563 Euro Zuschlag bei der Rente

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Grundsicherung im Alter bedeutet eine kleine Rente. Zumindest haben sich die Gesetze inzwischen so geรคndert, dass diese Rente nicht mehr in Gรคnze auf den zusรคtzlichen Betrag angerechnet wird. Wir erklรคren, was es damit aufsich hat.

Ein Teil der Einkรผnfte bleibt erhalten

Der Sozialverband Deutschland informiert: “In den vergangenen Jahren hat es eine Reihe von ร„nderungen in der Grundsicherung gegeben.

Wer eine kleine Rente hat und vielleicht sogar noch privat vorsorgen konnte, darf nun einen ordentlichen Teil dieser Einkรผnfte behalten. Das Geld wird nicht mit der Grundsicherung verrechnet.”

Auch private Renten bleiben erhalten

Ein Freibetrag gilt seit 2018 auch fรผr private Renten wie die Riester-Rente. Diese wurde zuvor als ganze in der Grundsicherung verrechnet. Es blieb also nichts รผber.

Jetzt sind hundert Euro dieser privaten Rente Freibetrag, und was danach kommt wird mit 70 Prozent angerechnet. Damit bleiben immer noch 30 Prozent frei.

Der Freibetrag ist allerdings nicht unbegrenzt, sondern darf maximal 281,50 Euro betragen, was sich auch auf andere Sozialleistungen mit รคhnlichen Grenzen bezieht wie Bรผrgergeld oder Grundsicherung.

Diese 223 Euro Freibetrag bleiben Ihnen also bei einer Riester- oder Rรผrup-Rente ebenso wie bei einer Betriebsrente oder einer anderen privaten Rentenversicherung.

Freibetrรคge in der gesetzlichen Rente

Seit 2021 gelten solche Freibetrรคge auch fรผr Einkรผngfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier profitieren die Betroffenen deutlich mehr, denn fast alle, die in der geetzlichen Rente Grundsicherung beziehen, haben eine Rente als Basis (auch wenn diese meist klein ausfรคllt).

Auch hier bleiben bis zu 281,50 Euro anrechnungsfrei und kommen zur Grundsicherung hinzu.

Ein Beispiel: Ein Rentner, der รผber mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten verfรผgt, erhรคlt eine monatliche Bruttorente von 800 Euro. Davon sind 100 Euro von der Anrechnung ausgenommen. Von den restlichen 700 Euro bleiben zusรคtzlich 30 Prozent, also 210 Euro, anrechnungsfrei. Somit belรคuft sich das Einkommen, das nicht auf die Sozialleistungen angerechnet wird, auf insgesamt 310 Euro.

Dieser Betrag รผbersteigt jedoch 50 Prozent des Standardsatzes fรผr die Grundsicherung, der 281,50 Euro betrรคgt. Daher muss der Freibetrag auf 281,50 Euro beschrรคnkt werden.

Das heiรŸt, dass von der Gesamtrente von 800 Euro letztendlich 518,50 Euro (800 Euro minus 281,50 Euro) auf Leistungen wie die Grundsicherung oder das Wohngeld angerechnet werden.

Freibetrag gibt es erst nach der Grundrentenzeit

Doch bei der gesetzlichen Rente gibt es eine Hรผrde zu รผberwinden. Eine Grundrentenzeit von 33 Jahren muss nachgewiesen werden, in der die Betroffenen in der Rentenkasse erfasst wurden – vor allem durch rentenversicherungspflichtige Erwerbstรคtigkeit, aber auch durch Kindererziehung oder Pflege von Angehรถrigen.

Zeiten, in denen Sie Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation bekamen, werden ebenfalls als Grundrentenzeit gewertet.

Achtung: Arbeitslosigkeit und Zeiten der Erwerbsminderungsrente werden in diesen 33 Jahren nicht erfasst. Ebenso wenig fallen Zeiten mit versicherungsfreien oder gering versicherten Beschรคftigungen nicht in die Grundrentenzeit. Auch Phasen mit freiwilligen Beitrรคgen werden nicht erfasst.

Diese geforderte Grundrentenzeit fรผhrt dazu, dass viele Grundsicherungsempfรคnger keinen (!) Anspruch auf einen Freibetrag haben.

Der doppelte Freibetrag

Wenn Sie zusรคtzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung (und 33 gezรคhlten Grundrentenjahren) mit einer privaten Versicherung vorgesorgt haben und Grundsicherung beziehen, dann sieht es hingegen besonders gut fรผr Sie aus.

Bis zu 563 Euro Freibetrag sind mรถglich

Sie kรถnnen dann nรคmlich die beiden Freibetrรคge miteinander addieren. 281,50 Euro fรผr die private und 281,50 Euro fรผr die gesetzliche Rentenversicherung machen 563 Euro, und dieser Betrag kommt zusรคtzlich auf ihre Grundsicherung.

Ein Beispiel aus der Praxis

Herr Mรผller, 67 Jahre alt, lebt in Hannover und bezieht eine monatliche Altersrente von 800 Euro. Seine monatlichen Ausgaben setzen sich wie folgt zusammen:

  • Regelbedarf 2025: 563 Euro
  • Miete inklusive Nebenkosten: 500 Euro
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrรคge: 150 Euro

Insgesamt belaufen sich seine monatlichen Ausgaben somit auf 1.213 Euro.

Da seine Rente die monatlichen Ausgaben nicht deckt, hat Herr Mรผller Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Die Berechnung gestaltet sich wie folgt:

  1. Gesamtbedarf: 563 Euro (Regelbedarf) + 500 Euro (Miete) + 150 Euro (Versicherungsbeitrรคge) = 1.213 Euro
  2. Anrechenbares Einkommen: 800 Euro (Rente)

Die Differenz zwischen dem Gesamtbedarf und dem anrechenbaren Einkommen betrรคgt 413 Euro. Diesen Betrag erhรคlt Herr Mรผller als Grundsicherung, sodass ihm monatlich insgesamt 1.213 Euro zur Verfรผgung stehen.

Wichtig zu beachten ist, dass bei der Berechnung der Grundsicherung bestimmte Freibetrรคge berรผcksichtigt werden. So bleiben beispielsweise bei zusรคtzlichen Altersvorsorgeleistungen, wie der Riester-Rente, mindestens 100 Euro monatlich anrechnungsfrei.

Zudem werden die Kosten fรผr Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung รผbernommen, sofern sie als angemessen gelten. Was als angemessen betrachtet wird, variiert je nach Region und orientiert sich an den รถrtlichen Mietspiegeln.

Herr Mรผller sollte daher prรผfen, ob seine Wohnkosten im Rahmen des Angemessenen liegen, um sicherzustellen, dass sie vollstรคndig รผbernommen werden.

Durch die Kombination von Rente und Grundsicherung kann Herr Mรผller seinen Lebensunterhalt bestreiten und seine monatlichen Ausgaben decken.