Besonders langjährig Versicherte und Rentenversicherte mit Schwerbehinderung können ohne Abschlag zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in Ruhestand gehen.
Das Arbeitslosengeld ist meist höher sein als die erwartete Rente. Ist es möglich, statt vorzeitig in Rente zu gehen noch einmal ALG I zu beziehen?
Inhaltsverzeichnis
Besonders langjährig Versicherte und schwer behinderte Menschen
Zwei Gruppen von Rentenversicherten können zwei Jahre früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden – ohne Abschläge. Das sind besonders langjährig Versicherte, die 45 Jahre Wartezeit vorweisen können und Versicherte mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50.
Keine Pflicht zur vorzeitigen Rente
Die Betroffenen können vorzeitig in Rente gehen, sie müssen es aber nicht. Sie können auch weiter arbeiten oder sich -bis zur Regelaltersgrenze- arbeitslos melden.
Arbeitslosigkeit im fortgeschrittenen Alter
In jungen Jahren wird das ALG I nur ein Jahr ausgezahlt. Wer jedoch 58 Jahre alt ist und mindestens 48 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, der kann bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld beziehen.
Kann die Agentur Sie zwingen, in Rente zu gehen?
Wenn die Regelaltersgrenze für die reguläre Altersrente erreicht ist, dann besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Umgekehrt kann die Agentur für Arbeit niemand zwingen, vorzeitig in Rente zu gehen.
Der Rentenanspruch steigt
Sie können kurz vor dem Renteneintritt Arbeitslosengeld beziehen, und dadurch erhöht sich sogar ein bisschen die Rente. Denn die Agentur zahlt Beiträge an die Rentenkasse.
Betriebsbedingte oder eigene Kündigung?
Nehmen wir an, Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen ohne Ihr Verschulden genau zu der Zeit, in der Sie ohne Abschläge in Rente gehen könnten. Dann lohnt es sich finanziell, sich arbeitslos zu melden statt die Frührente in Anspruch zu nehmen, besonders, wenn Sie zuletzt gut verdienten.
Die Rente beträgt 48,1 Prozent des Nettolohns, das Arbeitslosengeld aber 60 Prozent. Zudem werden durch die Agentur für Arbeit Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt.
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Was ist der Nachteil?
Arbeitslosengeld zu beziehen verpflichtet dazu, alles zu tun, um wieder in Arbeit zu kommen. Sie können also nicht, wie bei der vorzeitigen Rente, “machen, was sie wollen”, sich also zum Beispiel Hobbies widmen oder eine lange Reise unternehmen.
Zwar hängt es auch vom jeweiligen Sachbearbeiter ab, wieviele Stellen Ihnen angeboten werden, doch Geld zu beziehen und seine Ruhe zu haben, das läuft bei der Arbeitsagentur nicht.
Wenn Sie selbst die Zeit nutzen wollen, zum Beispiel, um (ansonsten teure) Weiterbildungen zu absolvieren, dann sind die Möglichkeiten, die die Agentur bietet, positiv.
Ob Sie die Angebote und Pflichten des Status Arbeitslos als Perspektive oder als Belastung empfinden, hängt von ihren Plänen und Bedürfnissen ab.
Sanktionen bei Eigenkündigung
Probleme bekommen Sie, wenn Sie gerne in vorzeitige Rente gehen wollen, weil es Ihnen mit Anfang 60 mit der Arbeit reicht, und denken, zu kündigen und sich arbeitslos zu melden, wäre eine gute Idee.
Bei einer Eigenkündigung müssen Sie einen nachvollziehbaren Grund angeben oder Sie werden beim Arbeitslosengeld gesperrt. Diese Sperre gilt dann, wenn Sie die Arbeitslosigkeit selbst herbei geführt haben.
Ausnahmen, in denen nicht gesperrt wird, sind wichtige Gründe für die Eigenkündigung wie Mobbing am Arbeitsplatz oder Pflege eines Angehörigen. Sich arbeitslos zu melden statt vorzeitig in Rente zu gehen gehört nicht zu diesen Gründen.
Was bedeutet die Sperre?
Mit einer Sperre beim Arbeitslosengeld geht die Rechnung “24 Monate Geld von der Arbeitsagentur statt zwei Jahre früher in Rente” nicht mehr auf. Sie bekommen nämlich für die ersten zwölf Wochen weder Arbeitslosengeld noch Rentenbeiträge. Statt 24 Monate erhalten Sie ALG I nur noch 18 Monate. (Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Sozialverband SoVD)
Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht, Sozialpolitik und Naturwissenschaften. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.