Viele beschenkte Bürgergeld-Empfänger haben Angst vor einer Anrechnung von Geschenken, sollte das Jobcenter etwas mitbekommen. Wenn Dinge geschenkt werden, ist diese aber völlig unbegründet. Um Betroffenen Sicherheit zu vermitteln, wird diese Erklärung direkt dem Gesetzestext folgen.
Inhaltsverzeichnis
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Grundlage: §11 SGB II
Das Einkommen ist im SGB II in §11 SGB II geregelt, es folgen §11a dann nicht anzurechendes Einkommen und §11b Freibeträge.
Ergänzend gibt es noch Regelungen in der Bürgergeld-V.
§11 Abs1 SGB II bestimmt in den ersten beiden Sätze, was überhaupt Einkommen ist:
Anschließend folgen noch ein paar weitere Regelungen in den Sätzen 3-5, die aber nichts mit dem Thema dieses Threads zu tun haben.
§11 Abs1 Satz 1 SGB II legt die Grundlage für alles:
“Einkommen sind Einnahmen in Geld”
Folglich ist jede Einnahme die kein Geld ist, kein Einkommen. Ganz klar.
Satz 2 definiert dann eine Ausnahme:
Einnahmen in Geldeswert sind doch Einkommen, wenn sie entweder im Rahmen von Arbeit oder eines Freiwilligendienstes übergeben werden. Das könnte die Überlassung des Firmenwagens, Tankgutscheine oder auch Mahlzeiten und Unterkunft sein.
Daran, dass es diese Sonderregelung braucht, wird deutlich, dass alle Einnahmen in Geldeswert, die nicht in einem der in Satz 2 genannten Fälle fließen, kein Einkommen sind.
Sonst bräuchte es diese Sonderregelung einfach nicht.
Beispiele für Sachgeschenke
Aber was können Sachen sein, die anrechnungsfrei Leistungsberechtigten zufließen?
– Sachgeschenke von Verwandten, Freunden und Bekannten
– Gutscheine sind kein Geld, sondern Sachen. Das wird schon daran erkennbar, dass damit nur in einem Laden eingekauft werden kann.
– Eigentumswohnung
– Autp
– Gold / Schmuck
– Aktien
– Sachpreis aus einem Gewinnspiel
– …
Da diese Sachgeschenke schon per Definition kein Einkommen sind, ist ihre Höhe komplett irrelevant (z.B. Immobilie) – hier sind aber ggf. Vermögensgrenzen zu beachten.
Verkauf von Geschenken
Auch ein Verkauf von Geschenken erzeugt kein Einkommen, da das Vermögen als Mischung aus Bar- und Sachvermögen durch den Zufluss der Sache anrechnungsfrei steigt, dann aber nicht noch einmal durch den Verkauf. Es wird schließlich nur eine Sache mit einem Wert ?€ in Bargeld mit einem Wert von ?€ umgewandelt.
Ein Beispiel: Eltern wollen Bürgergeld-Empfänger unterstützen und schenken monatlich 100€ in Gold. Eigentumsübergang als Sache. Er verkauft es jeden Monat wieder, um an das Geld zu kommen. Es ist noch immer kein Einkommen.
Sachgeschenke als Unterstützungsmöglichkeit
Es bleibt zusammenfassend festzustellen:
Sachgeschenke sind DIE Möglichkeit, Menschen im #Bürgergeld-Bezug finanziell zu unterstützen.
Rechtsgrundlage
§11 Abs1 Satz1+2 SGB II
Lage in der Grundsicherung
Die Lage beim Sozialamt ist diesbezüglich eine völlig andere – im SGB XII werden auch Sachen als Einkommen bewertet und mit ihrem Sachwert angerechnet.
§82 Abs1 S1 SGB XII:
“Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert.”
Aus welchen Gründen sich Bürgergeld und Grundsicherung diesbezüglich massiv., unterscheiden, ist schwer nachvollziehbar.
Erwerbsunfähige und alte Menschen werden hier ganz klar gegenüber Erwerbsfähigen (und den Angehörigen derer Bedarfsgemeinschaft) schlechter gestellt.
Der geschenkte 100€-Gutschein ist als Sache im Bürgergeld anrechnungsfrei, bei der Grundsicherung aber in Höhe des Wertes anzurechnen.
Bürgergeld:
Keine Änderung = + 100€ in der Kasse
Grundsicherung:
100€ weniger im nächsten Monat = 0€ in der Kasse
Twitter (X)
Meine hier veröffentlichten Artikel findet ihr (ähnlich) auch bei Twitter, das heute ja X genannt werden will. Zum Abschluss noch der Link zum Twitter-Thread für Rückfragen, Ergänzungen oder alles was ihr sonst dazu sagen wollt – natürlich auch gerne zum Retweeten: hier
Simon alias “Sozi Simon” ist Sozialarbeiter aus Leidenschaft.
Kämpfer für mehr Gerechtigkeit und gegen das Verschweigen/Verweigern von staatlicher Unterstützung.
Er ist Mitautor des SGB II & SGB XII Leitfadens von A-Z.
Simon ist insbesondere bei Twitter für seine Ratgeber-Tweets bekannt und seit 2022 freier Autor bei Gegen-Hartz.de