Abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren: Es gibt einen Nachteil dabei

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Wer 45 Rentenversicherungsjahre bei der Deutschen Rentenversicherung nachweisen kann, gilt als besonders langjährig versichert und kann früher ohne Abschläge in Rente gehen. Aber gibt es wirklich keine Nachteile? Diese Frage wollen wir in diesem Artikel beleuchten und beantworten.

Rente mit 63?

Diese vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte wurde als “Rente mit 63” bezeichnet. Das ist heute nicht mehr der Fall. Nach wie vor gilt aber: 45 Versicherungsjahre berechtigen dazu, zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente zu gehen.

Wer 1952 geboren wurde, kann also noch mit 63 Jahren die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Dieses Alter wird dann schrittweise angehoben, bis für den Jahrgang 1964 die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte von 65 Jahren erreicht ist.

Was ist der Nachteil?

Zwei Jahre früher ohne Abschläge in Rente zu gehen, klingt erst einmal gut. Das bedeutet aber auch, dass Sie zwei Jahre weniger auf Ihr Rentenkonto einzahlen.

Ihre Rente ist also auch ohne Abschläge niedriger, als wenn Sie zwei Jahre später in Rente gehen würden. Das ist aber auch der einzige Nachteil.

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Welche Zeiten werden berücksichtigt?

Als Wartezeit, die bei besonders langjährig Versicherten angerechnet wird, zählt die Rentenversicherung folgendes:

Die Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit sowie Zahlungen
für Minijobs, zusammen mit Ihrem Arbeitgeber. Achtung: Zahlt der Arbeitgeber allein die Beiträge für Minijobs, dann wird dies nur anteilig berücksichtigt.

Anrechnung ohne geleistete Beiträge

Als Wartezeit berücksichtigt werden auch Zeiten, in denen die Betroffenen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen konnten. Dazu zählen Krankheit, Schwangerschaft, schulische Ausbildung und Studium.

Kindererziehung und Krankheit gelten als Wartezeit

Angerechnet werden: Pflichtbeiträge und Erziehung eines Kindes bis zum 10. Geburtstag.
Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege, außerdem Wehr- wie Zivildienst. Auch Sozialleistungen wie Krankengekd werden angerechnet.

Gilt Arbeitslosigkeit als Wartezeit für besonders langjährig Versicherte?

Arbeitslosengeld zählt in den letzten zwei Jahren vor der Rente nur dann als Wartezeit, wenn der Grund für die Arbeitslosigkeit Insolvenz oder Geschäftsaufgabe war. Ersatzzeiten werden ebenfalls berücksichtigt, zum Beispiel politische Verfolgung in der DDR.

Gelten freiwillige Beiträge für die Wartezeit?

Freiwillig geleistete Beiträge für die Rentenversicherung werden bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte nur berücksichtigt, wenn zumindest 18 Jahre Pflichtbeiträge geleistet wurden.

Was wird nicht angerechnet?

Nicht auf die Wartezeit angerechnet werden hingegen Pflichtbeiträge wegen Arbeitslosengeld II / Bürgergeld / Hartz IV oder zuvor Arbeitslosenhilfe.

Zeiten, die aus einem Versorgungsausgleich nach einer Scheidung entstehen, spielen bei der Wartezeit ebenfalls keine Rolle, und das gilt ebenso für Rentensplitting bei Ehepaaren und in eingetragenen Lebensgemeinschaften.