Eine Abmahnung vom Chef kann ein Hinweis auf eine bevorstehende Kündigung sein. Wer betroffen ist, sollte bestimmte Aspekte beachten und Abmahnungen nicht einfach hinnehmen. Wurde eine Kündigung nach zwei Abmahnungen ausgesprochen, sind die Chancen auf eine Abfindung hoch, berichtet Rechtsanwalt Christian Lange aus Hannover.
Arbeitgeber sammeln Abmahnungen um zu kündigen
Inhaltsverzeichnis
Manche Arbeitgeber sammeln tatsächliche oder angebliche arbeitsrechtliche Verstöße, um sich von ihrem Mitarbeiter zu trennen.
Abmahnung ist ein deutliches Signal
Zunächst einmal ist eine Abmahnung ein deutliches Signal des Arbeitgebers, dass etwas nicht stimmt, sagt Lange. Die Abmahnung im Arbeitsrecht soll zeigen, “so geht es nicht weiter”.
“Es kann aber auch sein, dass der Arbeitgeber vermeintliche Verstöße sammelt, um sich von dem Mitarbeiter zu trennen”. Denn bei unwirksamen Kündigungen müssen Arbeitgeber unter bestimmten Vorraussetzungen Abfindungen zahlen.
Die Abmahnung hat allerdings verschiedene Komponenten. Der Arbeitgeber kann schriftlich einen Pflichtverstoß aktenkundig in der Personalakte hinterlegen.
Zwar können auch Abmahnungen mündlich erfolgen, allerdings werden die meisten Arbeitgeber auf eine Schriftform setzen.
“Der Arbeitgeber kann zum Beispiel bei einer späteren Kündigung nachweisen, dass der Arbeitnehmer bereits Pflichtverstöße begangen hat”, so Lange, der sich auf Arbeitsrecht für Arbeitnehmer spezialisiert hat. Bei weiteren Pflichtverstößen bzw. Abmahnungen kann der Arbeitgeber eine Kündigung rechtfertigen.
“Die Abmahnung ist jedoch nur wirksam, wenn das vorgeworfene Verhalten deutlich in der Abmahnung bezeichnet ist und der Chef nachweisen kann, dass ein arbeitsvertragswidriges Vergehen vorliegt”, so Lange. Zudem muss in der Abmahnung stehen, dass ein solches Verhalten künftig nicht akzeptiert wird.
“Die Drohung, dass bei wiederholtem Vergehen arbeitsrechtliche Konsequenzen erfolgen, muss ebenfalls Inhalt der Abmahnung sein.”
Weitere formelle Voraussetzungen müssen zusätzlich erfüllt sein. Dazu gehört, dass der Arbeitgeber nachweisen kann, dass der Abgemahnte die Abmahnung auch erhalten hat. Wenn das nicht nachgewiesen werden kann, ist die Abmahnung unwirksam.
Die Gründe für eine Abmahnung können sehr unterschiedlich sein. “Manchmal reichen die Gründe, wenn diese den Tatsachen entsprechen, auch für eine fristlose Kündigung aus”, warnt Lange.
Gründe für eine Abmahnung
Gründe für eine Abmahnung können beispielsweise sein: Wiederholtes zu spätes Erscheinen bei der Arbeit, Konsum von Alkohol, Diebstahl, Mobbing von Kollegen, Vortäuschen einer Krankheit, sexuelle Belässtigung von Mitarbeitern oder absichtliche Beschädigungen von Betriebseigentum.
Wenn eine Abmahnung ausgesprochen wird, müssen zwinegend Informationen enthalten sein, die eine Abmahnung rechtfertigen.
“Der Arbeitgeber muss den Verstoß deutlich formulieren und nachweisen, dass der Arbeitnehmer den Regelverstoß begangen hat”, erläutert der Anwalt. Auch muss die Abmahnung einen Hinweis enthalten, wie sich der Arbeitnehmer künftig verhalten soll.
“Der Arbeitgeber hat aufzuklären, was bei einem weiteren Regelverstoß passiert.”
Wurde eine Abmahnung zugestellt, die allerdings unberechtigt oder zum Teil unberechtigt ist, sollte die Abmahnung nicht einfach hingenommen werden.
Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte
Wurde festgestellt, dass die Abmahnung zu Unrecht erteilt ist, kann ein Anspruch auf Entfernung der unwirksamen Abmahnung aus der Personalakte erwirkt werden.
Es kommt nicht selten vor, dass die Abmahnung trotz Rechtswidrigkeit dennoch in der Akte verbleibt. Aber: eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber kann das Arbeitsklima weiter vergiften.
“Es macht allerdings immer Sinn eine Gegensarstellung zu den Anschuldigungen, die in der Abmahnung stehen, zu verfassen”, sagt Lange. “Eine solche Gegendarstellung muss ebenfalls in die Personalakte aufgenommen werden. So kann der Arbeitnehmer erwirken, dass die Vorwürfe zumindest entkräftet werden.”
Betriebsrat kann bei Abmahnungen helfen
In größeren Betriebe gibt es meistens ein Betriebsrat. Bei diesem können Mitarbeiter eine Beschwerde einreichen. Der Betriebsrat prüft, ob die Beschwerde gerechtfertigt ist.
Er setzt sich für den Mitarbeiter ein und wirkt darauf ein, dass die Abmahnung unwirksam wird, wenn Gründe dagegen sprechen. Kann keine Lösung geschaffen werden, kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anberufen.
Die Einigungsstelle besteht aus Beisitzern, die jeweils zu gleichen Teilen aus Verantwortlichen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite bestehen.
Zusätzlich wird ein unparteiischer Vorsitzender bestellt, auf die sich beide Seiten einigen (müssen). Oft sind werden Arbeitsrichter hierfür bestellt. “In solchen Verfahren konnten bereits gute Ergebnisse für den Arbeitnehmer erzielt werden”, so Lange.
Kündigung nach einer Abmahnung
Regelmäßig werden nach Abmahnungen Kündigungen ausgesprochen. Es spielt eine erhebliche Rolle, ob die Wirksamkeit der Abmahnung überhaupt gegeben ist.
Denn war die Abmahnung nicht rechtens, ist es auch die Kündigung nicht. Es macht demnach immer Sinn gegen die Kündigung vorzugehen und einen spezialisierten Anwalt damit zu beauftragen.
Zunächst wird der Anwalt eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einlegen. Weil aber das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Angestelltem regelmäßig “vergiftet” ist, werden oft Abfindungen vor dem Arbeitsgericht ausgehandelt.
Die Einigungsstelle besteht aus Beisitzern, die jeweils zu gleichen Teilen aus Verantwortlichen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite bestehen.
Zusätzlich wird ein unparteiischer Vorsitzender bestellt, auf die sich beide Seiten einigen (müssen). Oft sind werden Arbeitsrichter hierfür bestellt. In solchen Verfahren konnten bereits gute Ergebnisse für den Arbeitnehmer erzielt werden.
Wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung
Wie viele Abmahnungen es bedarf, bis eine Kündigung ausgesprochen werden darf, darauf gibt es keine pauschale Antwort. Es kommt immer auf die Umstände und die jeweiligen Vorwürfe an.
Es kann auch passieren, dass eine Kündigung auch ohne Abmahnung ausgesprochen werden kann. Das ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber davon ausgehen muss, dass sich das Verhalten des Arbeitnehmers nicht verändern wird. Gleiches gilt bei schwerwiegenden Vorfällen oder einem Verhältnis, in dem eine Zusammenarbeit nicht mehr möglich erscheint.
Chancen auf eine Abfindung sind hoch
Betroffene sollten sich Rechtsrat suchen. Die Chancen auf eine Abmahnung sind meistens gut, da der Kündigungsschutz in Deutschland sehr Arbeitnehmerfreundlich ist, betont Lange.
Eine kostenfreie Erstauskunft können sich Hilfesuchende zum Beispiel bei Arbeitnehmer.Support einholen. Dort kann auch kostenfrei eine mögliche Abfindung berechnet werden.
Damit die Chancen auf eine hohe Abfindung steigen, kann hier nachgelesen werden.