Anrechnung des Kindergeldes auf Hartz IV ist ein Skandal

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Zwischen 2007 und 2017 wurde ein Kindergeldbetrag in Höhe von ca. 50 Milliarden Euro auf Hartz IV-Leistungen angerechnet. Eine Anrechnung des Kindergeldes führt dazu, dass die Hartz IV-Leistungen vermindert werden.

Anrechnung des Kindergeldes auf Hartz IV ist ein Skandal

Sozialexpertin Sabine Zimmermann von den Linken sieht in der Anrechnung des Kindergeldes auf Hartz IV einen Skandal. Arbeitnehmer profitieren von der Zahlung des Kindergeldes und dem Kindergeldfreibetrag. Hartz IV-Empfänger, die sowohl auf Hartz IV als auch auf das Kindergeld angewiesen sind, erhalten aufgrund der Anrechnung so gut wie gar kein Kindergeld.

Wieso wird Kindergeld auf Hartz IV angerechnet?

Hartz IV-Bezieher stellen sich die Frage, warum Kindergeld auf den sowieso schon zu gering ausfallenden Hartz IV-Regelsatz angerechnet wird. Sozialminister Hubertus Heil beantwortete diese Frage damit, dass es immer noch einen gewissen Lohnabstand zwischen Arbeitnehmern und Hartz IV-Bezieher geben muss. Durch den Lohnabstand soll daher sichergestellt werden, dass ein Hartz IV-Bezieher kein höheres Einkommen durch Sozialleistungen erzielt als ein Arbeitnehmer.

Anrechnung des Kindergeldes auf Hartz IV ist verfassungsmäßig

Bereits im Jahre 2010 hat sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage beschäftigt, ob die Anrechnung des Kindergeldes auf Hartz IV-Leistungen verfassungsmäßig ist. Hier wurde geprüft, ob die Anrechnung nicht gegen das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verstößt. Das Gericht kam jedoch zu dem Entschluss, dass die Anrechnung des Kindergeldes verfassungsmäßig ist. Es besteht zwar die Pflicht das Existenzminimum der Hartz IV-Bezieher sicher zu stellen, dies bedeutet jedoch nicht, dass alle Leistungen, welche zugunsten von Kinder in gleichem Maße berücksichtigt werden wie es beim Steuerrecht der Fall ist.

Kindergeld würde eine Entlastung darstellen

Das Kindergeld beträgt für das erste Kind 194 EUR für das zweite Kind 200 EUR und für das dritte, vierte und jedes weitere Kind 225 EUR. Die Hartz IV-Leistung wird um diesen Betrag gekürzt. Würde eine Anrechnung des Kindergeldes ausbleiben, würde dies eine extreme Entlastung für Hartz IV-Bezieher darstellen.

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