Abfindung möglich: Abmahnung durch den Chef bereitet oft Kündigung vor

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Eine Abmahnung durch den Vorgesetzten oder Arbeitgeber ist oft ein Vorbote einer bevorstehenden Kündigung des Jobs. In solchen Fällen wird meist eine so genannte “verhaltensbedingte Kündigung” ausgesprochen. In vielen Fällen sind diese Abmahnungen jedoch unwirksam, weshalb eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht oft erfolgreich ist, erklärt Christian Lange, Rechtsanwalt aus Hannover. Mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht kann eine Abfindung durchgesetzt werden. Wir nennen die vier häufigsten Gründe für die Unwirksamkeit einer verhaltensbedingten Abmahnung.

Unrichtige Angaben in der Abmahnung

Der Arbeitgeber wirft dem Arbeitnehmer ein pflichtwidriges Verhalten vor, das nicht den Tatsachen entspricht. “Die Abmahnung ist nur dann wirksam, wenn das gerügte Verhalten in der Abmahnung eindeutig bezeichnet ist und der Arbeitgeber beweisen kann, dass eine arbeitsvertragswidrige Pflichtverletzung vorliegt”, sagt Lange. Die Abmahnung ist also unwirksam, wenn nur einer der Vorwürfe nicht stimmt.

Unzureichende Angaben oder nicht klar benannte Angaben in der Abmahnung

Die Angaben in der Abmahnung müssen nicht nur den Tatsachen entsprechen, sondern auch präzise sein. Es reicht nicht aus, wenn der Arbeitgeber in der Abmahnung schreibt, der Arbeitnehmer sei “häufig zu spät zur Arbeit gekommen”.

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Es muss genau beschrieben werden, wann und wie oft der Abgemahnte zu spät zur Arbeit gekommen ist. Aus Erfahrung weiß Altug: “Viele Abmahnungen sind unzureichend beschrieben und schon deshalb unwirksam. Der Arbeitgeber ist daher verpflichtet, genau anzugeben, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit der Arbeitnehmer zu spät zur Arbeit gekommen ist.

Unzureichend auf die Folgen einer Abmahnung hingewiesen

In den meisten Fällen versäumen es die Arbeitgeber, deutlich zu schreiben, was im Falle einer erneuten Pflichtverletzung geschieht. Wenn also die Abmahnung den Tatsachen entspricht und den arbeitsrechtlichen Verstoß klar benennt, muss der Arbeitgeber in der Abmahnung auf die Folgen eines weiteren Verstoßes hinweisen. “Steht das nicht in der Abmahnung oder ist es nur leicht umschrieben, ist die Abmahnung unwirksam”, sagt der Rechtsanwalt.

Abmahnung wurde mündlich erteilt

Abmahnungen können zwar auch mündlich erfolgen, sind aber regelmäßig unwirksam, weil das Gesagte im Widerspruch zu dem steht, was der Abgemahnte gehört hat. Es steht also Aussage gegen Aussage. Die mündliche Abmahnung ist daher unwirksam.

Kündigung nach Abmahnung

Unwirksame Abmahnungen führen zu unwirksamen Kündigungen. War die Abmahnung unwirksam, ist auch die Kündigung unwirksam. Es ist daher immer sinnvoll, gegen die Kündigung vorzugehen und einen spezialisierten Anwalt damit zu beauftragen.

Erst Kündigungsschutzklage, dann Abfindung

Zunächst wird der Anwalt eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Da das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch “vergiftet” ist, werden vor dem Arbeitsgericht häufig Abfindungen ausgehandelt. Wehrt sich der Arbeitnehmer nicht gegen die Kündigung, entgehen ihm zum Teil sehr hohe Abfindungen.

Die Arbeitnehmerrechte sind in Deutschland sehr weitreichend. Auch andere Tatsachen können für eine unwirksame Kündigung sprechen. Mehr dazu hier: Kündigung und Abfindung: 5 Tipps sollte man immer einhalten

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