600 Euro für Hausarbeit? Was dahinter steckt
In Spanien können bestimmte Arbeitslose monatlich bis zu 570 Euro erhalten. Hinter den fast 600 Euro steht ein regulärer spanischer Arbeitslosenzuschuss. Er kann auch Menschen erreichen, die nach dem Verlust ihrer Beschäftigung längere Zeit den Haushalt geführt haben, setzt aber einen früheren Versicherungsanspruch und weitere Bedingungen voraus.
Die 570 Euro sind keine Vergütung für Hausarbeit
Die Leistung heißt auf Spanisch „subsidio por desempleo por agotamiento de la prestación contributiva“. Gemeint ist eine Unterstützung nach dem Verbrauch des beitragsabhängigen Arbeitslosengeldes.
Hausarbeit muss für den Zuschuss weder nachgewiesen noch in einem bestimmten Umfang geleistet werden. Auch die Zahl der geputzten Räume, die tägliche Arbeitszeit im Haushalt oder die Betreuung von Angehörigen beeinflussen den Zahlbetrag nicht.
Der Zuschuss steht Frauen und Männern offen. Dass er häufig als Leistung für „amas de casa“, also Hausfrauen, beworben wird, liegt daran, dass viele Betroffene nach der Erwerbsarbeit Familienaufgaben übernommen haben und später wieder eine Beschäftigung suchen.
Ohne vorherigen Anspruch auf Arbeitslosengeld gibt es diese Hilfe nicht
Anspruch haben nach Angaben der spanischen Arbeitsverwaltung SEPE nur Personen, die arbeitslos sind und ihr beitragsabhängiges Arbeitslosengeld am 1. November 2024 oder später ausgeschöpft haben. Wer ausschließlich unbezahlte Hausarbeit geleistet und zuvor keinen entsprechenden Versicherungsanspruch erworben hat, bekommt den Zuschuss nicht allein wegen der Arbeit im Haushalt.
Die Antragsteller müssen vollständig arbeitslos sein oder dürfen nur in Teilzeit arbeiten. Bei mehreren Teilzeitstellen muss die gesamte Arbeitszeit unter einer Vollzeitbeschäftigung bleiben.
Außerdem darf kein neuer Anspruch auf das beitragsabhängige Arbeitslosengeld bestehen. Erforderlich sind eine Registrierung als arbeitssuchende Person, die Vereinbarung zur aktiven Arbeitssuche und die Bereitschaft, an der Vermittlung mitzuwirken.
Für Menschen unter 45 Jahren ohne familiäre Verpflichtungen gilt eine zusätzliche Hürde. Das zuvor bezogene beitragsabhängige Arbeitslosengeld muss mindestens 360 Tage gedauert haben, während bei Personen ab 45 Jahren ohne familiäre Verpflichtungen eine Bezugsdauer ab 120 Tagen genügt.
Die Einkommensgrenze liegt 2026 bei 915,75 Euro
Der Zuschuss ist an die finanzielle Lage gebunden. Antragsteller müssen entweder selbst unter der Einkommensgrenze liegen oder familiäre Verpflichtungen im Sinne des spanischen Leistungsrechts nachweisen.
Die Grenze beträgt 75 Prozent des spanischen Mindestlohns ohne die anteiligen Sonderzahlungen. Da der monatliche Mindestlohn 2026 bei 1.221 Euro liegt, dürfen die berücksichtigten Einkünfte im Regelfall 915,75 Euro monatlich nicht überschreiten.
Bei familiären Verpflichtungen wird das Einkommen aller Mitglieder der Familieneinheit aus dem vorherigen Kalendermonat addiert und durch die Zahl der Mitglieder geteilt. Der so errechnete Betrag je Person darf ebenfalls nicht über 915,75 Euro liegen.
Die Einkommenslage ist nicht nur beim ersten Antrag relevant. Auch bei Verlängerungen und bei einer Wiederaufnahme der Leistung müssen die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sein.
Fast 600 Euro gibt es nur während der ersten sechs Monate
Die Höhe richtet sich nach dem spanischen Referenzwert IPREM, der 2026 laut amtlicher Übersicht von SEPE weiterhin 600 Euro im Monat beträgt. In den ersten 180 Tagen werden 95 Prozent dieses Werts gezahlt, danach sinkt der Zuschuss in zwei Stufen.
| Bezugszeitraum | Anteil am IPREM | Monatlicher Betrag 2026 |
|---|---|---|
| 1. bis 6. Monat | 95 Prozent | 570 Euro |
| 7. bis 12. Monat | 90 Prozent | 540 Euro |
| ab dem 13. Monat | 80 Prozent | 480 Euro |
Wer zwölf Monate lang anspruchsberechtigt bleibt, erhält insgesamt 6.660 Euro. Bei der längstmöglichen Bezugsdauer von 30 Monaten summieren sich die Zahlungen nach den Werten für 2026 auf 15.300 Euro.
Der Höchstbetrag von 570 Euro ist daher weder dauerhaft garantiert noch für alle Antragsteller 30 Monate lang verfügbar. Nach dem ersten halben Jahr sinkt die Monatsleistung auf 540 Euro und nach einem Jahr auf 480 Euro.
Der Zuschuss kann sechs bis 30 Monate gezahlt werden
Wie lange SEPE zahlt, hängt vom Alter, von familiären Verpflichtungen und von der Dauer des zuvor ausgeschöpften Arbeitslosengeldes ab. Ohne familiäre Verpflichtungen endet der Zuschuss grundsätzlich nach sechs Monaten.
| Familiäre Verpflichtungen | Alter | Dauer des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes | Höchstdauer des Zuschusses |
|---|---|---|---|
| Nein | unter 45 Jahre | mindestens 360 Tage | 6 Monate |
| Nein | ab 45 Jahre | mindestens 120 Tage | 6 Monate |
| Ja | unabhängig vom Alter | 120 Tage | 24 Monate |
| Ja | unabhängig vom Alter | mindestens 180 Tage | 30 Monate |
SEPE bewilligt die Unterstützung jeweils nur für drei Monate. Nach jedem Quartal muss eine Verlängerung beantragt und erneut belegt werden, dass die Voraussetzungen fortbestehen.
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Der Antrag muss spätestens nach sechs Monaten gestellt werden
Der erste Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des beitragsabhängigen Arbeitslosengeldes eingehen. Wer ihn innerhalb von 15 Arbeitstagen stellt, erhält den Zuschuss grundsätzlich ab dem Tag nach dem Ende der vorherigen Leistung.
Geht der Antrag später, aber noch innerhalb der sechs Monate ein, beginnt der Anspruch erst am Tag der Antragstellung. Eine Zahlung für die dazwischenliegende Zeit erfolgt dann nicht.
Nach jedem dreimonatigen Bewilligungsabschnitt bleiben erneut 15 Arbeitstage für den Verlängerungsantrag. Bei einer verspäteten Verlängerung kann eine Zahlungslücke entstehen, während ein Antrag nach Ablauf von sechs Monaten grundsätzlich abgelehnt wird.
Beantragt werden kann die Leistung elektronisch bei SEPE, nach Terminvereinbarung in einer Leistungsstelle, über ein öffentliches Register oder per Behördenpost. Benötigt werden unter anderem der amtliche Antrag mit Einkommenserklärung, Identitätsnachweise, eine Bankverbindung, Nachweise über die Familie und regelmäßig die letzte Einkommensteuererklärung.
Bezahlte Haushaltshilfen sind von unbezahlter Hausarbeit zu unterscheiden
Anders liegt der Fall bei Personen, die gegen Lohn in einem fremden Privathaushalt arbeiten. Für diese Beschäftigten werden in Spanien seit Oktober 2022 Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erhoben.
Verliert eine angemeldete Haushaltshilfe ihre Beschäftigung, können daraus Ansprüche auf beitragsabhängiges Arbeitslosengeld entstehen. Nach dessen Ausschöpfung kann bei erfüllten Bedingungen auch der hier beschriebene Zuschuss folgen.
Das Geld wird dann trotzdem nicht für die aktuelle Hausarbeit im eigenen Zuhause gezahlt. Der Anspruch folgt aus der früheren versicherten Beschäftigung und der anschließenden Arbeitslosigkeit.
Ein Umzug nach Spanien schafft keinen Anspruch
Deutsche Arbeitslose können nicht einfach nach Spanien ziehen und dort 570 Euro für Haushaltsarbeit beantragen. Entscheidend ist, dass die betreffende Person dem spanischen System unterliegt, das erforderliche beitragsabhängige Arbeitslosengeld ausgeschöpft hat und die übrigen Bedingungen erfüllt.
Wer deutsches Arbeitslosengeld I bezieht und in Spanien eine Stelle suchen möchte, kann den deutschen Anspruch unter bestimmten Bedingungen vorübergehend mitnehmen. Dafür wird vor der Ausreise das Dokument PD U2 benötigt, wie der Beitrag Arbeitslosengeld im Ausland beziehen erläutert.
Diese Mitnahme des deutschen Anspruchs ist von der spanischen Unterstützung zu trennen. Weitere Informationen zu Anspruch und Berechnung in Deutschland enthält der Ratgeber Arbeitslosengeld – Anspruch, Bezugsdauer und Höhe.
Der Vergleich mit Deutschland zeigt deutliche Unterschiede
Das deutsche Arbeitslosengeld I orientiert sich am früheren versicherten Verdienst und beträgt im Regelfall 60 oder 67 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts. Der spanische Zuschuss nach dem Verbrauch der Versicherungsleistung wird dagegen als fester, im Zeitverlauf sinkender Betrag gezahlt.
Wer in Deutschland keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat oder nach dessen Ende hilfebedürftig bleibt, kann je nach Lebenslage Leistungen der Grundsicherung erhalten. Einzelheiten zu Bedarf, Einkommen und Antrag finden Betroffene im Beitrag Grundsicherungsgeld 2026.
Auch in Deutschland entsteht durch unbezahlte Hausarbeit allein kein Arbeitslosengeldanspruch. Beide Systeme knüpfen die Versicherungsleistung an frühere Beitragszeiten und die anschließende Unterstützung an weitere persönliche und wirtschaftliche Bedingungen.
Beispiel aus der Praxis
Elena ist 48 Jahre alt, lebt mit ihrem Ehemann und ihrer 14-jährigen Tochter in Valencia und hat ihr beitragsabhängiges Arbeitslosengeld nach 180 Tagen vollständig ausgeschöpft. Sie hat kein eigenes Einkommen, während ihr Mann monatlich 1.800 Euro an berücksichtigtem Einkommen erzielt.
Das Familieneinkommen von 1.800 Euro wird durch drei Personen geteilt und ergibt 600 Euro je Familienmitglied. Damit bleibt die Familie unter der Grenze von 915,75 Euro, sodass Elena bei erfüllten weiteren Bedingungen familiäre Verpflichtungen nachweisen kann.
Elena kann den Zuschuss bis zu 30 Monate beziehen und erhält zunächst 570 Euro, später 540 Euro und ab dem 13. Monat 480 Euro. Dass sie während der Arbeitssuche den Haushalt führt, ist für den Anspruch ohne Bedeutung.




