Abmahnung ist oft eine versteckte Kündigung

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Eine Abmahnung vom Chef kann ein Hinweis auf eine bevorstehende Kündigung sein. Betroffene sollten einiges beachten und Abmahnungen nicht einfach hinnehmen. Wird nach zwei Abmahnungen gekündigt, stehen die Chancen auf eine Abfindung gut, berichtet Rechtsanwalt Christian Lange aus Hannover.

Arbeitgeber sammeln Abmahnungen um zu kündigen

Manche Arbeitgeber sammeln tatsächliche oder angebliche arbeitsrechtliche Verstöße, um sich von ihrem Mitarbeiter zu trennen.

Abmahnung ist ein deutliches Signal

Zunächst einmal sei eine Abmahnung ein deutliches Signal des Arbeitgebers, dass etwas nicht stimme, sagt Lange. Die arbeitsrechtliche Abmahnung soll zeigen: So geht es nicht weiter.

“Es kann aber auch sein, dass der Arbeitgeber vermeintliche Verstöße sammelt, um sich von dem Mitarbeiter zu trennen.” Denn bei unwirksamen Kündigungen müssen Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Abfindungen zahlen.

Die Abmahnung hat jedoch mehrere Komponenten. Der Arbeitgeber kann eine Pflichtverletzung schriftlich in der Personalakte abmahnen.

Obwohl Abmahnungen auch mündlich erfolgen können, werden die meisten Arbeitgeber die Schriftform bevorzugen.

“So kann der Arbeitgeber zum Beispiel bei einer späteren Kündigung nachweisen, dass der Arbeitnehmer bereits Pflichtverletzungen begangen hat”, sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Lange. Bei weiteren Pflichtverletzungen oder Abmahnungen kann der Arbeitgeber eine Kündigung rechtfertigen.

“Die Abmahnung ist aber nur dann wirksam, wenn das gerügte Verhalten in der Abmahnung eindeutig bezeichnet ist und der Chef nachweisen kann, dass ein arbeitsvertragswidriges Fehlverhalten vorliegt”, so Lange. Außerdem muss in der Abmahnung darauf hingewiesen werden, dass ein solches Verhalten in Zukunft nicht hingenommen wird.

“Die Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen im Wiederholungsfall muss ebenfalls Bestandteil der Abmahnung sein.”

Darüber hinaus müssen weitere formale Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört, dass der Arbeitgeber nachweisen kann, dass der Abgemahnte die Abmahnung auch erhalten hat. Kann dies nicht nachgewiesen werden, ist die Abmahnung unwirksam.

Die Gründe für eine Abmahnung können sehr unterschiedlich sein. “Manchmal reichen die Gründe, wenn sie den Tatsachen entsprechen, auch für eine fristlose Kündigung aus”, warnt Lange.

Gründe für eine Abmahnung

Gründe für eine Abmahnung können sein Wiederholtes Zuspätkommen zur Arbeit, Alkoholkonsum, Diebstahl, Mobbing von Kollegen, Vortäuschen einer Krankheit, sexuelle Belästigung von Kollegen oder mutwillige Beschädigung von Betriebseigentum.

Wenn eine Abmahnung ausgesprochen wird, muss sie unbedingt Angaben enthalten, die die Abmahnung rechtfertigen.

“Der Arbeitgeber muss den Verstoß klar formulieren und nachweisen, dass der Arbeitnehmer ihn begangen hat”, erklärt der Rechtsanwalt. Außerdem muss die Abmahnung einen Hinweis enthalten, wie sich der Arbeitnehmer künftig verhalten soll.

“Der Arbeitgeber muss klarstellen, was bei einem erneuten Regelverstoß passiert.”

Ist die Abmahnung unberechtigt oder teilweise unberechtigt, sollte sie nicht einfach hingenommen werden.

Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte

Wurde festgestellt, dass die Abmahnung zu Unrecht erteilt ist, kann ein Anspruch auf Entfernung der unwirksamen Abmahnung aus der Personalakte erwirkt werden.

Es kommt nicht selten vor, dass die Abmahnung trotz Rechtswidrigkeit dennoch in der Akte verbleibt. Aber: Eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber kann das Betriebsklima weiter belasten.

“Es macht allerdings immer Sinn eine Gegensarstellung zu den Anschuldigungen, die in der Abmahnung stehen, zu verfassen”, sagt Lange. “Eine solche Gegendarstellung muss ebenfalls in die Personalakte aufgenommen werden. So kann der Arbeitnehmer erwirken, dass die Vorwürfe zumindest entkräftet werden.”

Betriebsrat kann bei Abmahnungen helfen

In größeren Unternehmen gibt es in der Regel einen Betriebsrat. Bei diesem können sich die Arbeitnehmer beschweren. Der Betriebsrat prüft, ob die Beschwerde berechtigt ist.

Er setzt sich für den Arbeitnehmer ein und wirkt darauf hin, dass die Abmahnung unwirksam wird, wenn Gründe dagegen sprechen. Kann keine Lösung gefunden werden, kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen.

Die Einigungsstelle besteht aus Beisitzern, die sich paritätisch aus Vertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite zusammensetzen.

Hinzu kommt ein unparteiischer Vorsitzender, auf den sich beide Seiten einigen (müssen). Häufig werden dafür Arbeitsrichter bestellt. “In solchen Verfahren konnten schon gute Ergebnisse für den Arbeitnehmer erzielt werden”, sagt Lange.

Kündigung nach einer Abmahnung

Kündigungen werden regelmäßig nach Abmahnungen ausgesprochen. Dabei spielt die Wirksamkeit der Abmahnung eine erhebliche Rolle.

Denn wenn die Abmahnung nicht wirksam war, ist auch die Kündigung nicht wirksam. Es ist daher immer sinnvoll, gegen die Kündigung vorzugehen und einen spezialisierten Rechtsanwalt damit zu beauftragen.

Dieser wird zunächst eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Da das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber regelmäßig “vergiftet” ist, werden häufig Abfindungen vor dem Arbeitsgericht ausgehandelt.

Die Einigungsstelle setzt sich aus Beisitzern zusammen, die zu gleichen Teilen aus Vertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite bestehen.

Hinzu kommt ein unparteiischer Vorsitzender, auf den sich beide Seiten einigen (müssen). Häufig werden Arbeitsrichter bestellt. In solchen Verfahren konnten bereits gute Ergebnisse für den Arbeitnehmer erzielt werden.

Wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung

Die Frage, wie viele Abmahnungen erforderlich sind, bevor eine Kündigung ausgesprochen werden kann, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt immer auf die Umstände und die Vorwürfe an.

Es kann auch vorkommen, dass eine Kündigung ohne Abmahnung ausgesprochen werden kann. Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber davon ausgehen muss, dass sich das Verhalten des Arbeitnehmers nicht ändern wird. Gleiches gilt bei schwerwiegenden Vorfällen oder wenn eine Zusammenarbeit nicht mehr möglich erscheint.

Chancen auf eine Abfindung sind hoch

Betroffene sollten sich Rechtsrat bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht einholen. Die Chancen auf eine Abmahnung sind meistens gut, da der Kündigungsschutz in Deutschland sehr Arbeitnehmerfreundlich ist, betont Lange.

Damit die Chancen auf eine hohe Abfindung steigen, kann hier nachgelesen werden.

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