, wenn sie weniger als sechs Stunden tรคglich arbeiten kรถnnen. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen zwei Hauptformen:

  • Rente wegen voller Erwerbsminderung: Diese bekommen Versicherte, deren tรคgliche Arbeitsfรคhigkeit unter drei Stunden liegt.
  • Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung: Diese umfasst Personen mit einem Leistungsvermรถgen zwischen drei und unter sechs Stunden.

Zusรคtzlich gibt es eine besondere Teilrente, die an einen Berufsschutz geknรผpft ist. Sie kommt zum Tragen, wenn das verbleibende Leistungsvermรถgen im zuletzt ausgeรผbten Beruf zwar noch zwischen drei und unter sechs Stunden tรคglich liegt, jedoch durch bestimmte Regelungen ein Anspruch auf berufsspezifische Absicherung entsteht (vgl. ยง 240 SGB VI).

Praxisbeispiel:

Wenn Sie bisher eine kรถrperlich anspruchsvolle Vollzeittรคtigkeit ausgeรผbt haben und nur noch vier Stunden am Tag arbeiten kรถnnen, greift unter Umstรคnden eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Durch den Berufsschutz kann Ihr Beruf genauer betrachtet werden, um einen hรถheren Rentenanspruch zu prรผfen.

Hรคufige Fragen zur Beantragung

1. Wie lรคuft der Antrag ab?
Zunรคchst mรผssen Sie ein Formular bei der Deutschen Rentenversicherung ausfรผllen. Gleichzeitig sollten Sie umfassende medizinische Nachweise beibringen.

2. Was ist beim Widerspruchsverfahren zu beachten?
Wird Ihr Antrag abgelehnt, besteht die Mรถglichkeit, Widerspruch einzulegen. Hier ist es ratsam, รคrztliche Atteste nachzureichen oder Ihren Gesundheitszustand weiter zu erlรคutern.

3. Wann endet die Rente?
Eine bewilligte EM-Rente lรคuft in der Regel bis zur Regelaltersgrenze. Danach wird sie, sofern keine andere Entscheidung gefรคllt wird, in eine Altersrente umgewandelt.

Entwicklungen seit der Rentenreform 2001

Vor der Rentenreform 2001 wurden vollstรคndige Erwerbsminderungsrenten oft als โ€žErwerbsunfรคhigkeitsrentenโ€œ bezeichnet, wรคhrend teilweise Erwerbsgeminderte eine โ€žBerufsunfรคhigkeitsrenteโ€œ erhielten. Diese Unterscheidung hing stark von der jeweiligen beruflichen Tรคtigkeit ab. Nach der Reform rรผckte man von diesem differenzierten Ansatz ab.

Der Gesetzgeber fรผhrte ein einheitliches System ein, bei dem primรคr die Stunden pro Tag entscheidend sind. Der Sonderfall nach ยง 240 SGB VI blieb allerdings als รœbergangsregelung fรผr Geburtsjahrgรคnge bis einschlieรŸlich 1. Januar 1961 bestehen.

Tipps zur optimalen Absicherung

Fรผr viele Menschen ist unklar, wie sie ihre berufliche Situation beim Rentenversicherungstrรคger darstellen kรถnnen. Deshalb helfen spezialisierte Fachleute (z. B. unabhรคngige Rentenberater oder Fachanwรคlte fรผr Sozialrecht). Sie wissen, wie Antrรคge korrekt ausgefรผllt werden und wie man medizinische Unterlagen einreicht, um den maximal mรถglichen Anspruch geltend zu machen.

Drei wichtige Schritte fรผr die Beantragung einer EM-Rente

1. Dokumentation Ihres Krankheitsverlaufs: Sammeln Sie Atteste, Arztberichte und Diagnosen.
2. Verstรคndliche Darlegung Ihres Berufsbildes: Erlรคutern Sie konkret, welche Arbeiten Sie noch ausfรผhren kรถnnen und welche nicht.
3. Prรผfung durch unabhรคngige Experten: Ein neutraler Blick von auรŸen hilft, Fehler im Antrag zu vermeiden.