Hartz IV Aufstockung produziert niedrige Löhne

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Wenn der Lohn nicht ausreicht, um sich und die Familie zu versorgen, müssen Arbeitnehmer mit Hartz IV aufstocken. Dieses System fördert allerdings Niedriglöhne. Denn wenn Jobs derart unterbezahlt sind, so dass grundlegendste Dinge wie Miete und Nahrungsmittel nicht bezahlt werden könnten, würde niemand einen solchen Job ausüben. Hartz IV macht es allerdings möglich.

Im letzten Jahr gaben die Jobcenter über zehn Millarden Euro (10,51 Milliarden) aus, um aufstockende Hartz IV Leistungen an Erwerbstätige zuzahlen. Diese Zahl zeigt, dass das Hartz IV-System Dumpinglöhne fördert.

Rund eine Million Haushalte beziehen zusätzliche Hartz IV Leistungen

Reicht der Lohn nicht aus, um das Existenzminimum einer Bedarfsgemeinschaft zu decken, können Erwerbstätige aufstockende Hartz IV Leistungen beim Jobcenter beantragen. Laut einer Auswertung der Bundesagentur für Arbeit haben etwa eine Million Haushalte eben jene Leistungen trotz Erwerbstätigkeit bezogen. Die Jobcenter zahlten in 2018 insgesamt 10,51 Millarden Euro Hartz IV-Leistungen trotz Erwerbstätigkeiten an Bedarfsgemeinschaften aus.
Hartz IV Aufstockung ist demnach eine Subventionierung von Lohndumping sowie von Teilzeit- und geringfügiger Beschäftigung.

In einem Interview gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland kritisiert die Expertin: „Die Gesellschaft subventioniert so seit vielen Jahren Arbeitgeber, die Niedriglöhne zahlen oder ihren Beschäftigten nur Arbeitsverhältnisse in Teilzeit oder Minijobs anbieten, obwohl viele gerne länger arbeiten würden. Das ist eine verdeckte Subventionierung von Lohndumping, mit der die Bundesregierung prekäre Beschäftigung vorantreibt und zementiert.“

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Problem Teilzeit- und geringfügige Beschäftigung

12 Prozent der rund 1,1 Millionen Aufstocker in Deutschland arbeiten in Vollzeit. Über zwei Drittel der Betroffenen waren in Teilzeit beschäftigt. Ein Drittel ging einer geringfügigen Beschäftigung (Mini-Jobs) nach. Während bei den Vollzeitbeschäftigten der zu geringe Lohn zu aufstockenden Leistungen führte, mussten Teilzeit- und Geringfügungbeschäftigte Hartz IV Leistungen aufgrund der niedrigen Beschäftigungszeit beantragen.

Differenzierter müssen allerdings die Zahlen gelesen werden, da sich aufstockende Leistungen nicht an dem Einzelbedarf des Erwerbstätigen orientieren, sondern an dem Anspruch und Bedarfsdeckung einer Bedarfsgemeinschaft. In den anspruchsberechtigten Haushalten leben zumeist mehrere Personen.

Im April 2019 lebte etwa ein Drittel der erwerbstätigen Hartz IV Bezieher in einem Einzelhaushalt. Gut zwei Drittel lebte in mindestens einem Zwei- oder Dreipersonenhaushalt. Die Löhne reichen vor allem dann nicht aus, wenn Kinder in einem Haushalt leben, oder nur ein erwerbsfähiger Erwachsener in Mehrpersonenhaushalten arbeiten geht.

Subventionierung von Niedriglohnjobs

Dennoch zeigen die Zahlen, dass der Arbeitsmarkt eine Subventionierung durch Hartz IV erlebt. Arbeitnehmer nehmen Niedriglöhne und Teilzeitjobs nur deshalb an, weil sie zusätzlich Hartz IV beantragen können. Ansonsten wären die Jobs nicht Arbeitsmarktfähig, weil Arbeitnehmer nicht von den zu geringen Löhnen leben könnten.

Zahlen bilden nur ein Teil der Erwerbsarmut ab

Bei den Zahlen muss zusätzlich beachtet werden, dass bei weitem nicht jeder prekär Beschäftigte einen Antrag auf aufstockende Hartz IV Leistungen stellt. Studien zeigten, dass bis zu zwei Drittel der Erwerbstätigen, die eigentlich einen Anspruch hätten, keine zustehenden Leistungen bezieht. Somit lassen die Zahlen der BA nur erahnen, wie schlimm das Ausmaß von Erwerbsarmut in Deutschland ist.

Außerdem: Weitere Millionen Beschäftigte verfügen über ein Einkommen, dass nur knapp über der Bedarfsgrenze liegt. Diese Personengruppen können trotz eines geringen Lohns keine aufstockenden Hartz IV Leistungen beantragen.

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