Wer seinen Job verloren hat, hat Anspruch auf das Arbeitslosengeld. Die Regeln und Bedingungen für den Bezug des Arbeitslosengeldes sind sehr komplex.
Oft ist vielen Betroffenen die Möglichkeit nicht bekannt, den Anspruch auf Arbeitslosengeld durch den Bezug von Krankengeld zu verlängern. Darauf weist der Sozialverband Deutschland SoVD hin.
Anspruch auf das Arbeitslosengeld
Schauen wir uns zunächst die Grundlagen an. Das Arbeitslosengeld wird aus der Arbeitslosenversicherung finanziert, in die Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelmäßig Beiträge einzahlen.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist primär abhängig von der Dauer der geleisteten Beitragszahlungen vor der Arbeitslosigkeit.
Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, muss ein Berechtigter mindestens zwölf Monate innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Arbeitslosmeldung Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abgeführt haben.
Dauer ist abhängig von Versicherungszeit und Alter
Die Dauer des Arbeitslosengeldbezuges hängt ebenfalls von der vorherigen Beitragszeit und dem Alter des Arbeitslosengeld-Berechtigten ab. Beispielsweise erhöht sich die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes ab einem Alter von 50 Jahren.
Wer bereits seinen 58. Geburtstag gefeiert hat, kann das Arbeitslosengeld sogar bis zu zwei Jahre lang beziehen. Wer noch älter ist, kann sich sogar – mit oder ohne Abschläge – in die Rente retten.
Einfluss von Krankengeld auf den Arbeitslosengeldanspruch
Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten kann und die sechswöchige Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bereits ausgelaufen ist.
Die Zahlung von Krankengeld ist jedoch mehr als nur eine Einkommenssicherung; sie hat auch Auswirkungen auf den Anspruch und die Dauer des Arbeitslosengeldes.
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Beitragszahlungen während des Krankengeldbezugs
Während des Bezugs von Krankengeld führt die Krankenkasse nämlich weiterhin Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ab. Dies ist wichtig zu wissen, denn es ermöglicht, die sogenannte Anwartschaftszeit für das Arbeitslosengeld zu verlängern, auch wenn der Versicherte krankheitsbedingt nicht arbeitet.
Somit kann der Bezug von Krankengeld den späteren Anspruch auf Arbeitslosengeld positiv beeinflussen, indem die notwendige Beitragszeit “künstlich” verlängert wird.
Praktisches Beispiel: Der Fall von Thomas
Nehmen wir das Beispiel von Thomas, der nach seinem Studium begann zu arbeiten, aber kurz darauf schwer erkrankte. Michael hatte zunächst nur vier Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, bevor er Krankengeld bezog.
Durch die Krankheit und den anschließenden langen Krankengeldbezug über fast zwei Jahre, wurden weiterhin Beiträge für ihn entrichtet. Nach Ablauf des Krankengeldes hatte Michael somit die erforderliche Mindestbeitragszeit erreicht und konnte Arbeitslosengeld beanspruchen.
Hinweis: Das Krankengeld kann maximal 78 Wochen lang innerhalb von drei Jahren pro Erkrankung (§ 48 SGB V) bezogen werden.
Mehr Anspruch auf Arbeitslosengeld
Der Bezug von Krankengeld kann demnach einseits überhaupt den Anspruch auf Arbeitslosengeld ermöglichen. Zum anderen kann der Bezug von Krankengeld auch die Berechtigungszeit des Arbeitslosengeldes verlängern, da das Krankengeld nicht nur temporär für den Lebensunterhalt aufkommt, sondern auch die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld verlängert.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.