Aufhebungsvertrag statt Kündigung: Oft dadurch weniger Abfindung

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In der Hoffnung auf eine vielversprechende Abfindung ziehen Arbeitnehmer häufig einen Aufhebungsvertrag einer Kündigung durch den Arbeitgeber vor.

Aber Achtung: Ein Aufhebungsvertrag ist für Arbeitgeber die einfachste und oft günstigste Möglichkeit, sich von Mitarbeitern zu trennen. Deshalb sollten Arbeitnehmer genau hinschauen und sich anwaltlich beraten lassen. Wir sprachen mit Rechtsanwalt Christian Lange aus Hannover.

Abfindung statt Kündigung klingt vielversprechend

Ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung anstelle einer Kündigung klingt zunächst vielversprechend. Für Arbeitnehmer ist jedoch Vorsicht geboten.

Denn ein Aufhebungsvertrag ist für den Arbeitgeber der einfachste Weg, einen Arbeitnehmer loszuwerden. Und der billigste. Denn eine Kündigung muss bestimmte Gründe haben und formgerecht erfolgen. Daran scheitern viele Arbeitgeber.

“Deshalb ist die freiwillige Aufgabe des Arbeitsplatzes durch die Unterschrift des Arbeitnehmers unter einen Aufhebungsvertrag für den Chef die glimpflichste Lösung”, bestätigt der Anwalt.

Zudem sei die angebotene Abfindung in der Regel “immer auch eine Ersparnis für den Arbeitgeber, der damit zum Beispiel Sozialabgaben spart”.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten daher immer vorsichtig sein, wenn ihnen der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbietet und am besten nach anwaltlicher Beratung nachverhandeln oder den Aufhebungsvertrag ablehnen.

“Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und nicht mit Mobbing oder fristloser Kündigung drohen”, warnte Lange.

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Gekündigt worden? So erhalten Sie eine Abfindung

Anders sieht es aus, wenn es darum geht, statt einer unrechtmäßigen Kündigung eine Abfindung zugunsten des Arbeitnehmers zu erreichen. “Bei Erhalt einer Kündigung ist Eile geboten, denn eine mögliche Kündigungsschutzklage kann nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden”, warnt Lange.

Eine anwaltliche Beratung ist daher dringend erforderlich.

Auch bei einer Kündigungsschutzklage wird es in den meisten Fällen darum gehen, vor Abschluss des Gerichtsverfahrens eine Einigung zu erzielen, also einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung.

Abfindung meist höher, wenn Druck erzeugt wird

Die Abfindung wird jedoch deutlich höher ausfallen, da der Arbeitgeber Gerichts- und Verfahrenskosten sowie Lohnnebenkosten während eines langwierigen Verfahrens vermeiden will. Zu beachten ist jedoch, dass der Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld führen kann.

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