Neuregelung beim Kindergeld ab 2012

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Neue Regelungen beim Kindergeld ab 2012

30.10.2011

Nach bisherigem Recht erhielten Eltern für ihre volljährigen Kinder kein Kindergeld (§ 2 Abs. 2 Sätze 2 bis 10 BKGG) beziehungsweise keinen Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 4 Sätze 2 bis 10 EStG) mehr, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Grenzbetrag von 8.004 Euro pro Jahr überstiegen.

Neuregelung bei Erstausbildung
Diese Einkommensprüfung fällt zum ersten Januar 2012 ersatzlos weg: Kinder unter 25 Jahren, die sich in einer ersten Berufsausbildung oder in einem Erststudium befinden, werden ab 2012 unabhängig von ihren Einkünften stets als Kind berücksichtigt.

Neuregelung bei Zweitausbildung
Zukünftig soll eine Erwerbstätigkeit aber nur bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums eines Kindes außer Betracht bleiben. Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung bzw. eines Erststudiums besteht die widerlegbare Vermutung, dass das Kind in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten und daher nicht mehr zu berücksichtigen ist. Diese Vermutung kann zukünftig allerdings durch den Nachweis widerlegt werden, dass

1. das Kind sich in einer weiteren Berufsausbildung oder einem weiteren Studium befindet und
2. Keiner „schädlichen“ Erwerbstätigkeit nachgeht.

Ausgehend von einer Regelarbeitszeit von 40 Wochenstunden ist nach neuem Recht eine Erwerbstätigkeit unschädlich, wenn die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden beträgt. Unschädlich sind zudem ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis.

Wer profitiert von den Neuregelungen beim Kindergeld?
Von dieser Neuregelung profitieren vor allem Eltern von Kindern in bezahlten Ausbildungsgängen wie etwa Azubis im dritten Lehrjahr oder Kinder, die während ihres Studiums Ferien- oder Nebenjobs annehmen oder etwa eine Halbweisenrente beziehen. Begünstigt sind zukünftig ferner Ausbildungsgänge an Abendschulen oder Fernuniversitäten, die neben einer (Vollzeit-)Erwerbstätigkeit ohne eine vorhergehende Berufsausbildung durchgeführt werden. (Rechtsanwalt Helge Hildebrandt, Sozialberatung Kiel)

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