Hartz IV: Jobcenter forderte komplettes Erbe von Witwe

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Eine Hartz IV-Bezieherin pflegte ihren krebskranken Ehemann bis zum Tode. Geerbt hatte sie von ihrem Mann 9.000 EUR. Dieses Geld fordert das Jobcenter nun allerdings zurück. Als Begründung für die Forderung gibt das Jobcenter an, sie haben ihren Mann nicht lange genug gepflegt.

Hartz IV-Bezieherin klagt vorm Sozialgericht

Die betroffene Hartz IV-Bezieherin setzte sich gegen die Rückforderung des Jobcenters zur Wehr. Derzeit muss sich das zuständige Sozialgericht mit der Frage beschäftigen, wie lange sie ihren krebskranken Mann hätte pflegen und betreuen müssen.

Auf welcher Grundlage fordert das Jobcenter zurück?

Als Grund für die Rückforderung des Erbes hatte das Jobcenter einen Paragraphen herangezogen, denn es heute nicht mehr gibt. Dieser existierte allerdings bis zum Jahre 2016. Nach diesem Paragraphen kann das Amt Unterstützungen, die für einen Hartz IV-Bezieher gewährt wurden, bis zu zehn Jahre nach dessen Tod von den Erben zurückfordern. Eine Ausnahme ist jedoch, dass der Erbe des Hartz IV-Beziehers diesen gepflegt hat.

Pflegestufe wurde im Gutachten bestätigt

Die Hartz IV-Beziehern musste ihrem Mann bei allen alltäglichen Dingen unterstützen. Im Jahr 2014 bescheinigte der Medizinische Dienst der Krankenkasse, dass der Mann wirklich pflegebedürftig sei. Dieser starb jedoch im gleichen Jahr. Im Jahr 2016 forderte das Jobcenter dann das Erbe zurück, da die Hartz IV-Bezieherin ihren Mann zu kurz gepflegt habe.

Juristisch gesehen sei dies ein schwieriger Fall

Da es bisher kaum Urteile bei Rückforderung der Regelleistung im Hinblick auf ein Erbe gibt, war selbst für den Richter des Sozialgerichts diese Angelegenheit ein schwieriger Fall. Er ließ jedoch durchblicken, dass er bei dem vorliegenden Fall sehr wohl eine Pflegestufe gesehen hat. Das Jobcenter lenkte ab diesem Zeitpunkt ein und reduzierte die Rückforderungssumme auf 3.000 EUR. Anwalts- und Gerichtskosten wolle es allerdings nicht übernehmen.kj

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