Viele Menschen werden kurz vor der Rente arbeitslos. Für manche ist es ein Schock, für andere eine bewusste Entscheidung, um eine Übergangsphase zwischen Beruf und Altersrente zu schaffen. Doch was bedeutet das konkret für die Betroffenen?
Eine häufige Frage in diesem Zusammenhang lautet von Betroffenen: Muss man sich trotz bevorstehender Rente weiterhin aktiv um Arbeit bemühen und Bewerbungen schreiben? Oder lässt mich das Arbeitsamt in Ruhe?
Was bedeutet Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente?
Es gibt verschiedene Gründe, warum Menschen in dieser Phase ihres Lebens arbeitslos werden.
Manche verlieren unerwartet ihren Job, während andere sich bewusst für eine vorzeitige Arbeitslosigkeit entscheiden, um eine Art „Brücke“ zur Rente zu schlagen. Denn eine frühere Rente ist mit Abschlägen verbunden.
Muss ich mich aktiv bewerben?
Die Frage, ob man sich kurz vor der Rente noch aktiv um eine neue Arbeitsstelle bemühen muss, beschäftigt viele Betroffene. Oftmals stellt sich die Frage im Zusammenhang mit der sogenannten Eingliederungsvereinbarung.
Diese Vereinbarung wird zwischen dem Arbeitslosen und der Arbeitsagentur geschlossen und regelt, welche Hilfestellungen die Arbeitsagentur bietet und welche Verpflichtungen der Arbeitslose erfüllen muss, um Arbeitslosengeld zu erhalten.
In der Eingliederungsvereinbarung kann festgelegt werden, dass der Erwerbslose eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen pro Monat nachweisen oder an speziellen Maßnahmen für ältere Arbeitnehmer teilnehmen muss. Doch gilt dies auch, wenn man kurz vor dem Ruhestand steht?
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Gibt es Ausnahmen für ältere Arbeitnehmer?
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass ältere Arbeitslose kurz vor der Rente von der Pflicht zur aktiven Arbeitsvermittlung befreit werden können.
Es gibt jedoch keine gesetzliche Grundlage, die eine solche Vereinbarung ermöglicht.
Das bedeutet, dass es keinen Paragraphen gibt, der besagt, dass man aufhören kann, sich zu bewerben, wenn man im Gegenzug früher in Rente geht.
In der Praxis hängt es stark von dem jeweiligen Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur ab.
Während einige Berater streng an den Regeln festhalten und auch von älteren Arbeitslosen eine aktive Jobsuche verlangen, sind andere realistischer und sehen davon ab, wenn klar ist, dass die Rente bald ansteht.
Wie realistisch sind die Erwartungen der Arbeitsagentur?
Die Erwartungen der Arbeitsagentur sind oft an das Alter des Arbeitslosen angepasst. Von einem 30-jährigen Arbeitslosen wird mehr Engagement und eine höhere Anzahl von Bewerbungen erwartet als von jemandem, der kurz vor dem Renteneintritt steht.
Dennoch bleibt eine gewisse Mitwirkungspflicht bestehen. Diese kann sich in Form von Bewerbungen oder der Teilnahme an bestimmten Maßnahmen äußern.
Fazit: Gibt es einen „Nichtangriffspakt“ mit der Arbeitsagentur?
Zusammenfassend müssen wir leider sagen, dass es keinen rechtlichen Rahmen für eine Vereinbarung gibt, bei der man sich nicht mehr um Arbeit bemühen muss, wenn man im Gegenzug früher in Rente geht.
Es kommt letztlich auf die persönliche Situation und den jeweiligen Sachbearbeiter an.
Ältere Arbeitslose sollten sich darauf einstellen, dass von ihnen möglicherweise noch gewisse Aktivitäten verlangt werden, auch wenn sie kurz vor dem Ruhestand stehen.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.