Aufhebungsvertrag mit Abfindung statt Kündigung? Meistens mehr Nachteile

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Wenn Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen, gehen sie immer das Risiko einer Kündigungsschutzklage seitens des Gekündigten ein. Das kann für den Arbeitnehmer bedeuten, dass er entweder weiter beschäftigt werden muss oder als Ausgleich eine hohe Abfindung vor Gericht ausgehandelt wird. Aus diesem Grund versuchen viele Chefs, den Mitarbeiter zu einem Aufhebungsvertrag zu überreden. Allerdings hat ein solcher Vertrag meistens mehr Nachteile als Vorteile für den Angestellten.

Achtung: Einmal unterschriebene Aufhebungsverträge sind in der Regel endgültig, unabhängig davon, ob der Gekündigte benachteiligt ist. Aus diesem Grund sollten Sie Aufhebungsverträge stets mit größter Vorsicht und Sorgfalt betrachten.

Viele Kündigungen aufgrund der Pandemie-Krise

Häufig kündigen Unternehmen ihren Arbeitnehmern, um eingebrochene Umsätze und Stilllegungen von Betrieben abzufedern. Dazu greifen sie zu allerlei Tricks. Ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung klingt verlockend, ist aber nicht unproblematisch und meistens zum Nachteil des Gekündigten.

Aufhebungsverträge mit Abfindung – Verlockend, aber gefährlich

Als Arbeitnehmer kann es für Sie interessant sein, einem Aufhebungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber zuzustimmen, der mit einer Abfindung verbunden ist, anstatt eine Kündigung zu erhalten. Im Falle einer Kündigung wird eine Abfindung in der Regel erst im Zuge einer Kündigungsschutzklage gezahlt.

Betroffene sollten darauf achten, dass das Jobcenter einen Aufhebungsvertrag als freiwillig wertet, wie Rechtsanwalt Christian Lange aus Hannover betont.

Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II hat, wird wegen des Abschlusses eines Aufhebungsvertrages vom Jobcenter für 12 Wochen für Sozialleistungsbezüge gesperrt!

Sperre beim Arbeitslosengeld umgehen – Geht das?

„Es kommt immer darauf an, die Umstände genau zu prüfen“, so der Rechtsanwalt. Einer solchen Sperre durch das Jobcenter können Arbeitnehmer nur entgehen, wenn die Abfindung, die im Aufhebungsvertrag vereinbart wurde, wirklich schlecht ausfällt (weniger als 0,5 Bruttolöhne pro Anstellungsjahr).

Die Sozialgerichte haben aber auch andere Gründe für eine Ausnahme von der Bezugssperre festgestellt: Gibt es wichtige (zum Beispiel gesundheitliche) Gründe für die freiwillige Aufgabe des Arbeitsplatzes oder wäre der Arbeitsplatz ohnehin definitiv entgültig weggefallen, haben die Gerichte zugunsten der Arbeitnehmer gegen die Jobcenter entscheiden.

Kündigungsgründe prüfen – Im Zweifelsfall Kündigung in Kauf nehmen!

Entscheidend sind also die Gründe für den Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Im Zweifelsfall kann es sicherer sein, eine Kündigung in Kauf zu nehmen und über eine Kündigungsschutzklage eine Abfindung zu erzielen. „Die Chancen auf eine angemessene Abfindung steigen im Rahmen einer Kündigungsschutzklage deutlich“, sagt Lange.