Probearbeiten muss auch bezahlt werden

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Viele Arbeitgeber möchten, dass potenzielle Arbeitnehmer eine Probezeit absolvieren, bevor sie einen Arbeitsvertrag abschließen. In diesen Fällen muss die Probearbeit vergütet werden. Im Anschluss an ein Probearbeitsverhältnis kann auch ein reguläres Arbeitsverhältnis eingeklagt werden.

Arbeitsrecht: Probearbeit muss nicht umsonst sein

Nach gefühlten 99 Bewerbungen hat es endlich geklappt. Ein Hotel lädt zum Probearbeiten ein. Jessica B. freut sich, endlich beweisen zu können, dass sie gute Arbeit leisten kann. Denn von Bürgergeld zu leben bedeutet, jeden Tag aufs Neue zu rechnen, ob man irgendwie über die Runden kommt.

Nachdem sie eine Woche zur Probe als Zimmermädchen in einem Hotel gearbeitet hatte, hörte sie auch auf Nachfrage nichts mehr von ihrem Chef. Also bewarb sich Jessica B. weiter. Nach einigen Bewerbungen wurde sie erneut zum Probearbeiten eingeladen.

Diesmal arbeitete sie drei Tage in einem Altenheim. Dort war auch eine Mitbewerberin zum Probearbeiten. Sie bekam einen Arbeitsvertrag. Jessica B. nicht.

Immer mehr Arbeitgeber nutzen die Probearbeit

Probearbeit heißt das neue Praktikum. Das Instrument der Probearbeitstage wird von Arbeitgebern gerne genutzt, um Arbeitssuchenden die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Aus arbeitsrechtlicher Sicht handelt es sich bei einem ordnungsgemäß vereinbarten Probearbeitstag jedoch nicht um ein Probearbeitsverhältnis.

Probearbeit muss vergütet werden

Die Arbeitgeber gehen jedoch davon aus, dass die Probearbeit völlig kostenlos ist. Wenn man einen Arbeitsvertrag bekommt, sind die meisten froh darüber und verlangen keine Bezahlung für die Probearbeit. Doch wie im Fall von Jessica B. kann Probearbeit schnell zum “Ausbeutungshopping” werden.

Vordruck zum Eintreiben der Vergütung für die Probearbeit

Doch dagegen können sich Arbeitssuchende wehren. Wurde keine feste Vergütung im Vorfeld vereinbart, können Betroffene die übliche Vergütung geltend machen.

Am besten ist es, diese Forderung schriftlich mit der Festsetzung einer Zahlungspflicht zuzustellen. Hierfür hat unser Forum ein Formular entwickelt, das kostenlos verwendet werden kann. Hier gehts zum Vordruck.

Probearbeit gleich reguläres Arbeitsverhältnis?

Es kann sogar sein, dass ein Arbeitsverhältnis entstanden ist. Die Beweislast hierfür liegt beim Arbeitgeber. In diesem Fall endet das Arbeitsverhältnis erst nach schriftlicher Kündigung und Ablauf einer zweiwöchigen Kündigungsfrist.

Allerdings müssten die Betroffenen dann nachweisen, dass sie nach dem Probearbeitstag ihre Arbeitskraft nachweislich angeboten haben. Dazu müssten sie am Arbeitsplatz erscheinen.

Zeugen müssen dies bestätigen. Das glaubhafte Angebot der eigenen Arbeitskraft kann auch schriftlich erfolgen.

Darauf müssen Bürgergeld-Bezieher achten

Wer Bürgergeld Leistungen bezieht, sollte die Probearbeit dem Jobcenter nachweislich schriftlich zu melden, damit:

  • der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird,
  • der Verdacht der Schwarz-Arbeit entsteht, und
  • Eingliederungshilfen beantragt werden können (z.B. um die Fahrtkosten geltend zu machen).