Die meisten Rentenbezieher verlassen sich auf die korrekte Berechnung im Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung. Allerdings passieren häufig Fehler, wie Rentenexperten warnen. Das bestätigt auch das Bundesversicherungsamt, weshalb Rentnerinnen und Rentner ihren Bescheid immer überprüfen (lassen) sollten. Sonst können nicht alle Rentenansprüche geltend gemacht werden.
Die Gründe für falsch berechnete Renten sind vielfältig und reichen von komplizierten Anträgen bis hin zu mangelnder Beratung durch die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter. Doch wer ist von den Fehlern betroffen und was wird falsch gemacht?
Komplizierte Anträge und mangelhafte Beratung
Inhaltsverzeichnis
Ein Hauptgrund für fehlerhafte Rentenberechnungen liegt bereits in den komplizierten Antragsformularen. Viele Antragsteller sind überfordert und machen Fehler bei der Angabe ihrer Daten.
Oft fehlt es auch an ausreichender oder richtiger Beratung durch die Sachbearbeiter. Die Folge sind ungenaue oder falsche Angaben im Antrag, die später zu fehlerhaften Berechnungen führen können.
Häufige Fehler in Rentenbescheiden
Das Bundesversicherungsamt hat eine Liste der häufigsten Fehlerquellen erstellt, die zu falsch berechneten Renten führen:
- Fehlerhafte Anrechnungszeiten: Besonders bei Ausbildungszeiten oder Auslandsaufenthalten kommt es oft zu Fehlern. Diese können sich negativ auf die Rentenberechnung auswirken.
- Witwen- und Witwerrenten: Bei der Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten treten häufig Fehler auf, vor allem wenn der überlebende Partner ein eigenes Geschäft hatte. Schwankende Einkommen führen zu überhöhten Rentenkürzungen.
- Frührente: Bei Frührentnern, die noch arbeiten, werden oft zu niedrige Teilrenten angesetzt. Auch die Verlängerung vorläufig befristeter Erwerbsminderungsrenten wird oft nicht korrekt berechnet.
- Unfallrente: Die Verrechnung von Unfallrenten mit Altersrenten führt insbesondere bei höheren Unfallrenten zu Fehlberechnungen und starken Rentenkürzungen.
- Pflegefall: Die Altersrente von Frührentnern, die einen Pflegefall in der Familie betreuen, wird oft falsch berechnet. Die Möglichkeit der Rentenbeiträge für Pflegezeiten wird nicht korrekt genutzt.
- DDR-Renten wurden nicht richtig angerechnet.
- Versorgungsausgleich nach einer Scheidung wurde bei der Berechnung der Rente nicht bzw. nicht korrekt berücksichtigt
- Erwerbsminderungsrente wurde nicht richtig berechnet
- Freiwillige Renteneinzahlungen wurde nicht oder nur teilweise bei der Berechnung der Rente berücksichtigt
Häufiger Fehler: Anrechnung der Ost-Renten
Ein häufiger Fehler entsteht bei der Rentenberechnung und Ansprüche von Rentenansprüchen Ost und West. In den neuen Bundesländern ist das Einkommen nach wie vor im Vergleich zu den alten Bundesländern niedriger. Um dieser Ungleichheit gerecht zu werden, wird das Einkommen in den neuen Bundesländern durch einen Umrechnungsfaktor auf das “West-Niveau” angehoben.
Dieser Umrechnungsfaktor variiert von Jahr zu Jahr und beeinflusst somit die Rentenberechnung. Besonders relevant wird dieser Faktor, wenn Menschen zwischen den östlichen und westlichen Teilen Deutschlands umziehen, da sich dadurch die Rentenberechnung ändern kann.
Rechenbeispiel zur Verdeutlichung
Um diesen Umrechnungsfaktor zu verdeutlichen, nehmen wir an, Herr Müller habe im Jahr 1973 in Sachsen gelebt und gearbeitet. Er verdiente insgesamt 30.000 Mark pro Jahr. Für die Rentenberechnung wird der Verdienst mit dem Umrechnungsfaktor multipliziert, der für das Jahr 1973 auf 2,3637 festgelegt wurde. Dies führt zu einer Erhöhung ihrer Rente. Der Rentenbescheid würde dann folgendermaßen aussehen:
Zeiten im Beitrittsgebiet:
01.01.1973–31.12.1973
Betrag aus 30.000 Mark * 2,3637
Für die Rentenberechnung wird der fiktive Wert von 70.911 Mark herangezogen (30.000 * 2,3637), den Herr Müller in diesem Jahr verdient hätte, wenn er im Westen Deutschlands gearbeitet hätte.
Diese Berechnung wird für jedes Jahr wiederholt, in dem Herr Müller in den neuen Bundesländern gearbeitet hat. Dabei wird ihr Verdienst mit dem jeweiligen Umrechnungsfaktor multipliziert.
Richtig handeln bei fehlerhaften Rentenbescheiden
Wenn ein fehlerhafter Rentenbescheid ins Haus flattert, ist es wichtig, den Versicherungsverlauf genau zu prüfen. Dieser enthält alle relevanten Zeiten des Erwerbslebens. Bei Lücken oder Fehlern sollte sofort eine Kontenklärung beantragt werden. Bei bereits bezogenen Renten ist ein Überprüfungsverfahren ratsam.
Rentenüberprüfung und Kosten
Eine Überprüfung durch die Rentenversicherung ist kostenlos, solange ein begründeter Verdacht auf eine fehlerhafte Berechnung besteht. Insbesondere wenn wichtige Zeiten im Rentenverlauf fehlen, sollte eine Überprüfung in Betracht gezogen werden.
Wichtig: In der Regel erhält man von der Rentenversicherung ein Schreiben mit dem Titel “Ihre Renteninformation”. Die darin enthaltenen Informationen sind jedoch sehr dürftig, da sie nur aus einem Blatt bestehen. Es ist wichtig, eine Rentenauskunft anzufordern. Darin ist der Versicherungsverlauf ersichtlich. So können unvollständige Angaben rechtzeitig korrigiert werden.
Externe Prüfung durch Rentenberater
Bei Zweifeln an der Berechnung und fehlendem Vertrauen in die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter kann auch ein registrierter Rentenberater hinzugezogen werden. Diese unabhängigen Experten prüfen den Rentenbescheid auf Fehler und veranlassen Korrekturen. Dies kann häufig zu nachträglichen Rentenerhöhungen führen. Alternativ können sich betroffene Rentnerinnen und Rentner auch an einen Sozialverband wenden.
Nachzahlung bei Korrekturen
Bei einer erfolgreichen Korrektur erfolgt eine rückwirkende Nachzahlung, jedoch nur für das laufende Jahr und maximal für die letzten vier Jahre. Daher empfiehlt es sich, den Rentenbescheid zeitnah nach Erhalt überprüfen zu lassen.
Was tun, wenn die Rente zu hoch ist?
Wenn sich herausstellt, dass eine Rente zu hoch berechnet wurde, ist die Situation komplexer. Hier entscheiden die Sozialgerichte im Einzelfall, ob die Korrektur nur für die Zukunft gilt oder ob eine begrenzte Rückzahlung erforderlich ist. Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel:
Fehlberechnungen der Rente selbst vermeiden
Um Fehlberechnungen von vornherein zu vermeiden, empfiehlt es sich, alle Nachweise über Beschäftigungs-, Ausbildungs-, Erziehungs- und Arbeitslosigkeitszeiten sorgfältig zu sammeln.
Auch Zeitnachweise von Schulen, Universitäten und anderen Institutionen sollten aufbewahrt und vorgelegt werden.
Bescheinigungen von Krankenkassen sind wichtig, insbesondere wenn frühere Arbeitgeber nicht mehr existieren. Zeiten der Arbeitslosigkeit sollten zeitnah vom Arbeitsamt bestätigt werden, da die Daten nur begrenzt aufbewahrt werden.
Rentenbescheid immer überprüfen
Insgesamt zeigt sich, dass die korrekte Rentenberechnung keine Selbstverständlichkeit ist. Eine aktive Überprüfung des Rentenbescheides sowie das Sammeln und Einreichen relevanter Nachweise können dazu beitragen, fehlerhafte Rentenberechnungen zu vermeiden.
Im Zweifelsfall können auch externe Experten wie Rentenberater hinzugezogen werden, um den Rentenbescheid genau zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.