Das Bürgergeld, das Alleinerziehende in Deutschland erhalten, beträgt im Durchschnitt 1.473 Euro pro Monat. Diese Summe stellt jedoch nur einen Mittelwert dar und variiert je nach Wohnort.
So zahlte das Jobcenter in Dresden beispielsweise 1.412 Euro, während es in Hamburg 1.751 Euro waren.
Diese Differenz von 339 Euro, was mehr als 20 Prozent ausmacht, ist auf unterschiedliche Lebenshaltungskosten in den Regionen zurückzuführen. Davon berichtet
Warum gibt es regionale Unterschiede im Bürgergeld?
Die erheblichen Unterschiede beim Bürgergeld in verschiedenen Städten und Regionen sind in erster Linie auf die Kosten der Unterkunft zurückzuführen. In Ballungsräumen wie Hamburg oder München sind die Mietkosten deutlich höher als in ländlichen Gegenden, was sich auf die Höhe der Bürgergeldzahlungen auswirkt.
In der nachfolgenden Tabelle sind exemplarisch die durchschnittlichen Bürgergeldbeträge für Alleinerziehende in verschiedenen Städten aufgelistet:
Jobcenter | Ø Bürgergeld mtl. |
---|---|
Augsburg | 1.442 € |
Berlin | 1.652 € |
Dresden | 1.412 € |
Hamburg | 1.751 € |
München | 1.618 € |
Stuttgart | 1.636 € |
Diese Unterschiede machen deutlich, dass das Bürgergeld nicht nur von der persönlichen Bedarfssituation, sondern auch stark vom jeweiligen Wohnort abhängt.
Wodurch sind Alleinerziehende besonders gefährdet?
Alleinerziehende stehen häufig vor der Herausforderung, Beruf und Familie zu vereinen. Diese schwierige Situation führt dazu, dass viele Alleinerziehende auf Bürgergeld angewiesen sind.
Laut Sozialverband VdK sind rund ein Drittel aller Alleinerziehenden auf staatliche Unterstützung angewiesen.
Ein noch gravierenderes Problem ist, dass fast die Hälfte aller Alleinerziehenden als armutsgefährdet gilt. 2023 waren 41 Prozent der Alleinerziehenden von Armut bedroht, was bedeutet, dass ihr Einkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze von 1.622 Euro lag.
Der Bürgergeldanspruch von durchschnittlich 1.473 Euro pro Monat hilft daher nur bedingt, diese finanzielle Notlage zu lindern.
Wie setzt sich das Bürgergeld für Alleinerziehende zusammen?
Das Bürgergeld für Alleinerziehende setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Der Grundbetrag, der sogenannte Regelsatz, liegt für Alleinerziehende bei 563 Euro pro Monat.
Dieser Betrag deckt den täglichen Bedarf wie Nahrung, Kleidung und Freizeitaktivitäten ab. Für Kinder gibt es gestaffelte Regelsätze, die sich nach dem Alter richten:
- 357 Euro für Kinder bis fünf Jahre
- 390 Euro für Kinder von sechs bis 13 Jahren
- 471 Euro für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
- 451 Euro für volljährige Kinder unter 25 Jahren, die noch im Elternhaus leben
Zusätzlich haben Alleinerziehende Anspruch auf einen sogenannten Mehrbedarf. Dieser variiert je nach Anzahl und Alter der Kinder. Für ein Kind bis zu sieben Jahren beträgt der Mehrbedarf 36 Prozent des Regelsatzes, was 202,68 Euro entspricht. Bei mehreren Kindern erhöht sich dieser Satz entsprechend.
Welche Rolle spielen Unterkunftskosten?
Die Kosten der Unterkunft sind einer der größten Einflussfaktoren auf die Höhe des Bürgergeldes. In Städten wie Hamburg, wo die durchschnittlichen Unterkunftskosten 799 Euro betragen, ist der Betrag, den das Jobcenter übernimmt, deutlich höher als in ländlichen Regionen.
Zum Vergleich: In Tirschenreuth in Bayern belaufen sich die durchschnittlichen Unterkunftskosten auf lediglich 287 Euro. Im bundesweiten Durchschnitt übernehmen die Jobcenter Unterkunftskosten in Höhe von 542 Euro.
Entscheidend ist, dass das Jobcenter nur „angemessene“ Kosten der Unterkunft übernimmt. Überschreiten die tatsächlichen Mietkosten diese Obergrenze, müssen die Betroffenen die Differenz aus ihrem Regelsatz bestreiten.
Wie beeinflussen Heizung und andere Zusatzkosten das Bürgergeld?
Neben der Miete und dem Regelsatz für den täglichen Bedarf gibt es weitere Posten, die sich auf die Höhe des Bürgergeldes auswirken können. Dazu gehören:
- Heizkosten: Diese werden in angemessener Höhe übernommen, abhängig von der Art der Heizung (z. B. Gas, Öl, Fernwärme).
- Mehrbedarfe: Hierzu zählt beispielsweise die Pauschale für dezentrale Warmwasseraufbereitung (2,3 Prozent des Regelsatzes). Auch Menschen mit Behinderungen oder speziellen Ernährungsbedarfen können Mehrbedarfe geltend machen.
- Krankenversicherung: Die Beiträge für gesetzlich Versicherte werden in der Regel direkt vom Jobcenter an die Krankenkasse gezahlt. Privatversicherte erhalten eine Erstattung von bis zur Hälfte ihres Beitrags für die Basisversorgung.
Welchen Einfluss haben Einkommen und Unterhalt?
Eigenes Einkommen oder das der Kinder wird auf das Bürgergeld angerechnet. Das bedeutet, dass etwa Einnahmen aus einem Minijob, Kindergeld oder Unterhalt das Bürgergeld reduzieren können.
Wer vor der Geburt des Kindes erwerbstätig war, hat möglicherweise Anspruch auf einen Elterngeld-Freibetrag, der sich nach dem vorherigen Einkommen richtet. Dieser beträgt maximal 300 Euro beim Basiselterngeld und 150 Euro beim ElterngeldPlus.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.