Bei Bürgergeld-Mehrbedarfen sind Fristen einzuhalten

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Wer Bürgergeld bezieht, erhält pauschale Leistungen. Diese gelten für alle Leistungsbeziehenden, je nach Altersgruppe, gleichermaßen. Für besondere Lebensumstände gibt es Sonder- bzw. Mehrbedarfe. Diese müssen allerdings gesondert beim Jobcenter beantragt werden. Wichtig ist, dass dabei auch Fristen eingehalten werden.

Was ist der Mehrbedarf?

Im SGB II ist geregelt, dass je nach Bedarfsfall den Leistungsbeziehern Mehrbedarfe zusätzlich Leistungsbeziehenden zu den Regelsätzen zustehen. Die wichtigsten Infos und wie Mehrbedarfe zu beantragen sind, die Leistungsbeziehenden zustehen erfahren Sie in diesem Beitrag.

Mehrbedarfe sind zusätzliche Zahlungen des Jobcenters, die Grundsicherungsbeziehern dann zustehen, wenn für die Lebensumstände der normale Regelsatz nicht ausreicht.

Der Mehrbedarf oder die Mehrbedarfe, die einem Betroffenen zustehen, richten sich prozentual nach dem Regelsatz. Die Summe aller Mehrbedarfe darf den regulären Regelsatz jedoch nicht überschreiten.

In folgenden Umständen werden Mehrbedarfe bewilligt:

– bei Schwangerschaft
– bei Behinderung
– für Alleinerziehende
– für krankheitsbedingte kostenintensive Ernährung
– für dezentrale Warmwasserzeugung
– bei Härtefällen

Sonderbedarfe beim Bürgergeld

Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 entschieden, dass das Jobcenter auch unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige besondere Bedarfe, die in atypischen Lebenslagen anfallen, decken muss. In diesen Situationen können Sie Sonderbedarfe beantragen.

Als Menschen in atypischen Lebenslagen gelten beispielsweise als Rollstuhlfahrer, der eine Putzhilfe braucht oder als Neurodermitis-Kranke, die teure Hautpflegeprodukte benötigt, die aber nicht verschreibungspflichtig sind.

Tipp: In der Vergangenheit sind bei einigen Jobcentern immer wieder Anträge und Unterlagen verschwunden. Lassen Sie sich deshalb den Eingang des Antrages schriftlich bestätigen.

Achtung Fristen beachten!

Für die Mehrbedarfe beim Bürgergeld gelten die gleichen Fristen wie für die normalen Anträge. Das heißt für den Monat in dem sie beantragt werden, werden sie auch bezahlt. Wenn du also am letzten Tag des Monats noch deinen Antrag abgibst, erhältst du den Mehrbedarf für den kompletten Monat.

Eine rückwirkende Beantragung für die Vormonate ist hingegen nicht möglich. Deshalb ist es wichtig, so schnell es geht, den Antrag zu stellen, sofern ein Mehrbedarfsanspruch besteht.

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