Abfindung bei einer fristlosen Kündigung?

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Wenn Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber fristlos gekündigt werden, muss ein schwerwiegender Grund für die Kündigung vorliegen. Kann dennoch eine Abfindung erwirkt werden? Wir fragen bei einem Experten nach.

Wird ein Arbeitnehmer fristlos gekündigt, muss der Grund in der schriftlich verfassten fristlosen Kündigung klar benannt sein. Der Grund für eine fristlose Kündigung muss schwerwiegend sein:

Gründe für eine fristlose Kündigung

  • Arbeitszeitbetrug
  • Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot
  • anhaltende Arbeitsunfähigkeit
  • fortwährende Arbeitsverweigerung
  • grobe Verletzung der Treuepflicht
  • Gewalt oder Beleidigung gegenüber dem Arbeitgeber
  • Mobbing anderer Mitarbeiter oder des Vorgesetzten
  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Gründe die z.B. keine fristlose Kündigung seitens des Arbeitgebers rechtfertigen:

  • Einfache Verletzung von Anzeigepflichten
  • Politische Aktivitäten oder Gewerkschaftsarbeit
  • Homosexualität des Mitarbeiters

Kann also eine Abfindung nach einer fristlosen Kündigung erreicht werden? “Im Grundsatz wird fristlos Gekündigten keine Abfindung gezahlt”, so Rechtsanwalt Christian Lange von “Arbeitnehmer.support”. Denn der Arbeitnehmer hat durch sein erhebliches Fehlerverhalten das Vertrauen des Vorgesetzten oder Arbeitgebers verletzt. Im Arbeitsrecht dient die fristlose Kündigung als “Bestrafung”.

Abfindung bei einer betriebsbedingten fristlosen Kündigung

Eine Ausnahme ist die betriebsbedingte, fristlose Kündigung. “In solchen Fällen kann sehr wohl eine Abfindung erwirkt werden. “Diese Kündigung wurde nämlich nur deshalb ausgesprochen, weil dem Arbeitgeber betriebsbedingt keine andere Wahl blieb”, so Lange.

Resturlaub und fristlose Kündigung

Auch bei einer fristlosen Kündigung steht dem Arbeitnehmer nicht genutzter Resturlaub zu. Weil aber der Urlaub aufgrund der fristlosen Kündigung nicht mehr als freie Tage genutzt werden kann, steht dem fristlos Gekündigtem laut Bundesurlaubsgesetz (BurlG) § 7 Abs. 4 BurlG die Auszahlung des Urlaubs zu.

“So kann der Arbeitnehmer zwar keine Abfindung erwirken, allerdings auf die Auszahlung des Resturlaubs pochen”, sagt Lange. “Die Zahlung ist nur für den Resturlaub möglich, wenn dieser nicht bereits abgegolten ist.”

Weil aber das Verhältnis in solche Fällen zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer oft stark erschüttert ist, kommt es bei dieser Frage immer wieder zum Streit, wenn sich der Arbeitgeber weigert, den Resturlaub auszuzahlen. “In solch einem Fall sollte ein Anwalt für Arbeitsrecht involviert werden.”

Abfindung, wenn der Arbeitnehmer fristlos kündigt?

Eine Abfindung ist nicht möglich, wenn der Arbeitnehmer selbst fristlos kündigt. Vor allem dann nicht, wenn dem Arbeitgeber kein grobes Fehlverhalten vorzuwerfen ist.

Blieb dem Arbeitnehmer jedoch keine andere Wahl, als fristlos zu kündigen, weil sich der Arbeitgeber im hohen Maße vertragswidrig verhalten hat, so besteht hier ein Anrecht auf eine Ausgleichszahlung. “Diese Zahlung ist allerdings keine Abfindung, sondern genau genommen ein Schadensersatz.”

Allerdings wird in der Regel der Arbeitgeber den Schadensersatz nicht von sich aus freiwillig zahlen, weshalb auch hier die Einschaltung eines Anwalts sinnvoll erscheint.

Fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt

Wenn die fristlose Kündigung als nicht gerechtfertigt empfunden wird, weil besondere und schwere Gründe nicht vorlagen, sollte gegen die Kündigung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vorgegangen werden.

Stellt sich heraus, dass die fristlose Kündigung im Grund nicht gerechtfertigt war, ist eine Abfindung möglich. Auch hier sollte allerdings ein versierter Anwalt zu Rate gezogen werden. Hilfe bei diesen und anderen Fragen können die spezialisierten Anwälte von Arbeitnehmer.Support bieten. Hier kann auch eine mögliche Abfindungssumme online berechnet werden.

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