Hartz IV: Pflegegeld landet direkt in den Taschen des Jobcenters

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Menschen zweiter Klasse: Hartz IV Beziehende haben faktisch nichts vom Pflegegeld

Wer seinen Wohnsitz in Bayern hat, kann seit Mai 2018 das sog. Landes-Pflegegeld beantragen. Der Zuschuss wird zusätzlich zum regulären Pflegeld gewährt. Insgesamt 1000 EUR wird pro Jahr gezahlt und soll eine Art Anerkennung für Pflegende sein, die ihre Angehörigen betreuen. Diese Anerkennung soll jedoch nicht für Hartz IV Beziehende gelten. Nach Meinung der Bundesagentur für Arbeit sei das Pflegegeld “nicht zweckgebunden”. Daher wird es komplett bei Hartz IV angerechnet. Diese Tatsache führt zu heftiger Kritik!

In Bayern können Menschen, die mindestens Pflegegrad 1 oder 2 haben, einen Antrag auf 1000 EUR Pflegegeld im Jahr stellen. Das Geld soll an die Pflegenden weitergereicht werden. Doch Personen, die dies wirklich gebrauchen können, haben nichts davon. Das Jobcenter will dieses Geld auf die Leistungen anrechnen.

Jobcenter will das Geld mit Hartz IV-Leistungen verrechnen

Gerade bei der Hauptzielgruppe dieses Zuschusses kommt das Geld aber nun nicht an. Das Jobcenter will das Geld komplett an die Hartz IV-Leistungen anrechnen. Die Begründung: Das Pflegegeld ist nicht zweckgebunden und kann somit auch zur Existenzsicherung genutzt werden.

Söder vertritt die Meinung: „Wir wollen, dass das Pflegegeld auch die Schwächsten erreicht. Es soll an alle ausgezahlt werden.“ Doch ausgerechnet die SPD könnte einen Strich durch die Pläne des CSU-Politikers machen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) unterstützt nämlich die Anrechnung des Pflegegeldes.

Wahlkampf steckt hinter den Meinungsverschiedenheiten

Rechtsanwältin Regina Deterning bewertet die politischen Meinungsverschiedenheiten als Machtkampf. Ihrer Meinung nach möchte die CSU „Geschenke verteilen“ und so die Gunst der Wähler erhalten. Die SPD versucht dies zu vereiteln. Traurig ist es, dass so wieder das Wichtigste aus den Augen verloren geht: Das Wohl der Bedürftigen, die die zusätzlichen Leistungen gut gebrauchen könnten.

Rechtslage wird vom Bundessozialgericht geprüft

Das letzte Wort darüber, ob Pflegegeld angerechnet werden soll oder nicht, ist noch nicht gesprochen. Die Rechtslage muss vorerst überprüft werden. Dies kann allerdings einige Zeit dauern, denn die ersten Klagen von Betroffenen können erst ab Ende des Jahres eingereicht werden. Zu diesem Zeitpunkt dürfte das Thema in der Politik selbst bereits nicht mehr relevant sein.

+++ Achtung: Der Artikel stammt von 2018, wird allerdings derzeit in den sozialen Medien geteilt. Mittlerweile wird das Landespflegegeld in Bayern nicht mehr angerechnet! +++

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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