Abfindung auch bei einer fristlosen Kündigung?

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Bei einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber muss ein wichtiger Grund vorliegen. Kann man trotzdem eine Abfindung bekommen? Wir fragen einen Experten.

Wird einem Arbeitnehmer fristlos gekündigt, muss der Grund in der schriftlichen Kündigung klar angegeben werden. Der Grund für die fristlose Kündigung muss schwerwiegend sein:

Gründe für eine fristlose Kündigung

  • Arbeitszeitbetrug
  • Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot
  • anhaltende Arbeitsunfähigkeit
  • fortwährende Arbeitsverweigerung
  • grobe Verletzung der Treuepflicht
  • Gewalt oder Beleidigung gegenüber dem Arbeitgeber
  • Mobbing anderer Mitarbeiter oder des Vorgesetzten
  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Gründe die z.B. keine fristlose Kündigung seitens des Arbeitgebers rechtfertigen:

  • Einfache Verletzung von Anzeigepflichten
  • Politische Aktivitäten oder Gewerkschaftsarbeit
  • Homosexualität des Mitarbeiters

Kann also eine Abfindung nach einer fristlosen Kündigung erreicht werden? “Im Grundsatz wird fristlos Gekündigten keine Abfindung gezahlt”, so Rechtsanwalt Christian Lange von “Arbeitnehmer.support”. Denn der Arbeitnehmer hat durch sein erhebliches Fehlerverhalten das Vertrauen des Vorgesetzten oder Arbeitgebers verletzt. Im Arbeitsrecht dient die fristlose Kündigung als “Bestrafung”.

Abfindung bei einer betriebsbedingten fristlosen Kündigung

Eine Ausnahme bildet die fristlose Kündigung aus betrieblichen Gründen. “In solchen Fällen kann durchaus eine Abfindung erzielt werden. “Die Kündigung wurde ja nur ausgesprochen, weil der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen keine andere Wahl hatte”, so Lange.

Resturlaub und fristlose Kündigung

Auch im Falle einer fristlosen Kündigung steht dem Arbeitnehmer der nicht verbrauchte Resturlaub zu. Da der Urlaub aber aufgrund der fristlosen Kündigung nicht mehr als freie Tage genutzt werden kann, hat der fristlos Gekündigte nach dem Bundesurlaubsgesetz (BurlG) § 7 Abs. 4 BurlG Anspruch auf Auszahlung des Urlaubs.

“Damit kann der Arbeitnehmer zwar keine Abfindung verlangen, wohl aber die Auszahlung des Resturlaubs”, sagt Lange. “Die Auszahlung ist nur für den Resturlaub möglich, der nicht bereits abgegolten ist.”

Da das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in solchen Fällen aber oft stark belastet ist, kommt es über diese Frage immer wieder zum Streit, wenn der Arbeitgeber die Auszahlung des Resturlaubs verweigert. “In einem solchen Fall sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzugezogen werden.”

Abfindung, wenn der Arbeitnehmer fristlos kündigt?

Eine Abfindung ist nicht möglich, wenn der Arbeitnehmer selbst fristlos kündigt. Insbesondere dann nicht, wenn dem Arbeitgeber kein grobes Verschulden vorgeworfen werden kann.

Hatte der Arbeitnehmer jedoch keine andere Wahl, als fristlos zu kündigen, weil sich der Arbeitgeber grob vertragswidrig verhalten hat, so besteht ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. “Bei dieser Zahlung handelt es sich jedoch nicht um eine Abfindung, sondern um Schadensersatz.

In der Regel wird der Arbeitgeber den Schadensersatz jedoch nicht freiwillig zahlen, weshalb auch hier die Einschaltung eines Rechtsanwalts sinnvoll erscheint.

Fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt

Wird die fristlose Kündigung mangels Vorliegens eines wichtigen Grundes als ungerechtfertigt angesehen, ist die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage anzugreifen.

Stellt sich heraus, dass die fristlose Kündigung dem Grunde nach nicht gerechtfertigt war, ist eine Abfindung möglich. Auch hier sollte jedoch ein erfahrener Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden. Hilfe bei diesen und anderen Fragen bieten spezialisierte Rechtsanwälte.

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