Grundsicherung im Alter bedeutet eine kleine Rente. Zumindest haben sich die Gesetze inzwischen so geändert, dass diese Rente nicht mehr in Gänze auf den zusätzlichen Betrag angerechnet wird. Wir erklären, was es damit aufsich hat.
Ein Teil der Einkünfte bleibt erhalten
Der Sozialverband Deutschland informiert: “In den vergangenen Jahren hat es eine Reihe von Änderungen in der Grundsicherung gegeben.
Wer eine kleine Rente hat und vielleicht sogar noch privat vorsorgen konnte, darf nun einen ordentlichen Teil dieser Einkünfte behalten. Das Geld wird nicht mit der Grundsicherung verrechnet.”
Auch private Renten bleiben erhalten
Ein Freibetrag gilt seit 2018 auch für private Renten wie die Riester-Rente. Diese wurde zuvor als ganze in der Grundsicherung verrechnet. Es blieb also nichts über.
Jetzt sind hundert Euro dieser privaten Rente Freibetrag, und was danach kommt wird mit 70 Prozent angerechnet. Damit bleiben immer noch 30 Prozent frei.
Der Freibetrag ist allerdings nicht unbegrenzt, sondern darf maximal 281,50 Euro betragen, was sich auch auf andere Sozialleistungen mit ähnlichen Grenzen bezieht wie Bürgergeld oder Grundsicherung.
Diese 223 Euro Freibetrag bleiben Ihnen also bei einer Riester- oder Rürup-Rente ebenso wie bei einer Betriebsrente oder einer anderen privaten Rentenversicherung.
Freibeträge in der gesetzlichen Rente
Seit 2021 gelten solche Freibeträge auch für Einküngfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier profitieren die Betroffenen deutlich mehr, denn fast alle, die in der geetzlichen Rente Grundsicherung beziehen, haben eine Rente als Basis (auch wenn diese meist klein ausfällt).
Auch hier bleiben bis zu 281,50 Euro anrechnungsfrei und kommen zur Grundsicherung hinzu.
Ein Beispiel: Ein Rentner, der über mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten verfügt, erhält eine monatliche Bruttorente von 800 Euro. Davon sind 100 Euro von der Anrechnung ausgenommen. Von den restlichen 700 Euro bleiben zusätzlich 30 Prozent, also 210 Euro, anrechnungsfrei. Somit beläuft sich das Einkommen, das nicht auf die Sozialleistungen angerechnet wird, auf insgesamt 310 Euro.
Dieser Betrag übersteigt jedoch 50 Prozent des Standardsatzes für die Grundsicherung, der 281,50 Euro beträgt. Daher muss der Freibetrag auf 281,50 Euro beschränkt werden. Das heißt, dass von der Gesamtrente von 800 Euro letztendlich 518,50 Euro (800 Euro minus 281,50 Euro) auf Leistungen wie die Grundsicherung oder das Wohngeld angerechnet werden.
Freibetrag gibt es erst nach der Grundrentenzeit
Doch bei der gesetzlichen Rente gibt es eine Hürde zu überwinden. Eine Grundrentenzeit von 33 Jahren muss nachgewiesen werden, in der die Betroffenen in der Rentenkasse erfasst wurden – vor allem durch rentenversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit, aber auch durch Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen.
Zeiten, in denen Sie Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation bekamen, werden ebenfalls als Grundrentenzeit gewertet.
Achtung: Arbeitslosigkeit und Zeiten der Erwerbsminderungsrente werden in diesen 33 Jahren nicht erfasst. Ebenso wenig fallen Zeiten mit versicherungsfreien oder gering versicherten Beschäftigungen nicht in die Grundrentenzeit. Auch Phasen mit freiwilligen Beiträgen werden nicht erfasst.
Diese geforderte Grundrentenzeit führt dazu, dass viele Grundsicherungsempfänger keinen (!) Anspruch auf einen Freibetrag haben.
Der doppelte Freibetrag
Wenn Sie zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung (und 33 gezählten Grundrentenjahren) mit einer privaten Versicherung vorgesorgt haben und Grundsicherung beziehen, dann sieht es hingegen besonders gut für Sie aus.
563 Euro Freibetrag sind möglich
Sie können dann nämlich die beiden Freibeträge miteinander addieren. 281,50 Euro für die private und 281,50 Euro für die gesetzliche Rentenversicherung machen 563 Euro, und dieser Betrag kommt zusätzlich auf ihre Grundsicherung.
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors
Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.